Gestatten mein Name ist Bombe
Zar-Bombe
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Gestatten mein Name ist Bombe
Zar-Bombe
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Das geht auf, weil die Russen und Chinesen aus erwirtschafteten Ueberschuessen investieren koennen. Deshalb sind die Russen und Chinesen auf ihre Regierungen und sich selbst begruendet stolz. Die politischen, finanziellen, wirtschaftlichen, technolgischen, gesellschaftlichen und systemischen Politikmarionetten der westlichen, kapitalistischen Untergangsgesellschaften muessen dagegen seit Jahrzehnten alles mit frischen Krediten von Goldman-Sachs & Consorten finanzieren, wodurch sie von den juedischen Maechten des Kapitals noch tiefer in die Ueberschuldungs- und Schuldzinsfalle treiben lassen. Das kann nicht ewig so weitergehen, sondern wird im Ruin enden!
Du unfassbar dummer und verblendeter westlicher Systemling greifst Partei fuer ein ruinoeses, menschenverachtendes Ausbeutersystem, welches schon seit Jahrzehnten durch Diebstahl, Raub, schueren von Krisen, Konflikte und Kriegsexporte auf unlautere Weise versucht den Verlust der laengst verloren gegangenen, nationalen und internationale Wettbewerbsfaehigkeit zu verbergen! Das wird allerdings nicht laenger gelingen und die gesamte Weltoeffentlichkeit die tatsaechliche Existenzunfaehigkeit der selbsternannten " Wertewestengesellschaften " deutlich erkennen.
https://www.facebook.com/share/r/7Qv9R2a36Stod1Df/
Kujat redet Klartext
Was du glaubst ist nicht von Belang!
Das sind Fakten, die dir weh tun. Der nächste Hollywood Game Changer hat versagt: Abrams M1A1SA :D
https://pbs.twimg.com/media/GHwi-6aX...jpg&name=small
https://twitter.com/Roberto05246129/...-vojska-abrams
Schock und Bestürzung im Westen, als ein Video der zweiten dokumentierten Zerstörung des ukrainischen SA-Panzers M1A1 auftauchte.
Im Gegensatz zum vorherigen Bild zeigt dieses Drohnenbild einen M1A1-Panzer, dessen linke Spur beim Aufprall auf eine Panzerabwehrmine zerstört wurde und der Panzer auf dem Schlachtfeld nahezu unversehrt blieb.
Zusätzlich zum M1A1 Abrams-Panzer der SA-Version blieb das M1150-Fahrzeug auf dem Schlachtfeld, das auf dem Fahrgestell des Abrams-Panzers basierte, aber bei Einsätzen für Durchfahrten in Minenfeldern eingesetzt wurde.
Immerhin gibt es ein paar rechtskundige Bürger, die Anzeige erstatteten, was man ja von weisungsgebundenen Staatsanwälten nicht erwarten kann, genausowenig wie ein "Verantwortung übernehmender" Minister oder eine Suspendierung der Beteiligten.
https://scontent-muc2-1.xx.fbcdn.net...JQ&oe=65EA7C64
Ich hatte geschrieben, dass diese Telefonkonferenz zwischen Generalen u. a. Offz. kein einfacher Plausch zwischen denen war, auch noch mit Urlaubsgrüßen aus Singapur, sondern m. E. auf einen ganz konkreten Auftrag bezog.
Im DLF heute um 18.00 hieß es:
Fassungslos, diese Ungeheuerlichkeit!Zitat:
Pistorius: „Putin will unsere Geschlossenheit untergraben“
Bundesverteidigungsminister Pistorius sieht den Abhörskandal bei der Bundeswehr als Teil eines Informationskrieges, den der russische Präsident Putin gegen den Westen führe.
Da wagt es der Kriegsminister uns zu erklären, daß Putin daran schuld ist, daß wir erfahren haben, was unsere Kriegstreiber anzetteln.
Der Krieg wird gegen Rußland geführt, nicht nur medial mit übelstem Russenhaß.
Es ist kein
Reiner Zufall,
dass sich jemals ein Politiker eine derartige Verhöhnung seines Volkes erlaubt hat.
Der Bronstein ist ja nur eine Formelsammlung (haben sich alle Physiker gekauft und dann meist im Regal verstauben lassen). Nein, ich meine die Arbeiten von Kolmogorov, Ladyzhenskaya, Sobolev, Chebyshev, Zelmanov etc pp Also alleine reinvon den mathematischen Themen kann eigentlich nur Frankreich und Deutschland mit Russland mithalten.
Jedes Volk hat seine Qualitäten, nur bei den Amis sehe ich sehr wenig, bei Patent Anmeldungen max. im Ponzi Bereicht. Heute sind durchaus auch die Chinesen führend bei Patent Anmeldungen.
Deutschland hat ja nur depperte Gender Professoren und jede Geistes Gestörte wird Bundeswehr Professorin, oder Wirtschafts Weise, bis zu den Hirnlosen Transen, als IT Chef bei der Bundeswehr, was depperte Verteidigungs Ministerinnen einführen musste
Auch an dich die Aufforderung: Halte uns über den Ausgang dieser Strafanzeige auf dem Laufenden. Wenn sie nicht weiterverfolgt wird, ist das der Beweis, dass wir in einem totalitären, faschistischen Staat leben, richtig?
Oder gäbe es dann dafür noch eine andere Erklärungsmöglichkeit?
Deutschland hat eine Mafia Klientel Justiz, Weisungs gebunden, als einziger EU Staat! Also gingen nur Dumm Kriminelle in die Justiz und Staatsanwaltschaft, vor allem in Berlin
https://geopolitiker.files.wordpress...edikt-lux.jpeg
Profi Kriminelle übernahmen die Justiz in Berlin, beim Verfassungsgericht (siehe Susanne Baer usw.) in vielen Bereichen
das Dumm Profi Kriminelle, die einfachste Sicherheits Standards ignorierten, benutzten diese Cisco Software, WebEx, die leicht zu hacken war. So wie es aussieht, konnten sich Dritt Personen, unbehindert einwählen, anmelden, mithören, was sogar auf Vorsatz hindeutet
Wie kamen die Russen an den Mitschnitt?„Legal, illegal, scheißegal“: Die seltsame Sorglosigkeit der Bundeswehr-Offiziere
https://www.focus.de/politik/ausland...259724364.html
Quoten Dummi, die ständig gegen Rechts kämpft. Nie im Leben, bei einer Firma, reine Politik Schrott Amsel der CDU
https://politikforen-hpf.net/fotos/u...3821-mad1.webp
Lauter Transen und Blöde halt mit Posten
Der Militärische Abschirmdienst: Quality is a myth
Zum Abhördebakel der Bundeswehr gehen viele Hinweise ein.
Viele schreiben, dass das Kommando Cyber- und Informationsraum bei der Bundeswehr „die“ mit dem Einhorn leite, mir ist aber nicht klar, ob die auch für die eigene IT-Sicherheit zuständig sind. Manche nennen „sie“ auch die „Referatsleiterin Cyber-Security“, die die Schwerpunkte auf Transgenderismus und Anti-AfD-Propaganda lege.
Noch aber ist ja auch gar nicht so klar, ob es überhaupt ein Problem der IT war. Manche sagen, dass die Bundeswehr ihr Webex selbst hoste, das Problem aber gewesen sei, dass man da noch jemandem mit einem normalen Telefon in die Konferenz reingelassen habe. Andere sagen, das System der Bundeswehr sei gar nicht so schlecht, aber überlastet, und wenn man nicht sehr früh kommt, bekommt man keinen VPN-Zugang mehr, weil ausgebucht.
https://www.danisch.de/blog/2024/03/...ity-is-a-myth/
Die Ukraine praktisch ohne Steuereinnahmen, die übriggebliebenen Beamten, Rentner ... können nicht mehr bezahlt werden, und Arbeiter - innen gibts kaum noch. Die Frauen verlassen das sinkende Schiff zuerst, wie in den "5 Neuen Ländern". Millionen Minen und Sprengkörper müssen geräumt werden, das dauert -zig Jahre bei bester Anschubfinanzierung. Die Felder wurden an US - Investoren verscherbelt. Im Jahre 2100 sehen wir uns das dann mal an.
Eine funktionierende Wirtschaft wurde gründlich ruiniert.
Selbstverstaendlich. Die BW Luftwaffenoffiziere waren keine einfachen Soldaten. Die Planung und Vorbereitung unter Einsatz deutscher Marschflugkoerper die Krim-Bruecke zu zerstoeren, wirkte sich bei operativer Ausfuehrung unmittelbar auf die militaerische Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland aus, weil die Russische Foederation dann in der Reaktion einen Gegenschlag zur militaerischen Verteidigung fuehrt.
Damit die User und Leser des HPF, einschliesslich Dir, die von den BW Luftwaffenoffizieren und ihren politischen * Anstiftern verwirklichten Straftatbestaende des § 13 Abs. 2 VStGB nachvollziehbar verstehen koennen, hier ein juristischer Exkurs in Vorbereitung auf das durch die Generalbundesanwaltschaft einzuleitenden Verfahren:
Zitat:
Das neue Verbrechen der Aggression nach § 13 VStGB
Von RA Andreas Arno Glauch, Bautzen
I. Einleitung
...
Im Hinblick auf diese Entwicklungen wurde mit Gesetz vom 22. Dezember 2016 die deutsche nationale Rechtslage mit Schaffung des neuen § 13 VStGB[6] geändert. § 80 StGB a. F. (Vorbereitung eines Angriffskrieges) wurde in diesem Zusammenhang aufgehoben (Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2016).
II. Neuer Tatbestand des § 13 VStGB: Verbrechen der Aggression (§ 13 Abs. 1 VStGB)
Das Verbrechen der Aggression unterscheidet einerseits die Führung eines Angriffskrieges und andererseits eine sonstige Angriffshandlung, die ihrer Art, Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt (§ 13 Abs. 1 VStGB). Es wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
1. Angriffskrieg und Angriffshandlungen
Erstmals ist das Führen eines Angriffskrieges strafbar. Dabei ist der Begriff des Angriffskrieges nicht gesetzlich definiert. Allerdings besteht Einigkeit, dass damit eine völkerrechtswidrige bewaffnete Aggression bezeichnet wird.7 Die dagegen wegen mangelnder Bestimmtheit (Art. 103 Abs. 2 GG) gegen § 80 StGB a.F. erhobenen Bedenken[7] können nun mit Rückgriff auf Artikel 8 bis Abs. 2 Satz 2 des Römischen Statutes (dazu unten II.2.) nur noch eingeschränkt erhoben werden. Der Tatbestand der pönalisierten Handlung wird damit konkreter beschrieben.[8]
Das Führen eines Angriffskrieges gilt als schwerste Form der Aggression und als Prototyp einer Angriffshandlung.[9] Diese ist durch Art. 8 bis Abs. 2 S. 1 des Römischen Statutes auch für § 13 VStGB definiert. Danach ist das Verbrechen der Aggression eine gegen die Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit gerichtete Angriffshandlung oder eine sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat. Auf die Aufzählung von Begehungsvarianten wird dabei verzichtet.
2. Konkrete Angriffshandlungen gemäß Römischen Statutes
Die Grundsätze des Römischen Statutes sind für die Auslegung des Begriffes der Angriffshandlung zu berücksichtigen. Folgende Handlungen sind nach Art. 8 bis Abs. 2 des Römischen Statutes[10] konkret als Angriffshandlungen definiert:
- die staatliche Invasion des Hoheitsgebietes eines anderen Staates, dessen militärische Besetzung oder die gewaltsame Annexion des Hoheitsgebietes eines anderen Staates
- die Bombardierung, Beschießung oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates
- die Blockade von Häfen oder Küsten durch die Streitkräfte eines anderen Staates
- ein Angriff der Streitkräfte eines Staates auf diejenige eines anderen Staates
- bei Einsatz von Streitkräften eines Staates mit Zustimmung eines anderen Staates auf dessen Hoheitsgebiet: der Verstoß gegen die vorgesehenen Bedingungen in der zugrunde liegenden Einwilligung oder Vereinbarung und jede Verlängerung über den Ablauf der Einwilligung oder Vereinbarung hinaus
- die Zurverfügungstellung seines Hoheitsgebietes durch einen Staat an einen anderen Staat zum Zwecke einer Angriffshandlung gegen einen dritten Staat
- das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen Staat, die mit Waffengewalt Handlungen vergleichbarer Intensität durchführen.
3. Offenkundigkeit eines Verstoßes gegen die Charta der Vereinten Nationen
Art, Schwere und der Umfang einer Angriffshandlung müssen dabei offenkundig gegen die Charta der Vereinten Nationen verstoßen. Diese sogenannte Schwellenklausel soll als tatbestandliches Korrektiv die Strafbarkeit auf eindeutige Fälle zu beschränken.[11]
...
III. Planung, Vorbereitung und Einleitung eines Verbrechens der Aggression (§ 13 Abs. 2 VStGB)
Während das Führen eines Angriffskrieges und die Begehung einer Angriffshandlung in § 13 Abs. 1 VStGB unter Strafe gestellt wird, betrifft § 13 Abs. 2 VStGB die Planung, Vorbereitung und Einleitung dieser Handlungen. Der Strafrahmen liegt zwischen zehn Jahren und lebenslanger Freiheitsstrafe.
Nach der Gesetzesbegründung bedarf eine "Planung" noch keines konkretisierten Angriffsvorhabens. Damit sollen Maßnahmen erfasst sein, die der Täter mit Blick auf ein noch nicht im Einzelnen konkretisiertes Angriffsvorhaben trifft, die jedoch über ein schlichtes inneres Nachdenken über einen Angriffskrieg hinausgehen.13
Die "Vorbereitung" entfalte dagegen schon durch objektiv erkennbare und den späteren Angriff fördernde aktive Tätigkeiten eine gewisse Außenwirkung, als Vorstufe zur operativen Umsetzung des Plans.14
"Einleitung" ist nach der Gesetzesbegründung als unmittelbares Ansetzen im Sinne des § 22 StGB zu verstehen. Gemeint sind Maßnahmen, die dem Ausbruch von Gewalthandlungen unmittelbar vorgelagert sind und ohne Zäsur in den Ausbruch eines Angriffs münden. Damit falle es regelmäßig mit dem Versuch der Ausführung zusammen.14
§ 13 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VStGB nennt für eine Vorbereitungshandlung als objektive Bedingungen der Strafbarkeit die Ausführung einer Angriffshandlung (Nr. 1) oder die Herbeiführung einer konkreten Gefährdungslage (Nr. 2). Letztere entspricht der "Gefahr eines Krieges" in § 80 StGB a. F.[14]
IV. Täterschaft und Teilnahme
§ 13 Abs. 4 VStGB stellt fest, dass Beteiligter einer Tat nur sein kann, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken. Diese Regelung entspricht einem absoluten Sonderdelikt. Ziel dieser sogenannten "Führungsklausel" ist entsprechend Art. 8bis des Römischen Statutes und des Völkergewohnheitsrechts "dem einfachen Soldaten die mitunter schwierige Bewertung der Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Waffengewalt zu ersparen und ihn nicht in den Personenkreis möglicher Straftäter einzubeziehen".[15]
Der Täter muss dabei nicht Teil eines Staatsorgans sein. Auch Privatpersonen ohne Regierungsverantwortung können Täter sein. Dabei setzt die Täterschaft eine effektive Kontrolle über das Handeln des Staates voraus. Neben Wirtschaftsführern kommen dafür auch Angehörige ideologischer oder religiöser Eliten in Betracht.[16]
Im Unterschied zur Regelung des § 28 Abs. 1 StGB führt das Nichtvorliegen eines strafbegründenden besonderen persönlichen Merkmals beim Teilnehmer zur Straffreiheit. Für eine Strafbarkeit von * Anstiftern oder Gehilfen bedarf es also deren tatsächlicher Fähigkeit, das politische oder militärische Handeln des Staates zu kontrollieren oder zu lenken.16
V. Auswirkungen auf andere Tatbestände des StGB
1. Aufheben des § 80 StGB a. F. ("Vorbereitung eines Angriffskrieges")
Durch Art. 2 Abs. 4 Nr. 3 Gesetzes vom 22. Dezember 2016 wurde § 80 StGB aufgehoben.
2. Änderungen des § 80a StGB ("Aufstacheln zum Angriffskrieg")
Durch Art. 2 Abs. 4 Nr. 4 des Gesetzes vom 22.Dezember 2016 wurde eine Anpassung des Wortlautes durchgeführt. Der bislang benutzte Begriff "Angriffskrieg" wurde durch "Verbrechen der Aggression" ersetzt. Diese redaktionelle Anpassung war auf Grund des Wegfalls des § 80 StGB a.F. und Einführung des § 13 VStGB geboten. Änderungen in der Anwendung der Vorschrift des Tatbestandes sind nicht zu erwarten.
3. Anwendung des § 111 Abs. 1 StGB ("Öffentliche Aufforderung zu Straftaten")
Mit Schaffung des § 13 VStGB und Wegfall des § 80 StGB a.F. wird nun gemäß § 111 Abs. 1 StGB auch die öffentliche Aufforderung zu einem Verbrechen der Aggression S. 88 (Heft 2/2017) strafbar.[17] Insoweit ist zur Bestimmung des lex specialis eine begriffliche Abgrenzung zwischen einer Aufforderung im Sinne des § 111 Abs. 1 StGB und einem Aufstacheln im Sinne des § 80 a StGB erforderlich.
...
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/ar...index.php?sz=8
Zitat:
Bundeskriminalamt
Völkerstrafrecht
Deutschland erfüllt durch die aktive Anwendung des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) die internationale Verpflichtung zur Verfolgung von Völkerstraftaten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Verfolgung der "schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren" (Präambel des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs) geleistet. Das Bundeskriminalamt ordnet dem Phänomenbereich Völkerstrafrecht die folgenden Strafrechtsnormen zu:
das VStGB mit den Straftatbeständen
Völkermord (§ 6 VStGB)
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB)
Kriegsverbrechen (§§ 8 - 12 VStGB)
Verbrechen der Aggression (§ 13 VStGB)
die §§ 129 a, 129 b StGB (Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung) mit den Katalogstraftaten des VStGB sowie das StGB zu phänomengleichen Straftaten
Vorbereitung eines Angriffskrieges gemäß § 80 StGB alte Fassung begangen vor dem 01.01.2017 sowie Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression gemäß § 80a StGB, Mord begangen vor dem 30.06.2002 gemäß § 211 StGB i. V. m. § 7 Abs. 2 StGB (Auslandstaten in anderen Fällen), sofern diese tatbestandlich den Vorschriften des VStGB zugeordnet werden können, Völkermord gemäß § 220a StGB (alte Fassung) i. V. m. § 6 StGB (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter) begangen vor dem 30.06.2002.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) ist nach § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG i. V. m. § 142 a Abs. 1 GVG in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für die Verfolgung von Straftaten nach dem VStGB originär und ausschließlich zuständig. Das BKA ist gem. § 4 Abs. 1 Nr. 4 BKAG für die Verfolgung von Verstößen gegen das VStGB originär polizeilich zuständig. Die Ermittlungen werden bei der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV) im BKA oder durch ZBKV-Ansprechstellen der Landeskriminalämter geführt.
https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben...echt_node.html
Zitat:
Bundeskriminalamt
Onlineportal zur Anzeige bzw. fuer Hinweise auf Straftaten
https://www.bka.de/DE/KontaktAufnehm...eben_node.html
Naturalisierung ist nicht erforderlich.
Es gibt auch den Officier à titre étranger.
Es dienen etliche Ausländer mit Offiziersrang in der Legion.
Allerdings ist der Weg dahin nicht gerade leicht. Es sind sehr schwere Tests zu bestehen.
Der Nutzer Amendment weiß mal wieder nicht, wovon er redet.
Diese "Transperson" leitet die Cyber Security der Bundeswehr und lässt sich gerne in Darkrooms "vögeln"
https://pbs.twimg.com/media/GHzZb7yX...pg&name=medium
:hi:
lachkrampf! Träum weiter, siehe Balkan, Afghanistan, Afrika. Die EU hat nur noch Idioten in Arbeit, die nie in einer Firma gearbeitet haben. Gender, LGBT Clubs gründen die nur noch! Sonst Nichts
Politologen Geschwafel, da braucht man auch keine Minimal Bildung