Zitat von
Bergischer Löwe
Vorsicht - Sterbehilfe ist willentlich. Euthanasie ist gegen den Willen des Euthanasierten.
Wir hatten so einen Fall in der Nachbarschaft. Ein schwer geistig behindertes Mädchen. Das Mädchen war nirgendwo als geisteskrank gemeldet und so ging der Kelch in Hadamar dann vorüber, da nur nach Aktenlage entschieden wurde. Hat sich dann auch keiner gewagt, die Familie anzuzeigen, da sie drei erwachsene Brüder hatte, die an der Grenze zur Debilität standen aber alle bärenstark waren. Die kinderreiche Familie wurde aus Angst, irgendwann morgens totgeschlagen auf irgend einem Feld gefunden zu werden, in Ruhe gelassen. Das Frau starb in ihren 40ern irgendwann in den 1960er Jahren. Wäre sie als schwer geistig behindert aktenkundig gewesen, wäre sie garantiert euthanasiert worden.
T4 wurde dann aufgrund des massiven Wiederstandes aus der Bevölkerung eingestellt.