AW: Coronavirus - Covid 19 - Teil 2
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Schwabenpower
Doch, steht doch sogar genau in den Text: positive Tests
Nochmal lesen: „And by the following day, they know which variant is responsible for every case.
A portion of the positives are then fully genetically sequenced, delivering an extra layer of insight —“
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pixelschubser
Ja, mich würde tatsächlich mal interessieren wie viele den Schritt heute bereuen. Besonders angesichts der Tatsache, dass die Impfung ihren "Wirkung" so extrem schnell verliert bzw. gar nicht greift.
Das werden immer mehr und zwar sind es diejenigen die sich " Freiheit " erhofften und nun nicht bekommen !
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tosh
Stimmt, obwohl es zunächst recht seltsam klingt:
Als
genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.
Ein PCR-Test (Erregernachweis), der zum Zeitpunkt einer Infektion mit SARS-CoV-2 durchgeführt wurde, weist eine bestehende Infektion mit dem Coronavirus sicher nach. Die derzeit verfügbaren Daten sprechen dafür, dass nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion für mindestens 6 bis 8 Monate ein Immunschutz besteht. Als Genesene mit einem Immunschutz gelten daher Personen, bei denen ein positives PCR-Testergebnis mindestens 28 Tage und nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Der Nachweis von Antikörpern bei einer Blutuntersuchung kann zeigen, dass eine Person eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht hat oder dass aktuell eine Infektion besteht. Die serologische Antikörper-Untersuchung ist jedoch nicht geeignet, um den Zeitpunkt der Erkrankung zu bestimmen.
Zudem ist bisher noch nicht bekannt, wie hoch die Antikörperkonzentration sein muss, um nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion von einem sicheren Schutz ausgehen zu können.
Ein Antikörpertest erlaubt daher keine eindeutigen Aussagen zu Immunität und Ansteckungsfähigkeit ...
https://www.infektionsschutz.de/coro...e/#tab-4846-14
...
Richtig. Für den Nachweis einer durch überstandene Infektion erfolgten Immunisierung erbringt er eigentlich keinerlei Aussage. Normalerweise müsste dafür ein Antikörpertest gemacht werden. Der gilt aber nicht als Nachweis.
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dscheipi
danke. kann denn darauf gebaut werden, ist darauf verlass?
Auf alle Fälle! Denn dieser verfassungsgebotene Grundsatz erfordert eine entsprechend gewichtige Begründung für solche Maßnahmen und die können schlichtweg nicht ansatzweise erbracht werden. Genau genommen wäre damit auch bereits spielend die bestehenden 2G-Regelungen zu Fall zu bringen. Keine Ahnung, ob in dem Zusammenhang bereits Klagen vor dem BVerfG eingereicht wurden.
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Maitre
Richtig. Für den Nachweis einer durch überstandene Infektion erfolgten Immunisierung erbringt er eigentlich keinerlei Aussage. Normalerweise müsste dafür ein Antikörpertest gemacht werden. Der gilt aber nicht als Nachweis.
In einem von gesundem Menschenverstand regierten Staat würde das Testwesen sofort aufhören und nur noch anhand symptomatischer, schwerer Fälle und Auslastung der Intensiv-Stationen entschieden.
Außerdem wäre klar, dass nur Risikogruppen und Alte gefährdet sind, es keinen Grund gibt, Millionen unter 50-jährige zu sanktionieren, da diese nicht das Gesundheitssystem überlasten.
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Dalmatin
Vielleicht wird er es dir eines Tages mal danken :))
Interessant ist in dem Zusammenhang bei uns, wie viel bereits über die ordnungswidrigkeitsrechtlichen Konsequenzen seitens etlicher Politiker vom Stapel gelassen wurde, noch weit, weit bevor eine politische Diskussion über die Impflicht selber überhaupt entfacht ist. Das zeigt doch recht deutlich auf, worum es tatsächlich geht, nämlich damit noch so viele wie möglich an die Nadel zu treiben.
Jeder, der freiwillig zur Impfung geht, dürfte bei Schadensersatzansprüchen erst einmal schlechte Karten haben. Es erfolgte ja schließlich freiwillig und man wurde aufgeklärt und hat dafür unterschrieben. Bei einer offenen Impfpflicht sähe das anders aus. Selbst dann verbleibt freilich das Problem des schwierigen Nachweises. In der BRD dauert sowas schon mal 70 Jahre:
https://www.idowa.de/inhalt.prozess-...731f7d0be.html
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Rabauke076
Aha , gerade noch die Kurve gekriegt :-)
der hat ja einen meiner steine im brett, ned bläd, mit humor, mehr kann ein mann nicht bringen :)
gleich am anfang unserer forenbekanntschaft hab ich ihn gefragt, wo er, seine eltern her sind - das merkst ja gleich, dass der leben in sich hat, also kein original-schwabe sein kann.
ich werd hier öfters auf der straße angeredet "sie sind nicht von hier" von nicht-hiesigen...warum? weil ich zeichen von vitalfunktionen an mir hab. die mentalität hier ist keine, sondern ein gebursfehler.
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Maitre
Richtig. Für den Nachweis einer durch überstandene Infektion erfolgten Immunisierung erbringt er eigentlich keinerlei Aussage. Normalerweise müsste dafür ein Antikörpertest gemacht werden. Der gilt aber nicht als Nachweis.
Witzigerweise hätte noch nicht mal ein Antikörpertest entsprechende Aussagekraft, denn es können sich auch mit hoher Antikörperzahl schwere Verläufe ergeben, wie sich umgekehrt selbst ohne Antikörper eine Infektion ohne jegliche Krankheitssympotme ergeben kann. Soweit ich darüber informiert bin, scheint die wirklich entscheidende Antwort in den T-Zellen zu finden zu sein.
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Maitre
Jeder, der freiwillig zur Impfung geht, dürfte bei Schadensersatzansprüchen erst einmal schlechte Karten haben. Es erfolgte ja schließlich freiwillig und man wurde schließlich aufgeklärt und hat dafür unterschrieben. Bei einer offenen Impfpflicht sähe das anders aus. Selbst dann verbleibt freilich das Problem des schwierigen Nachweises. In der BRD dauert sowas schon mal 70 Jahre:
https://www.idowa.de/inhalt.prozess-...731f7d0be.html
die haftung ist von vorne herein ausgeschlossen. da ist nix zu wollen, nix zu holen, drum gibts ja keine haftung. ist jemand ein ami, wurde in deutschland geimpft, dann könnts anders ausschaun.
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Dalmatin
Witzigerweise hätte noch nicht mal ein Antikörpertest entsprechende Aussagekraft, denn es können sich auch mit hoher Antikörperzahl schwere Verläufe ergeben, wie sich umgekehrt selbst ohne Antikörper eine Infektion ohne jegliche Krankheitssympotme ergeben kann. Soweit ich darüber informiert bin, scheint die wirklich entscheidende Antwort in den T-Zellen zu finden zu sein.
Diese Antwort läßt sich nur leider nicht ermitteln. Der Antikörpertest bringt- wenn auch mit ebenfalls begrenzter Aussagekraft- auch nur eine Aussage über eine einmal erfolgte Immunisierung. Besser als "PCR-getestet = genesen" ist er auf jeden Fall.