Vollständige Version anzeigen : Stimmt es das Deutschland keinen gueltigen Friedensvertrag mit den Allierten hat?
umananda
31.05.2015, 10:45
Bei allem Respekt oder nicht schon wieder, du setzt die Definition des Staatsrechts auf das Völkerrecht über, die Grundlage des Völkerrechts basiert darauf, dass die Staaten sich vertraglich und freiwillig diesem Recht unterordnen. Wird dies so praktiziert, das existiert das Völkerrecht.
Wenn dem so wäre, dann kann man das ganze Ding in die Tonne treten und es hat keine Existenzberechtigung.
Für dich, es gibt verschiedene Arten des Rechts.
Letztlich könnte man das Völkerrecht tatsächlich in die besagte Tonne treten, wenn da nicht die allzu verständliche Sehnsucht wäre nach einer heilen schönen Welt.
Nüchtern und ohne Sentimentalität betrachtet ist das Völkerrecht eine Wunschvorstellung ... doch ich glaube sowieso nicht an Gerechtigkeit, das überlasse ich besser den Predigern.
Servus umananda
Liberalist
31.05.2015, 10:48
Letztlich könnte man das Völkerrecht tatsächlich in die besagte Tonne treten, wenn da nicht die allzu verständliche Sehnsucht wäre nach einer heilen schönen Welt.
Nüchtern und ohne Sentimentalität betrachtet ist das Völkerrecht eine Wunschvorstellung ... doch ich glaube sowieso nicht an Gerechtigkeit, das überlasse ich besser den Predigern.
Servus umananda
Also nochmal, wenn Staaten sich dem Völkerrecht unterordnen und per Vertrag daran teilnehmen, dann is es eine Wunschvorstellung? :?
Warum bitte ordne ich mich dann erst unter und gebe Teile meiner Souveränität ab, wenn es eh für die Katz ist.
Leseratte
31.05.2015, 12:47
Die Aussagen des Bundesarchives bezüglich ob Dönitz rechtlich der Reichspräsident war oder nicht passen genau in das Lügenbild was eifrig hoch gehalten wird. Denn ansonsten wäre auch die Kapitulation der Wehrmacht ja nichtig:
1. Wir, die hier Unterzeichneten, handelnd in Vollmacht für und im Namen des Oberkommandos der Deutschen Wehrmacht, erklaeren hiermit die bedingungslose Kapitulation aller am gegenwaertigen Zeitpunkt unter deutschem Befehl stehenden oder von Deutschland beherrschten Streitkraefte auf dem Lande, auf der See und in der Luft gleichzeitig gegenueber dem Obersten Befehlshaber der Alliierten Expeditions-Streitkraefte und dem Oberkommando der Roten Armee.
Eine Ernennungsurkunde zum Oberkommandierenden der Wehrmacht hat Dönitz ja auch nicht erhalten. Es wird immer nur das "erlaubt" oder zugegeben was ins politisch korrekte Bild passt...
Jodl und Keitel kapitulierten weil Dönitz sie dazu anwies. Hindenburg war als Reichspräsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Dönitz wäre das demnach auch gewesen. Nach seinem Testament ist jetzt aber Gauck der Träger des Reichsgedankens. Weil Dönitz sein Amt auf den Bundespräsidenten übertrug. Das ist doch ein schlechter Witz.
Dönitz begründet das damit, daß die BRD, anders als die DDR, das Wiedervereinigungsgebot nicht aus ihrer Verfassung strich. Deshalb übertrug er sein Amt auf den Bundespräsidenten. Es hätte aber nicht mehr viel gefehlt und auch die BRD hätte das getan. Auch die Union leistete dagegen kaum noch Widerstand. Kohl stellt das nur anders dar, weil das zu seiner Legende vom Kanzler der Einheit gehört.
Ein namhafter Nationaler hätte Dönitz vielleicht zu einer anderen Entscheidung bewegen können. Ohne Macht nützt das natürlich auch nichts. Aber das wäre eine eindeutige, unbestreitbare Legitimation. Der 23. Mai ist für die BRD der Verfassungstag. An dem trat 1949 das GG in Kraft. Also der Tag an dem die letzte Reichsregierung 1945 abgesetzt und von den Besatzern verhaftet wurde.
Gehirnnutzer
31.05.2015, 13:32
Du vergisst dabei, das Beendigung eines Krieges nicht automatisch auch Frieden bedeutet!
Bolle, ich empfehle dir mal ein paar Fachbücher über Völkerrecht oder einfach Doehring Völkerrecht II, Lehrbuch. Es gibt keinen speziellen Friedenszustand, der nur vertraglich zu erreichen ist. Völkerrechtlich kann ein Kriegszustand durch Vertrag, einseitige Erklärung oder einfach durch Aufnahme diplomatischer Beziehungen (Botschaften) beendet werden.
Bolle, hier mach viele den Fehler, Völkerrecht sich wie das nationale Recht verhält, Gesetze und Regeln bestimmen etwas, das man vor Gericht durchsetzen kann. So funktioniert Völkerrecht nicht, zwar gibt es kodifizierte Bestandteile, auch völkerrechtliche Gerichte mit bestimmten Aufgaben, aber nicht so etwas wie vor einem Gericht durchsetzbare Ansprüche und Rechte, wie wie sie vom nationalen Recht kennen. Das Völkerrecht beruht auf Anerkennung.
Es gibt nirgendwo die Regel wie Krieg zu beenden ist, das ein Vertrag zwingend notwendig ist, das man bestimmte Vereinbarungen direkt treffen muss um einen Kriege zu beenden.
Hier schreiben, weder Bundesrepublik noch DDR wären berechtigt gewesen die Grenzverträge oder den 2+4 Vertrag zu verhandeln. Wer sagt das? Wo steht das? Niemand sagt das und es steht auch nirgendwo, sondern es basiert nur auf Anerkennung.
Sowohl die Alliierten als auch die Unterzeichner der Charta vom 21. November 1990 in Paris (die KSZE-Staaten) haben die beiden Deutschen Staaten als gemeinsamen rechtlichen Vertreter Deutschlands anerkannt.
Selbst nationale Rechtsauffassungen können völkerrechtliche Auswirkungen haben. Die Proklamation von Truman ist nicht ein Sache, die er einfach so gemacht hat, sondern sie ist die Umsetzung eines Kongressbeschlusses. Der aufmerksame Leser wird sich fragen, warum der Kongress die Beendigung des Krieges mit Deutschland beschließt. Ganz simple, aus der Notwendigkeit heraus. Die nationalen Gesetze der USA schreiben vor, das die USA kein offiziellen diplomatischen oder offiziellen Handelsbeziehungen mit einem Staat haben dar, mit dem es sich im Krieg befindet.
Gehirnnutzer
31.05.2015, 13:42
Nach dem Völkerrecht bedarf es einer Kriegserklärung und eines Friedensvertrags. Nach Interpretation einiger Völkerechtler sieht es so aus, da nach dem Ende des WK2 kein Friedensvertrag geschlossen wurde, befindet sich die USA nach wie vor im Krieg und benötigt keine Kriegserklärungen durchzuführen, die können einmarschieren wohin sie wollen.
Wenn das Völkerrecht dies zwingend vorschreibt, dann wird es ja irgendwo niedergelegt sein und somit kannst die ja die direkt Quelle deine Behauptung nennen.
Jodl und Keitel kapitulierten weil Dönitz sie dazu anwies. Hindenburg war als Reichspräsident Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Dönitz wäre das demnach auch gewesen. Nach seinem Testament ist jetzt aber Gauck der Träger des Reichsgedankens. Weil Dönitz sein Amt auf den Bundespräsidenten übertrug. Das ist doch ein schlechter Witz.
Dönitz begründet das damit, daß die BRD, anders als die DDR, das Wiedervereinigungsgebot nicht aus ihrer Verfassung strich. Deshalb übertrug er sein Amt auf den Bundespräsidenten. Es hätte aber nicht mehr viel gefehlt und auch die BRD hätte das getan. Auch die Union leistete dagegen kaum noch Widerstand. Kohl stellt das nur anders dar, weil das zu seiner Legende vom Kanzler der Einheit gehört.
Ein namhafter Nationaler hätte Dönitz vielleicht zu einer anderen Entscheidung bewegen können. Ohne Macht nützt das natürlich auch nichts. Aber das wäre eine eindeutige, unbestreitbare Legitimation. Der 23. Mai ist für die BRD der Verfassungstag. An dem trat 1949 das GG in Kraft. Also der Tag an dem die letzte Reichsregierung 1945 abgesetzt und von den Besatzern verhaftet wurde.
Völkerrecht, Menschenrechte... das sind Begrifflichkeiten aus dem Bereich zwischenstaatlicher Schwafologie wie bspw auch Rassismus und Demokratie. Letztlich gilt immer das, was immer schon galt: DAS RECHT DES STÄRKEREN. Niemand hat dies besser erkannt und nachdrücklicher zum Ausdruck gebracht als AH. Wäre dies anders, hätten z. B. die beiden großen Weltkriege nie stattgefunden.
Abmachungen zwischen Staaten sind nicht mehr Wert als ein Klo-Wisch, wenn eine der Seiten nicht mehr will. Aus welchen Gründen auch immer.
Leseratte
31.05.2015, 14:07
Abmachungen zwischen Staaten sind nicht mehr Wert als ein Klo-Wisch, wenn eine der Seiten nicht mehr will. Aus welchen Gründen auch immer.
Der Reichskanzler glaubte 1914 immer noch, daß die Möglichkeit bestünde, daß England neutral bleibt. Er glaubte auch, daß Italien sich an den Dreibund halten würde. Die Alldeutschen sagten, daß das nicht so sein wird. Demnach hätte man es wissen können.
Wenn das Völkerrecht dies zwingend vorschreibt, dann wird es ja irgendwo niedergelegt sein und somit kannst die ja die direkt Quelle deine Behauptung nennen.
Hier wird im allgemeinen auf die Vereinbarungen des Westfälischen Friedens nach dem 30-jährigen Krieg verwiesen und auf die UN-Charta im Gefolge. Wir wissen aber seit langem, dass sich bspw die USA einen Dreck um das Völkerrecht kümmern. SIE bestimmen, WER Recht hat und wer Unrecht tut, und sie nehmen Millionen Tote durch ihre Bombenangriffe billigend in Kauf, wenn sich ein Staat bzw eine Nation quer stellt. Ein Völkerrecht gibt es wo wenig wie ein Menschenrecht. Es gibt das Recht des Stärkeren. Alles andere ist Unsinn und/oder geschickt inszenierte Augenwischerei.
Der Reichskanzler glaubte 1914 immer noch, daß die Möglichkeit bestünde, daß England neutral bleibt. Er glaubte auch, daß Italien sich an den Dreibund halten würde. Die Alldeutschen sagten, daß das nicht so sein wird. Demnach hätte man es wissen können.
Man hätte es auch 1939 wissen können. Mehr noch, man WUSSTE es auch. Aber es gibt Situationen, die einen Regierungschef - vermeintlich - zum Handeln zwingen können, natürlich besonders dann, wenn er aufgrund seiner bisherigen Politik sich selbst in diese für ihn nachteilige Lage gebracht hat.
Heute wissen wir, dass man einer britischen Regierung kein Vertrauen schenken kann, und auch Italien als Bundesgenosse nicht von Wert ist. Ein Staat, eine Nation, ist ausschließlich auf sich selbst angewiesen. Es obliegt der Staatsführung, für ihr Volk größtmögliche Sicherheit und Versorgung zu gewährleisten. Das aber ist von unserer derzeitigen Regierung nicht zu erwarten. Ihr liegen ausschließlich sog. "Flüchtlinge" und deren Wohlergehen am Herzen. Logisch, denn SOWAS kommt bei den FREUNDEN im Ausland doch gut an. Da wird Merkel, Schultz und Verheugen doch so richtig warm um Herzl, wenn sie in Brüssel mal wieder von "den anderen" an die Brust gezogen werden. Und Küsschen rechts, Küsschen links runden dann das wohlige Beisammensein ab. :D
Leseratte
31.05.2015, 14:30
Niemand hat dies besser erkannt und nachdrücklicher zum Ausdruck gebracht als AH.
Er glaubte dem Duce vertrauen zu können. Der fiel aber von ihm ab und trug damit zum Kriegsausbruch 1939 bei. Nach dem wir Frankreich besiegten, trat er doch noch in den Krieg ein. Es wäre aber besser gewesen, wenn er bei seiner Nichtkriegführung geblieben wäre. 1998 erinnerten einige an den 350. Jahrestag des Westfälischen Friedens. Aus deutscher Sicht ist das aber lachhaft. Dieser besiegelte unsere Machtlosigkeit. Gegen dieses Prinzip verstieß Bismarck. Wir waren nicht mehr machtlos. Wir drückten sogar das mächtige Englische Weltreich wirtschaftlich an die Wand, daraus ergab sich der Rest. Wir verloren, weil bei uns einige wirklich an diese hohlen Phrasen glaubten und darauf reinfielen.
Leseratte
31.05.2015, 14:33
Da wird Merkel, Schultz und Verheugen doch so richtig warm um Herzl, wenn sie in Brüssel mal wieder von "den anderen" an die Brust gezogen werden. Und Küsschen rechts, Küsschen links runden dann das wohlige Beisammensein ab. :D
https://www.youtube.com/watch?v=aLW-dAwZeNc
In keiner Welt ist das nötig ... die Diskussionen um fehlende Friedensverträge sind völlig sinnfrei.
Servus umananda
Und deine Kommentare sind vollkommen sinnfrei und sinnentleert.
Leseratte
31.05.2015, 14:49
Das Thema scheint hochbrisant zu sein.
Polizist mit mutmaßlich rechter Gesinnung vom Dienst enthoben
Dortmund (dpa/lnw) - Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange hat einen Polizisten mit mutmaßlich rechter Gesinnung vorläufig vom Dienst enthoben. Der 34-Jährige stehe im Verdacht, der Gruppierung der sogenannten Germaniten oder Reichsbürger anzugehören, teilte die Polizei am Dienstag mit. «Diese «Reichsideologen» berufen sich darauf, dass das Deutsche Reich juristisch nie untergegangen ist und stellen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Verfassungsorgane in Frage», erklärte die Polizei. Für Verfassungsfeinde in den Reihen der Polizei sei kein Platz, sagte Lange.
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/polizist-mit-mutmasslich-rechtergesinnung-38713216.bild.html
Liberalist
31.05.2015, 16:02
Wenn das Völkerrecht dies zwingend vorschreibt, dann wird es ja irgendwo niedergelegt sein und somit kannst die ja die direkt Quelle deine Behauptung nennen.
Da reicht einmal Wikipedia, fertig ist die Kiste.
Liberalist
31.05.2015, 16:17
Bolle, ich empfehle dir mal ein paar Fachbücher über Völkerrecht oder einfach Doehring Völkerrecht II, Lehrbuch. Es gibt keinen speziellen Friedenszustand, der nur vertraglich zu erreichen ist. Völkerrechtlich kann ein Kriegszustand durch Vertrag, einseitige Erklärung oder einfach durch Aufnahme diplomatischer Beziehungen (Botschaften) beendet werden.
Du schreibst: "Völkerrechtlich kann ein Kriegszustand durch Vertrag, einseitige Erklärung oder einfach durch Aufnahme diplomatischer Beziehungen (Botschaften) beendet werden." - "kann" bedeutet nicht muss, dass ein Friedensvertrag nicht vorliegt, wurde anhand der Feindstaatenklausel verdeutlicht.
Hier schreiben, weder Bundesrepublik noch DDR wären berechtigt gewesen die Grenzverträge oder den 2+4 Vertrag zu verhandeln. Wer sagt das? Wo steht das? Niemand sagt das und es steht auch nirgendwo, sondern es basiert nur auf Anerkennung.
Das die Berechtigung fehlte die Grenzverträge abzuschliessen wurde dir erbracht. Weiterhin geht es darum, dass der 2+4 Vertrag kein Friedensvertrag ist und nicht wie du es schreibst um eine Nichtberechtigung, dies wurde dir auch schon mehrfach dargelegt.
Liberalist
31.05.2015, 16:20
https://www.youtube.com/watch?v=aLW-dAwZeNc
Gibt es da noch das volle Video von Starbatty, Verheugen und Müller?
sleepwell
31.05.2015, 16:31
@ umananda
Du solltest mal einen Friedensvertrag lesen, dann schreibst du nicht so einen Unfug.
Ich empfehle den mit Ungarn. http://www.forost.ungarisches-institut.de/pdf/19470210-1.pdf
Du erkennst, wenn du ihn ideologiefrei liest, das es in jeder Welt nötig ist, nach einem Krieg Regeln zu treffen.
Lese die in dem Vertrag und du weißt was D fehlt.
Im übrigen wurde im Zusammenhang mit dem 2+4 Vertrag geregelt, das noch ein Friedensvertrag abzuschließen ist.
Die Frage steht also formal juristisch gar nicht, sie ist völkerrechtlich vereinbart.
Nur nicht wann ... ;-)))
Gehirnnutzer
31.05.2015, 16:38
Hier wird im allgemeinen auf die Vereinbarungen des Westfälischen Friedens nach dem 30-jährigen Krieg verwiesen und auf die UN-Charta im Gefolge. Wir wissen aber seit langem, dass sich bspw die USA einen Dreck um das Völkerrecht kümmern. SIE bestimmen, WER Recht hat und wer Unrecht tut, und sie nehmen Millionen Tote durch ihre Bombenangriffe billigend in Kauf, wenn sich ein Staat bzw eine Nation quer stellt. Ein Völkerrecht gibt es wo wenig wie ein Menschenrecht. Es gibt das Recht des Stärkeren. Alles andere ist Unsinn und/oder geschickt inszenierte Augenwischerei.
Wo steht in der UN-Charta das ein Krieg mit einem Friedensvertrag beendet werden muss? Bitte Kapitel und Artikel nennen, damit das jeder hier (http://www.unric.org/de/charta#kapitel1) nachlesen kann. Versuch es erst gar nicht, weil du nichts finden wirst, zwar ist die UN, deren Grundlage die Charta ist, als Weltfrieden sichernde und fördernde Organisation gedacht, aber irgendeine völkerechtlich Notwendigkeit eines Friedensvertrages ergibt sich daraus nicht.
Nun wäre der Westfälische Friedenvertrag, der erste Friedenvertrag der Geschichte, ließe sich sicherlich von ihm vielleicht eine gewohnheitsrechtliche Notwendigkeit eines Friedensvertrages ableiten, aber er ist es nicht. Er gilt nur inhaltlich als pax universalis für Friedensverträge.
sleepwell
31.05.2015, 16:45
Sowohl die Alliierten als auch die Unterzeichner der Charta vom 21. November 1990 in Paris (die KSZE-Staaten) haben die beiden Deutschen Staaten als gemeinsamen rechtlichen Vertreter Deutschlands anerkannt.
Das zeigst du mir mal. Wo bitte soll das gemacht worden sein?
Das Gegenteil ist der Fall!
Im 2+4 haben das die Alliierten AUSDRÜCKLICH nicht gemacht.
In die Präambel oder dem Text hätte genau das stehen müssen, das die unterzeichnende deutsche Seite identisch mit dem Deutschen Reich ist.
Sie haben aber nur einen Vertrag mit den Neugründungen BRD und DDR geschlossen und sie in ihrer Existenz und der Absicht der Fusion, bestätigt.
Die DDR Vertreter mussten extra noch einen Stempel aus der Botschaft holen, damit auch ja klar ist, für wen die Unterschreiben.
Nein, das muss man ganz klar sagen, der Anspruch der BRD identisch mit dem Deutschen Reich sein zu wollen, wurde nie völkerrechtlich gestellt und nie völkerrechtlich bestätigt.
Gehirnnutzer
31.05.2015, 16:46
Das zeigst du mir mal. Wo bitte soll das gemacht worden sein?
Das Gegenteil ist der Fall!
Im 2+4 haben das die Alliierten AUSDRÜCKLICH nicht gemacht.
In die Präambel oder dem Text hätte genau das stehen müssen, das die unterzeichnende deutsche Seite identisch mit dem Deutschen Reich ist.
Sie haben aber nur einen Vertrag mit den Neugründungen BRD und DDR geschlossen und sie in ihrer Existenz und der Absicht der Fusion, bestätigt.
Die DDR Vertreter mussten extra noch einen Stempel aus der Botschaft holen, damit auch ja klar ist, für wen die Unterschreiben.
Nein, das muss man ganz klar sagen, der Anspruch der BRD identisch mit dem Deutschen Reich sein zu wollen, wurde nie völkerrechtlich gestellt und nie völkerrechtlich bestätigt.
Hier ignorierst du aber ein klein wenig die nationalen Rechtsauffassungen, das Reichskonkordat etc.
Gehirnnutzer
31.05.2015, 16:52
Du schreibst: "Völkerrechtlich kann ein Kriegszustand durch Vertrag, einseitige Erklärung oder einfach durch Aufnahme diplomatischer Beziehungen (Botschaften) beendet werden." - "kann" bedeutet nicht muss, dass ein Friedensvertrag nicht vorliegt, wurde anhand der Feindstaatenklausel verdeutlicht.
Das die Berechtigung fehlte die Grenzverträge abzuschliessen wurde dir erbracht. Weiterhin geht es darum, dass der 2+4 Vertrag kein Friedensvertrag ist und nicht wie du es schreibst um eine Nichtberechtigung, dies wurde dir auch schon mehrfach dargelegt.
Liberalist, was sagen den die Feindstaatenklauseln, nichts weiter als das Maßnahmen zwischen den Kriegsgegner des 2. Weltkrieges nicht gegen die UN-Charta verstoßen können, was rechtlich gesehen vice versa gilt, mehr nicht.
Das Thema scheint hochbrisant zu sein.
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/polizist-mit-mutmasslich-rechtergesinnung-38713216.bild.html
Wer Zweifel äußert oder Fragen stellt hat eine rechte Gesinnung und ist ein Feind der Verfassung!
Und fertig ist das brd - Umerziehungslager!
Welche Verfassung nur?
Wer ist denn hier tatsächlich der Feind dieser "Verfassung"?
Wer unternimmt alles, um das deutsche Volk zu vernichten und tritt zu diesem Zwecke diese "Verfassung" mit Füßen?
Diese "Verfassung" ( das Grundgesetz ) sind die Abwehrrechte des Bürgers gegen jede staatliche Gewalt! Dieses Recht ist verbindlich und elementar für das deutsche Volk.
Diese "Verfassung" ist unverletzliches und unveräußerliches Recht und garantiert die Grundrechte! Sie wurde auf dem Boden der Menschenrechte kodifiziert! Dazu gehört auch der Bestand des deutschen Volkes!
Das heißt, daß die Legislative, Exekutive und die Judikative klaren Verfassungs-Bruch begehen!
Gehirnnutzer
31.05.2015, 16:55
Da reicht einmal Wikipedia, fertig ist die Kiste.
Ach, die sonst so einseitige, unzuverlässige und absolut linke wikipedia, der man eigentlich nach euren Aussagen keinen Glauben schenken kann, ist hierfür plötzlich eine seriöse Quelle. Aber lassen wir das, sicherlich kannst du dann ja deine Behauptung untermauern in dem du mit entsprechenden wikipedia-Artikeln verlinkst.
Liberalist, was sagen den die Feindstaatenklauseln, nichts weiter als das Maßnahmen zwischen den Kriegsgegner des 2. Weltkrieges nicht gegen die UN-Charta verstoßen können, was rechtlich gesehen vice versa gilt, mehr nicht.
Nicht ganz - sie besagen eben das Maßnahmen gegen diese Staaten ergriffen werden können ohne das der Sicherheitsrat zustimmen muß. Die UN hält sich also raus, wenn es um Feindstaaten geht:
Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.
(2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
Artikel 107
Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.
Das Thema scheint hochbrisant zu sein.
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/polizist-mit-mutmasslich-rechtergesinnung-38713216.bild.html
Wer Zweifel äußert oder Fragen stellt hat eine rechte Gesinnung und ist ein Feind der Verfassung!
Und fertig ist das brd - Umerziehungslager!
Welche Verfassung nur?
Wer ist denn hier tatsächlich der Feind dieser "Verfassung"?
Wer unternimmt alles, um das deutsche Volk zu vernichten und tritt zu diesem Zwecke diese "Verfassung" mit Füßen?
Diese "Verfassung" ( das Grundgesetz ) sind die Abwehrrechte des Bürgers gegen jede staatliche Gewalt! Dieses Recht ist verbindlich und elementar für das deutsche Volk.
Diese "Verfassung" ist unverletzliches und unveräußerliches Recht und garantiert die Grundrechte! Sie wurde auf dem Boden der Menschenrechte kodifiziert! Dazu gehört auch der Bestand des deutschen Volkes!
Das heißt, daß die Legislative, Exekutive und die Judikative klaren Verfassungs-Bruch begehen!
Es sei denn, die brd ist gar kein Verfassungs - Staat, weswegen das Ding ja immer noch Grundgesetz heißt, und mit Zähnen und Klauen durch die Protagonisten einer Verfassung als solche verteidigt wird, um die Opfer dieser scheinstaatlichen Mogelpackung nicht merken zu lassen, daß sie verarscht und ausgeplündert werden!
:hi:
Liberalist
31.05.2015, 18:07
Liberalist, was sagen den die Feindstaatenklauseln, nichts weiter als das Maßnahmen zwischen den Kriegsgegner des 2. Weltkrieges nicht gegen die UN-Charta verstoßen können, was rechtlich gesehen vice versa gilt, mehr nicht.
Das sagen die Feindstaatenklauseln:
Die UN-Feindstaatenklausel ist ein Passus in den Artikeln 53 und 107 sowie ein Halbsatz in Artikel 77 der Charta der Vereinten Nationen (http://de.wikipedia.org/wiki/Charta_der_Vereinten_Nationen) (SVN), wonach gegen Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges (http://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Weltkrieg) von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat (http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Sicherheitsrat) verhängt werden könnten, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive (http://de.wikipedia.org/wiki/Aggression) Politik (http://de.wikipedia.org/wiki/Politik) verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen (http://de.wikipedia.org/wiki/Invasion_%28Milit%C3%A4r%29) mit ein. Als Feindstaaten werden in Artikel 53 jene Staaten (http://de.wikipedia.org/wiki/Staat) definiert, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines Signatarstaates (http://de.wikipedia.org/wiki/Signatarstaat) der UN-Charta waren (also primär Deutschland (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland) – genau genommen das Deutsche Reich (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich) – und Japan (http://de.wikipedia.org/wiki/Japan)).
Liberalist
31.05.2015, 18:09
Ach, die sonst so einseitige, unzuverlässige und absolut linke wikipedia, der man eigentlich nach euren Aussagen keinen Glauben schenken kann, ist hierfür plötzlich eine seriöse Quelle. Aber lassen wir das, sicherlich kannst du dann ja deine Behauptung untermauern in dem du mit entsprechenden wikipedia-Artikeln verlinkst.
Bestreitest du, dass nach einer Kriegserklärung kein Friedensvertrag unterzeichnet werden muss um Frieden zu erhalten 8deine anderen kann-Gründe nehm ich mal hier mit ein, sind ja nicht gegeben)?
Makkabäus
31.05.2015, 18:21
Am Anfang war doch kein Friedensvertrag vonnöten, da die Alliierten sich nicht als Befreier eines Landes sahen, sondern als Besatzer eines Feindlandes.
Im Zuge des Kalten Krieges wurde das immer mehr abgemildert.
Es kommt mir immer noch so vor als würde Deutschland nicht auf eigenen Beinen stehen, sondern auf den Krücken seiner Gegner, oder besser gesagt seiner ehemaligen Gegner denn heute ist man ja Partner im Bunde der NATO.
Man merkt aber doch, wie viel Einfluss die USA auch in Deutschland besitzen, am besten ist es, wenn die Marionette nicht merkt, dass sie an Fäden hängt.
Leseratte
31.05.2015, 18:25
Dann hätten die DDR und die BRD bei ihrer Aufnahme in die VN verlangen müssen, daß dieser Passus gestrichen wird. Was schließlich leicht möglich sein müßte, da er angeblich obsolet ist. Was ist eigentlich mit Österreich?
In den Verfassungen einiger BRD-Länder z. B. Hessen war auch noch die Todesstrafe enthalten. Die wurde aber, nach dem sie im GG abgeschafft wurde, nicht mehr vollstreckt. Schließlich wurde dieser Teil der Verfassung dann auch gestrichen. Vielleicht auch nicht überall.
Zündel wurde in Kanada auch aufgrund eines uralten Gesetzes verfolgt, das die Verbreitung falscher Nachrichten bestrafte. Sowas kann also durchaus aus der Mottenkiste geholt werden.
Dann müssen unsere Freunde, Partner und Nachbarn in der Region Europa bzw. Nordatlantik also nur behaupten, daß wir Massenvernichtungswaffen haben und sie bedrohen würden, selbst wenn wir keine haben und schon könnten sie Zwangsmaßnahmen gegen uns durchführen. Sowas würde natürlich in der Wirklichkeit nie passieren. Oh, ich hätte beinahe vergessen, daß das dem Irak passiert ist.
Nehmen wir mal an 2017 bekommt eine alternative Partei 42% der Stimmen und die absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag. Unser Orban führt dann das Mehrheitswahlrecht ein und bekommt das nächste Mal eine Mehrheit mit der er das GG ändern kann. Er führt dann vielleicht eine Volksabstimmung über eine neue Bundesverfassung durch. Er will vielleicht die EU umgestalten, so wie Bismarck den Deutschen Bund umgestaltet hat. Bis dahin erhält Brüssel kein deutsches Steuergeld mehr und bei der ganzen Eurorettung, die einfach nur ein einziger Wahnsinn ist, macht er auch nicht mehr mit. Den Nordatlantikpakt will er vielleicht durch eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft ersetzen. Er will vielleicht den Abzug der Amerikaner aus Europa durchsetzen. Nichtdeutsche in die Herkunftsländer ihrer Vorfahren zurückschicken.
Kurzum, er würde sich erdreisten tatsächlich deutsche Interessen zu vertreten. Dann sollte er wohl besser dafür sorgen, daß dabei wenigstens ein paar Staaten in unserer Region auf unserer Seite sind. Vielleicht sollte er so eine Art Koalition der Willigen bilden.
Im übrigen wurde im Zusammenhang mit dem 2+4 Vertrag geregelt, das noch ein Friedensvertrag abzuschließen ist.
Die Frage steht also formal juristisch gar nicht, sie ist völkerrechtlich vereinbart.
Wo finde ich das?
sleepwell
31.05.2015, 18:35
Hier ignorierst du aber ein klein wenig die nationalen Rechtsauffassungen, das Reichskonkordat etc.
Leider völliger Quatsch.
Für jemanden etwas machen, heißt nicht, derjenige zu sein.
Die DDR hat beispielsweise die Reparationsleistungen an die Sowjetunion für den Verlierer Deutsches Reich geleistet.
Deswegen ist sie nicht das Deutsche Reich.
Lass deine ideologischen Hilfsargumente und sehe es neutral.
Wenn die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sein soll, dann muss das völkerrechtlich anerkannt werden.
Und das war meine Frage an dich!
WO?????????????????????????????????
Wenn die BRD identisch mit dem Deutschen Reich sein soll, dann muss das völkerrechtlich anerkannt werden.
Und das war meine Frage an dich!
WO?
Lies z. B. mal das Londoner Schuldenabkommen, dann kannst du dir auch die vielen Fragezeichen sparen.
Helenos von Troja
31.05.2015, 18:37
Am Anfang war doch kein Friedensvertrag vonnöten, da die Alliierten sich nicht als Befreier eines Landes sahen, sondern als Besatzer eines Feindlandes.
Im Zuge des Kalten Krieges wurde das immer mehr abgemildert.
Es kommt mir immer noch so vor als würde Deutschland nicht auf eigenen Beinen stehen, sondern auf den Krücken seiner Gegner, oder besser gesagt seiner ehemaligen Gegner denn heute ist man ja Partner im Bunde der NATO.
Man merkt aber doch, wie viel Einfluss die USA auch in Deutschland besitzen, am besten ist es, wenn die Marionette nicht merkt, dass sie an Fäden hängt.
Deutschland unterliegt keinem größeren Einfluss als andere NATO-Partner auch. Wir sind ja nun oft genug ausgeschert, haben unser eigenes Ding gemacht und damit die Amis verärgert, ohne dass die Ledernacken gleich den Reichstag gestürmt hätten. Erinnere nur an Irak oder Libyen. Aber manch einer gefällt sich scheinbar darin, sich als Marionette zu sehen. Ist so schön bequem, gell? Kann man jegliche Verantwortung einfach auf andere abwälzen.
sleepwell
31.05.2015, 18:37
Wo finde ich das?
Im parallel zum 2+4 erfolgten Notenaustausch der Siegermächte mit der BRD.
die Unterzeichner der Charta vom 21. November 1990 in Paris (die KSZE-Staaten) haben die beiden Deutschen Staaten als gemeinsamen rechtlichen Vertreter Deutschlands anerkannt.
Da erlaube ich mir aber mal einen gelinden Zweifel, weil es am 21. November 1990 überhaupt keine zwei deutschen Staaten mehr gab.
Im parallel zum 2+4 erfolgten Notenaustausch der Siegermächte mit der BRD.
Dem hier: BGBl II 1990 1386ff?
Da finde ich das nicht. Bitte zitieren.
sleepwell
31.05.2015, 18:42
Lies z. B. mal das Londoner Schuldenabkommen, dann kannst du dir auch die vielen Fragezeichen sparen.
Dann hast du die Frage nicht verstanden.
Es geht nicht darum, dass die Neugründungen BRD und DDR keine Auflagen hatten, was sie für die Kriegspartei Deutsches Reich zu leisten hatten.
Es geht um den juristischen Akt, das die BRD völkerrechtlich anerkannt identisch mit dem Deutschen Reich ist.
Auch noch mal für dich.
Für jemanden Leistungen zu übernehmen heißt nicht, das man es auch ist.
hamburger
31.05.2015, 18:42
Ach, die sonst so einseitige, unzuverlässige und absolut linke wikipedia, der man eigentlich nach euren Aussagen keinen Glauben schenken kann, ist hierfür plötzlich eine seriöse Quelle. Aber lassen wir das, sicherlich kannst du dann ja deine Behauptung untermauern in dem du mit entsprechenden wikipedia-Artikeln verlinkst.
Es gibt Menschen mit Leseschwäche, aber wohl auch Menschen mit Logik Defiziten.
Deine Argumentation ist bezeichnend für ein...was nicht sein darf, das nicht sein kann.
Damit ist auch alles gesagt.
Die Gründung des Staates Israel hat gegen das Völkerrecht verstoßen. Da dieser Staat zur deutschen Volksräson erhoben worden ist, erübrigt sich alles, was mit dem Völkerrecht zusammen hängt.
Der WK2 als Vorläufer des Korea und Irakkriegs und weiterer sollte allen verständlich gemacht haben, das es so etwas wie recht auf dieser Welt nicht gibt.
Deine Illusion von der Souveränität Deutschlands solltest du behandeln lassen.....
Nicht ganz - sie besagen eben das Maßnahmen gegen diese Staaten ergriffen werden können ohne das der Sicherheitsrat zustimmen muß. Die UN hält sich also raus, wenn es um Feindstaaten geht:
Nur wäre eine solche militärische Intervention wieder ein Verstoß gegen ganz wichtige Prinzipien der UN-Charta, nämlich das Selbstbestimmungsrecht und die territoriale Integrität. Da können sich die UN nicht raushalten. Ein Mitgliedsstaat kann also kein Feindstaat sein.
1945 waren damit Deutschland und Japan gemeint sowie ihre ehemaligen Verbündeten, völlig klar. Seit alle diese Staaten selbst Mitglieder sind, ist die Klausel gegenstandslos ("obsolet", wie die Vollversammlung beschlossen hat). Wenn man ihren Wortlaut ganz genau nimmt, könnte auch Deutschland die USA oder einen anderen ehemaligen Kriegsgegner als Feindstaat behandeln, denn man ist ja heute selbst Unterzeichner der Charta.
Dann hast du die Frage nicht verstanden.
Es geht nicht darum, dass die Neugründungen BRD und DDR keine Auflagen hatten, was sie für die Kriegspartei Deutsches Reich zu leisten hatten.
Es geht um den juristischen Akt, das die BRD völkerrechtlich anerkannt identisch mit dem Deutschen Reich ist.
Auch noch mal für dich.
Für jemanden Leistungen zu übernehmen heißt nicht, das man es auch ist.
Versuchs mal hier:
BVerfG 2 BvR 373/83 Rn. 53
So sind etwa die Parteien des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar 1953 … davon ausgegangen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Verbindlichkeiten „Deutschlands“ schuldet (vgl. zahlreiche Erwägungen der Präambel) -- es wurde nicht eine Schuld- oder gar bloße Haftungsübernahme für die Verbindlichkeiten eines untergegangenen Schuldners vereinbart. Im gleichen Sinne ist die Wiederanwendung zahlreicher Vorkriegsverträge Deutschlands zu werten, die die Bundesrepublik Deutschland mit den Vertragspartnern dieser durch den Zweiten Weltkrieg unterbrochenen Verträge praktiziert hat; sie bedeuteten nicht den Neuabschluß eines Vertrages mit einem Rechtsnachfolger auf deutscher Seite -- wie es, abgesehen von gebietlich verankerten und gewissen Status-Verträgen, den Regeln der völkerrechtlichen Staatennachfolge entsprochen hätte --, sondern die Fortführung desselben, lediglich suspendierten Vertragsverhältnisses zwischen denselben ursprünglichen Parteien. Dementsprechend sind die Wiederanwendungserklärungen von den Staatsorganen der Bundesrepublik Deutschland nicht nach den verfassungsrechtlichen Regeln des Abschlusses von völkerrechtlichen Verträgen (vgl. Art. 59 GG) behandelt worden.
Die DDR sah sich in einer ähnlichen Rolle, gab diese aber 1967 auf und betrachtete sich seitdem gemeinsam mit der Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Reiches.
sleepwell
31.05.2015, 18:51
Dem hier: BGBl II 1990 1386ff?
Da finde ich das nicht. Bitte zitieren.
Weil du es bist.
Neunter TeilArtikel 1
Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutscheStaatsangehörige, ...
Wenn man also 1990 eine Friedensregelung als Vorbehalt vereinbart, dann kommt die noch ...
Neunter TeilArtikel 1
Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutscheStaatsangehörige, ...
Wenn man also 1990 eine Friedensregelung als Vorbehalt vereinbart, dann kommt die noch ...
Bedaure außerordentlich, im von mir zitierten Notenwechsel kommt dieser Text nicht vor. Woraus zitierst du?
Nur wäre eine solche militärische Intervention wieder ein Verstoß gegen ganz wichtige Prinzipien der UN-Charta, nämlich das Selbstbestimmungsrecht und die territoriale Integrität. Da können sich die UN nicht raushalten. Ein Mitgliedsstaat kann also kein Feindstaat sein.
1945 waren damit Deutschland und Japan gemeint sowie ihre ehemaligen Verbündeten, völlig klar. Seit alle diese Staaten selbst Mitglieder sind, ist die Klausel gegenstandslos ("obsolet", wie die Vollversammlung beschlossen hat). Wenn man ihren Wortlaut ganz genau nimmt, könnte auch Deutschland die USA oder einen anderen ehemaligen Kriegsgegner als Feindstaat behandeln, denn man ist ja heute selbst Unterzeichner der Charta.
Das Deutschland was du meinst ist die BRD. Die war nie ein Feindstaat sondern ist Mitglied in der UN. Das Deutsche Reich ist Feindstaat und auch kein Mitglied in der UN. Da die BRD nach wie vor unter Besatzungsstatut steht, also sozusagen am "langen Band" könnten die Besatzer also nach wie vor die Rechtmäßigkeit der BRD (die erst durch sie entstand) wieder kippen und den Feindstaat wieder aus der Versenkung holen. Angeblich soll ja aber 2090 die Besatzung auslaufen (spätestens).
Makkabäus
31.05.2015, 18:59
Deutschland unterliegt keinem größeren Einfluss als andere NATO-Partner auch. Wir sind ja nun oft genug ausgeschert, haben unser eigenes Ding gemacht und damit die Amis verärgert, ohne dass die Ledernacken gleich den Reichstag gestürmt hätten. Erinnere nur an Irak oder Libyen. Aber manch einer gefällt sich scheinbar darin, sich als Marionette zu sehen. Ist so schön bequem, gell? Kann man jegliche Verantwortung einfach auf andere abwälzen.
Das sind positive Beispiele aber es gibt auch negative wie die Koordinierung der Drohnenangriffe von deutschem Boden aus.
Ich wälze auch keine Verantwortung von mir ab, wenn ich sage, dass die USA zu viel Einfluss in Europa ausüben, sondern übernehme Verantwortung. (Ich kleines Licht)
Wäre dies nicht der Fall, gäbe es mit ziemlicher Sicherheit auch keinen Ukrainekonflikt.
Ich weiß auch nicht was ich davon halten soll, wenn es heißt, dass wir die USA brauchen im Kampf gegen den Terror und für unsere Sicherheit.
Da die BRD nach wie vor unter Besatzungsstatut steht, ... Angeblich soll ja aber 2090 die Besatzung auslaufen (spätestens).
Du hast den Bus verpasst. Die Bundesrepublik ist seit 1955 souverän, als das Besatzungsregime endete.
Geronimo
31.05.2015, 19:00
Du hast den Bus verpasst. Die Bundesrepublik ist seit 1955 souverän, als das Besatzungsregime endete.
Selten so einen Mist gelesen.
Selten so einen Mist gelesen.
Lies mal mehr im Bundesgesetzblatt: BGBl. 1955 II 301ff
sleepwell
31.05.2015, 19:04
Die DDR sah sich in einer ähnlichen Rolle, gab diese aber 1967 auf und betrachtete sich seitdem gemeinsam mit der Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Reiches.
a. weder die BRD noch die DDR sahen sich als Rechtsnachfolger. Die BRD sah sich als identisch mit dem DR
b. wie sich BRD oder DDR sehen, ist völkerrechtlich absolute Rille. Es muss an erkannt werden. Frag mal Restjugoslawien. Abgeschmettert
c. wenn zwei Kandidaten bestehen (BRD,DDR) kann nur einer es sein. Bis 1990 also keiner, das war völkerrechtlich gar nicht zu lösen. (kalter Krieg)
d. noch mal meine Frage, wo steht es ab 1990 in welchem Dokument, dass die BRD identisch mit dem DR ist. Im 2+4 vertreten beide definitiv zu 100 Prozent nur sich und sind mit nichts anderem identisch. Einfach mal unter dem Aspekt lesen und nachdenken.
Weitere ideologische Einlassungen von dir ersparst du mir bitte. Ich bin nur an Fakten interessiert. Entweder du weißt, wo das steht, oder nicht.
Makkabäus
31.05.2015, 19:07
Du hast den Bus verpasst. Die Bundesrepublik ist seit 1955 souverän, als das Besatzungsregime endete.
Deswegen verlassen die Briten Deutschland nicht als Besatzer, sondern als NATO-Partner. :D
http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Herford/Herford/1953109-Parade-in-Herford-Briten-sagen-good-bye
Helenos von Troja
31.05.2015, 19:10
Das sind positive Beispiele aber es gibt auch negative wie die Koordinierung der Drohnenangriffe von deutschem Boden aus.
Ich wälze auch keine Verantwortung von mir ab, wenn ich sage, dass die USA zu viel Einfluss in Europa ausüben, sondern übernehme Verantwortung. (Ich kleines Licht)
Wäre dies nicht der Fall, gäbe es mit ziemlicher Sicherheit auch keinen Ukrainekonflikt.
Ich weiß auch nicht was ich davon halten soll, wenn es heißt, dass wir die USA brauchen im Kampf gegen den Terror und für unsere Sicherheit.
So ist das nun mal unter Partnern. Mal zieht man mit, mal nicht. Das mit dem Ukrainekonflikt ist eine gewagte Spekulation. Die EU ist selber größenwahnsinnig genug und hat ohne Ende gezündelt. Denke da an Merkels dreiste Forderung, als Vorbedingung für ein Assoziierungsabkommen Timoschenko freizulassen. Bevor du jetzt mit der These kommst, auch das tat sie auf Weisung Washingtons, möchte ich an die Bankenkrise 2008 und Folgejahre erinnern. Gerade die EU giftete damals Richtung USA und unterstellte ihnen sogar, sie wollten den Euroraum kaputtspekulieren. Reden so Marionetten?
Geronimo
31.05.2015, 19:10
Lies mal mehr im Bundesgesetzblatt: BGBl. 1955 II 301ff
Wen willst du hier eigentlich verarschen? Oder bist du selbst gründlich hirngewaschen worden? Unfaßbar.....
a. weder die BRD noch die DDR sahen sich als Rechtsnachfolger. Die BRD sah sich als identisch mit dem DR
Auch die DDR sah sich ursprünglich als der deutsche Nationalstaat an. Also als staatlich identisch mit dem Deutschen Reich. Allerdings nur knapp 20 Jahre lang.
b. wie sich BRD oder DDR sehen, ist völkerrechtlich absolute Rille. Es muss an erkannt werden.
Stimmt nicht, das regelt jeder Staat selbst. Wie viel er sich dafür anderswo kaufen kann, ist eine andere Frage, aber dazu kann es durchaus zwischen verschiedenen anderen Staaten verschiedene Meinungen geben. Wie ja auch das Verhältnis der Bundesrepublik zum Deutschen Reich während des Kalten Krieges von Staaten des Westens und des Ostens durchaus verschieden angesehen wurde. Völkerrecht ist Vereinbarungssache.
c. wenn zwei Kandidaten bestehen (BRD,DDR) kann nur einer es sein. Bis 1990 also keiner, das war völkerrechtlich gar nicht zu lösen. (kalter Krieg)
Völlig logisch, nur leider spielt die Logik in der Politik zuweilen eine untergeordnete Rolle.
d. noch mal meine Frage, wo steht es ab 1990 in welchem Dokument, dass die BRD identisch mit dem DR ist. Im 2+4 vertreten beide definitiv zu 100 Prozent nur sich und sind mit nichts anderem identisch. Einfach mal unter dem Aspekt lesen und nachdenken.
Auf Beitrag 790 wird verwiesen. Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde nicht die Vergangenheit geregelt, sondern die Zukunft: die Wiedererrichtung von "Deutschland als Ganzem" (auch "Vereinigtes Deutschland") genannt, über das zu bestimmen sich die Alliierten bis dahin vorbehalten hatten.
Weitere ideologische Einlassungen von dir ersparst du mir bitte. Ich bin nur an Fakten interessiert. Entweder du weißt, wo das steht, oder nicht.
Hervorragende Idee. Ich warte immer noch auf die Fundstelle mit der Friedensregelung, die 1990 als noch ausstehend vereinbart wurde. Wie gesagt, im Notenwechsel steht nichts davon. Wo ist dein Zitat her?
Wen willst du hier eigentlich verarschen? Oder bist du selbst gründlich hirngewaschen worden? Unfaßbar.....
Wie überzeugend ... Gesetz ist Gesetz, oder nicht? Es ging hier um einen völkerrechtlichen Vertrag, unterschrieben von den Westalliierten.
Liberalist
31.05.2015, 19:21
War klar, kaum kommt Gnu, ist GSch auch gleich wieder da. :haha:
Geronimo
31.05.2015, 19:24
Wie überzeugend ... Gesetz ist Gesetz, oder nicht? Es ging hier um einen völkerrechtlichen Vertrag, unterschrieben von den Westalliierten.
Jungchen....ich habe hier im Forum diese Verarsche schon zig mal am Beispiel des Airpolicing erklärt. Die Einschränkung der Souveranität anhand der der "allierten Vorbehalte" (sind bis heute in Kraft!!!) blendest du ganz einfach aus. Erbärmlich. Noch mal - willst du uns verarschen oder bist du ein hirngewaschener Volltrottel? Mit der Realität hat das, was du hier behauptest nämlich nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Jungchen....ich habe hier im Forum diese Verarsche schon zig mal am Beispiel des Airpolicing erklärt. Die Einschränkung der Souveranität anhand der der "allierten Vorbehalte" (sind bis heute in Kraft!!!) blendest du ganz einfach aus. Erbärmlich. Noch mal - willst du uns verarschen oder bist du ein hirngewaschener Volltrottel? Mit der Realität hat das, was du hier behauptest nämlich nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Die Kraft deiner Argumente ist einfach bewundernswert. Du hast wohl verpasst, dass alle alliierten Vorbehalte und Rechte bezüglich Deutschland 1990 endgültig erloschen sind.
Ach ja, und wo steht das mit der "Friedensregelung", die 1990 noch ausstand? Bitte, bitte, erleuchte mich, großer Meister. Oder hast du etwa selbst keine Ahnung?
Liberalist
31.05.2015, 19:31
Versuchs mal hier:
BVerfG 2 BvR 373/83 Rn. 53
Die DDR sah sich in einer ähnlichen Rolle, gab diese aber 1967 auf und betrachtete sich seitdem gemeinsam mit der Bundesrepublik als Rechtsnachfolger des Reiches.
Mein Gott, dir wurde bereits zweimal verdeutlicht, dass die BRD (auch nicht die DDR), nicht Rechtsnachfolger des Reiches sein kann, hör auf zu lügen:
vom 31.07.1973 (http://principality-of-sealand.eu/pdf/BverfG1973_DR.pdf)
zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR - Auszug - Orientierungssatz:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Geronimo
31.05.2015, 19:33
Die Kraft deiner Argumente ist einfach bewundernswert. Du hast wohl verpasst, dass alle alliierten Vorbehalte und Rechte bezüglich Deutschland 1990 endgültig erloschen sind.
Ach ja, und wo steht das mit der "Friedensregelung", die 1990 noch ausstand? Bitte, bitte, erleuchte mich, großer Meister. Oder hast du etwa selbst keine Ahnung?
Oh, neue Taktik? Zieht nicht. Erst mal ging es darum:
Lies mal mehr im Bundesgesetzblatt: BGBl. 1955 II 301ff
Du behauptest ja allen ernstes, die BRD wäre seit 1955 souverän. Noch mal - entweder bist du ein verdammter Volksverarscher oder komplett verblödet. Und warum quakst du mich mit dieser "Friedensregelung" an? Habe ich mich nie zu geäussert. Diskussion beendet. Du schmieriger kleiner Lügner.
War klar, kaum kommt Gnu, ist GSch auch gleich wieder da. :haha:
Ich grüße meine zahlreiche Fangemeinde!
Liberalist
31.05.2015, 19:39
Ich grüße meine zahlreiche Fangemeinde!
Die deutsche karte - Das verdeckte Spiel der geheimnen Mächte, Gerd-Helmut komossa S.147 bis 150 (ich gebe nur den Brief wieder, alles andere ist zu viel Arbeit, kannst selbst nachlesen):
Ich legte BK Kohl unter anderm nahe:
Bei meinem deutschland- und sicherheitspolitischen Vorträgen in den letzten Monaten und in zahlreichen Zuschriften auf Pressebiträge wird zunehmend die Frage gestellt, ob wir Deutsche uns angesicht steigender Erwartungen der Völkergemeinschaft wirklich mit der Feindstaatenklausel in der UN-Satzung abfinden müssen. Unser Volk hat jedenfalls ein ausgeprägtes Bedürfnis nach Gerechtigkeit und aufrichtiger Partnerschaft entwickelt...Unsere Freunde in der Welt werden Verständnis habenfür den durch Sie eingebrachten Wunsch nach Gleichwertigkeit und uneingeschränkter Partnerschaft in der Gemeinschaft der Völker. Die Klausel hat jeden Sinn verloren. Sie kann zum Hemniss werden.
Die Antworten von Kanzler Kohl und Verteidigungsminister Lothar Rühe waren nicht gleichlautend, ja wohl auch nicht einmal abgestimmt......
(S. 149)
Fazit: Feindstaatenklausel, fehlende Souveränität.
Liberalist
31.05.2015, 19:43
So ist das nun mal unter Partnern. Mal zieht man mit, mal nicht. Das mit dem Ukrainekonflikt ist eine gewagte Spekulation. Die EU ist selber größenwahnsinnig genug und hat ohne Ende gezündelt. Denke da an Merkels dreiste Forderung, als Vorbedingung für ein Assoziierungsabkommen Timoschenko freizulassen. Bevor du jetzt mit der These kommst, auch das tat sie auf Weisung Washingtons, möchte ich an die Bankenkrise 2008 und Folgejahre erinnern. Gerade die EU giftete damals Richtung USA und unterstellte ihnen sogar, sie wollten den Euroraum kaputtspekulieren. Reden so Marionetten?
So, zu deiner Info, die Bundeswehr ist für die Nato gegründet wurden, Teile der BW stehen unter direkter Kontrolle der Nato. Selbst wenn noch so viele Politiker dir versprechen nicht an Invasionen teilzunehmen, wenn die Nato und die Amis darüber Truppen verlangen, dann schickt Deutschland diese auch.
Shahirrim
31.05.2015, 19:45
Deutschland unterliegt keinem größeren Einfluss als andere NATO-Partner auch. ....
Du hast damit definitiv offenbart, dass du keine Ahnung hast, wer hier über der BRD den Luftraum überwacht.
Da sind wir nämlich wirklich einmalig in der NATO.
Sprecher
31.05.2015, 19:46
Du hast damit definitiv offenbart, dass du keine Ahnung hast, wer hier über der BRD den Luftraum überwacht.
Da sind wir nämlich wirklich einmalig in der NATO.
Es sind auch in keinem anderen NATO-Land soviele Ami-Soldaten stationiert wie hier. Aber das findet diese Kriechkartoffel ja gut.
Mein Gott, dir wurde bereits zweimal verdeutlicht, dass die BRD (auch nicht die DDR), nicht Rechtsnachfolger des Reiches sein kann, hör auf zu lügen:
Musst du mir nicht erzählen, ich kenne die Urteile des BVerfG, die Lektüre würde ich dir aber auch mal empfehlen. Nur banden diese Urteile ja nicht die DDR.
Selbst wenn noch so viele Politiker dir versprechen nicht an Invasionen teilzunehmen, wenn die Nato und die Amis darüber Truppen verlangen, dann schickt Deutschland diese auch.
So wie damals 2003 im Irak.
Liberalist
31.05.2015, 19:52
Musst du mir nicht erzählen, ich kenne die Urteile des BVerfG, die Lektüre würde ich dir aber auch mal empfehlen. Nur banden diese Urteile ja nicht die DDR.
Herrje, wie bitte soll denn die DDR sich als Rechtsnachfolger sehen?
Liberalist
31.05.2015, 19:52
So wie damals 2003 im Irak.
Ja. Und wie heute auch in Lybien.
Helenos von Troja
31.05.2015, 19:52
Du hast damit definitiv offenbart, dass du keine Ahnung hast, wer hier über der BRD den Luftraum überwacht.
Da sind wir nämlich wirklich einmalig in der NATO.
Du willst also einem Piloten etwas über unsere Lufträume erklären, mh? Na dann leg mal los.
Du behauptest ja allen ernstes, die BRD wäre seit 1955 souverän.
Nein - das steht in einem völkerrechtlichen Vertrag, den die Westalliierten unterzeichnet haben.
Und warum quakst du mich mit dieser "Friedensregelung" an? Habe ich mich nie zu geäussert. Diskussion beendet. Du schmieriger kleiner Lügner.
Pardon, das bezog sich auf eine Aussage von sleepwell. Du bist huldvoll entlastet.
Diskussion beendet. Du schmieriger kleiner Lügner.
Einen merkwürdigen Diskussionsstil hast du ... Beweis durch Wiederholung ist immer gut, und wenn nicht, dann funktioniert unfehlbar Beweis durch Beschimpfung.
Herrje, wie bitte soll denn die DDR sich als Rechtsnachfolger sehen?
Sie tat es ab ca. 1967.
Liberalist
31.05.2015, 19:55
Du willst also einem Piloten etwas über unsere Lufträume erklären, mh? Na dann leg mal los.
Luftraum kenne ich mich nicht aus, aber hier mal etwas über, was ist aktuell? Richtig, NSA:
https://www.youtube.com/watch?v=llMR4YTtXZs
Liberalist
31.05.2015, 19:56
Sie tat es ab ca. 1967.
War sie aber nicht, darauf kommt es an.
Die deutsche karte - Das verdeckte Spiel der geheimnen Mächte, Gerd-Helmut komossa S.147 bis 150...
Ein Oberschlapphut und Berufslügner als Quelle? Das ist ja noch unter deinem sonstigen Niveau.
Der hätte sich mal eher um seine Arbeit kümmern sollen. Die Souveränität der Bundesrepublik und ihr Verhältnis zu den UN waren nicht Sache der Bundeswehr.
War sie aber nicht, darauf kommt es an.
Wer bestimmt das?
Geronimo
31.05.2015, 19:57
So, zu deiner Info, die Bundeswehr ist für die Nato gegründet wurden, Teile der BW stehen unter direkter Kontrolle der Nato. Selbst wenn noch so viele Politiker dir versprechen nicht an Invasionen teilzunehmen, wenn die Nato und die Amis darüber Truppen verlangen, dann schickt Deutschland diese auch.
Falsch. Die BW untersteht komplett der NATO. Bis zum letzten Mann. Im Zweifel hat eine BRD-Regierung nicht EINEN Soldaten zur alleinigen nationalen Verfügung. Der CINCENT im HQ AFCENT ist de facto der Oberkommandierende der BW. Da kann die Merkel befehlen was sie will - kein deutscher Offizier darf ihr gehorchen wenn AFCENT es nicht erlaubt. Fertig.
Aus dem Schlamassel käme man nur heraus, wenn man (wie einst de Gaulle) die militärischen Organisationen der NATO verläßt oder ganz offiziell per Parlamentsbeschluß genau bezeichnete Truppenverbände dem alleinigen nationalen Kommando unterstellt. Aber eher wird die Hölle zufrieren......
Liberalist
31.05.2015, 19:59
Falsch. Die BW untersteht komplett der NATO. Bis zum letzten Mann. Im Zweifel hat eine BRD-Regierung nicht EINEN Soldaten zur alleinigen nationalen Verfügung. Der CINCENT im HQ AFCENT ist de facto der Oberkommandierende der BW. Da kann die Merkel befehlen was sie will - kein deutscher Offizier darf ihr gehorchen wenn AFCENT es nicht erlaubt. Fertig.
Aus dem Schlamassel käme man nur heraus, wenn man (wie einst de Gaulle) die militärischen Organisationen der NATO verläßt oder ganz offiziell per Parlamentsbeschluß genau bezeichnete Truppenverbände dem alleinigen nationalen Kommando unterstellt. Aber eher wird die Hölle zufrieren......
Ok, meinetwegen auch die ganze BW. Ändert ja nichts an der fehlenden Souveränität welche GSch und Co. hier leugnen.
Wenn ein BK versichert das Deutschland am Krieg nicht teilnehmen wird, dann lügt er.
Shahirrim
31.05.2015, 19:59
Du willst also einem Piloten etwas über unsere Lufträume erklären, mh? Na dann leg mal los.
Der Luftraum wird hier im Norden von den Holländern überwacht, im Süden durch die USA. Der Rest wird von der BRD im Auftrag der NATO überwacht.
Na, hat das der Pilot verstanden, wie brisant das ist? Oder muss ich ihm das auch erklären? Falls ja, ich habe es fett markiert, was uns so einmalig macht. Ich bezweifle dennoch, ob du es ganz verstanden hast.
Liberalist
31.05.2015, 20:01
Wer bestimmt das?
Du hast das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Diskussion der DDR als Rechtsnachfolger ist schon schwachsinnig, weil es auch eine BRD gab.
Hör auf zu trollen.
Liberalist
31.05.2015, 20:02
Ein Oberschlapphut und Berufslügner als Quelle? Das ist ja noch unter deinem sonstigen Niveau.
Der hätte sich mal eher um seine Arbeit kümmern sollen. Die Souveränität der Bundesrepublik und ihr Verhältnis zu den UN waren nicht Sache der Bundeswehr.
Ein Brief an Kohl, Kohl hat dies dann ja wohl nicht verneint, müsste laut deiner Definition auch ein Schlapphut sein.
Komm du Troll, du bist entlarvt.
Geronimo
31.05.2015, 20:03
Der Luftraum wird hier im Norden von den Holländern überwacht, im Süden durch die USA. Der Rest wird von der BRD im Auftrag der NATO überwacht.
Na, hat das der Pilot verstanden, wie brisant das ist? Oder muss ich ihm das auch erklären? Falls ja, ich habe es fett markiert, was uns so einmalig macht. Ich bezweifle dennoch, ob du es ganz verstanden hast.
Das Ganze wird dann als "Arbeitsteilung" verkauft. Nur seltsam das wir z.B. bei der "Arbeitsteilung" nie dazu kommen den Luftraum über NL oder GB zu überwachen. Wir dürfen Airpolicing da machen, wo es uns die NATO erlaubt. Im Moment z.B. im Baltikum.
Helenos von Troja
31.05.2015, 20:03
Der Luftraum wird hier im Norden von den Holländern überwacht, im Süden durch die USA. Der Rest wird von der BRD im Auftrag der NATO überwacht.
Na, hat das der Pilot verstanden, wie brisant das ist? Oder muss ich ihm das auch erklären. Falls ja, ich habe es fett markiert, was uns so einmalig macht.
Du weißt wie üblich nix.
Du hast das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Eine Diskussion der DDR als Rechtsnachfolger ist schon schwachsinnig, weil es auch eine BRD gab.
Hör auf zu trollen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestimmt, wie sich die DDR zu sehen hat? Wenn Ulbricht und Honecker nicht schon tot wären, würden sie sich jetzt totlachen.
Ein Brief an Kohl, Kohl hat dies dann ja wohl nicht verneint, müsste laut deiner Definition auch ein Schlapphut sein.
Die Wahrheitsliebe von Helmut Kohl ist fast so groß wie die von Käpt'n Blaubär. Notfalls hilft eine Amnesie. Oder eine einsetzende Demenz.
Shahirrim
31.05.2015, 20:05
Du weißt wie üblich nix.
Du hast es also nicht verstanden. Ich habe noch einen Nachsatz angefügt, weil ich wusste, dass da so was von dir kommt.
Was für ein Pilot bist du eigentlich? Gib es zu, du lässt deine Drohne ab und an steigen.
Liberalist
31.05.2015, 20:06
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestimmt, wie sich die DDR zu sehen hat? Wenn Ulbricht und Honecker nicht schon tot wären, würden sie sich jetzt totlachen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger sein kann. Demgemäß kann die DDR es auch nicht sein.
Nochmal für dich, das Reich existiert noch, damnach kann es keiner Nachfolger geben, es muss erst aufhören zu existieren bevor es einen Nachfolger gibt.
Was ist los mit dir?
Geronimo
31.05.2015, 20:07
Du hast es also nicht verstanden. Ich habe noch einen Nachsatz angefügt, weil ich wusste, dass da so was von dir kommt.
Was für ein Pilot bist du eigentlich? Gib es zu, du lässt deine Drohne ab und an steigen.
Eher seinen Kinderdrachen. Aber was erwartest du von einer Analraupe?
Shahirrim
31.05.2015, 20:07
Das Ganze wird dann als "Arbeitsteilung" verkauft. Nur seltsam das wir z.B. bei der "Arbeitsteilung" nie dazu kommen den Luftraum über NL oder GB zu überwachen. Wir dürfen Airpolicing da machen, wo es uns die NATO erlaubt. Im Moment z.B. im Baltikum.
Richtig, das wird dann ja als "Guck mal, wir machen es doch auch!"-Grund herangezogen.
Aber ich bin mir sicher, unser Helenos74 hat nicht mal verstanden, was im Auftrag der Nato bedeutet. Du hast es an Liberalist beantwortet, im Bezug auf die gesamte Bundeswehr zwar, aber der Grund ist ja der Gleiche.
Liberalist
31.05.2015, 20:07
Die Wahrheitsliebe von Helmut Kohl ist fast so groß wie die von Käpt'n Blaubär. Notfalls hilft eine Amnesie. Oder eine einsetzende Demenz.
Ehrlich, dich halte ich für wesentlich seriöser als dich, siehe dein Getrolle über die DDR als Rechtsnachfolger. :haha:
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger sein kann. Demgemäß kann die DDR es auch nicht sein.
Mit der Logik kannst du im Kabarett auftreten.
Nochmal für dich, das Reich existiert noch, damnach kann es keiner Nachfolger geben, es muss erst aufhören zu existieren bevor es einen Nachfolger gibt.
Natürlich existiert das Reich noch. Es geht ihm ausgesprochen gut. Es hat seine Grenzen und sein politisches System geändert und seinen Namen auch, heute heißt es "Bundesrepublik Deutschland". Aber völkerrechtlich es nach wie vor, was es immer war: der deutsche Staat.
Helenos von Troja
31.05.2015, 20:09
Du hast es also nicht verstanden. Ich habe noch einen Nachsatz angefügt, weil ich wusste, dass da so was von dir kommt.
Was für ein Pilot bist du eigentlich? Gib es zu, du lässt deine Drohne ab und an steigen.
Bevor ich dir was erkläre, könnte ich eher meiner Raufasertapete die Relativitätstheorie beibringen.
Liberalist
31.05.2015, 20:10
Mit der Logik kannst du im Kabarett auftreten.
Natürlich existiert das Reich noch. Es geht ihm ausgesprochen gut. Es hat seine Grenzen und sein politisches System geändert und seinen Namen auch, heute heißt es "Bundesrepublik Deutschland". Aber völkerrechtlich es nach wie vor, was es immer war: der deutsche Staat.
Also nochmal zum vierten, damit auch wirklich jeder sieht was für ein Forentroll du bist:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Sprecher
31.05.2015, 20:13
Eher seinen Kinderdrachen. Aber was erwartest du von einer Analraupe?
Mit Stars & Stripes und Davidstern drauf.
Geronimo
31.05.2015, 20:14
Bevor ich dir was erkläre, könnte ich eher meiner Raufasertapete die Relativitätstheorie beibringen.
Du bist nichts als ein Großmaul. Heißluftgebläse eben.
Natürlich existiert das Reich noch. Es geht ihm ausgesprochen gut. Es hat seine Grenzen und sein politisches System geändert und seinen Namen auch, heute heißt es "Bundesrepublik Deutschland". Aber völkerrechtlich es nach wie vor, was es immer war: der deutsche Staat.
Wann hat es das denn gemacht und vor allem wer? Das muß also zwischen dem 8.Mai 1945 und dem 23. Mai 1945 passiert sein...
Bolle, ich empfehle dir mal ein paar Fachbücher über Völkerrecht oder einfach Doehring Völkerrecht II, Lehrbuch. Es gibt keinen speziellen Friedenszustand, der nur vertraglich zu erreichen ist. Völkerrechtlich kann ein Kriegszustand durch Vertrag, einseitige Erklärung oder einfach durch Aufnahme diplomatischer Beziehungen (Botschaften) beendet werden.
Bolle, hier mach viele den Fehler, Völkerrecht sich wie das nationale Recht verhält, Gesetze und Regeln bestimmen etwas, das man vor Gericht durchsetzen kann. So funktioniert Völkerrecht nicht, zwar gibt es kodifizierte Bestandteile, auch völkerrechtliche Gerichte mit bestimmten Aufgaben, aber nicht so etwas wie vor einem Gericht durchsetzbare Ansprüche und Rechte, wie wie sie vom nationalen Recht kennen. Das Völkerrecht beruht auf Anerkennung.
Es gibt nirgendwo die Regel wie Krieg zu beenden ist, das ein Vertrag zwingend notwendig ist, das man bestimmte Vereinbarungen direkt treffen muss um einen Kriege zu beenden.
Hier schreiben, weder Bundesrepublik noch DDR wären berechtigt gewesen die Grenzverträge oder den 2+4 Vertrag zu verhandeln. Wer sagt das? Wo steht das? Niemand sagt das und es steht auch nirgendwo, sondern es basiert nur auf Anerkennung.
Sowohl die Alliierten als auch die Unterzeichner der Charta vom 21. November 1990 in Paris (die KSZE-Staaten) haben die beiden Deutschen Staaten als gemeinsamen rechtlichen Vertreter Deutschlands anerkannt.
Selbst nationale Rechtsauffassungen können völkerrechtliche Auswirkungen haben. Die Proklamation von Truman ist nicht ein Sache, die er einfach so gemacht hat, sondern sie ist die Umsetzung eines Kongressbeschlusses. Der aufmerksame Leser wird sich fragen, warum der Kongress die Beendigung des Krieges mit Deutschland beschließt. Ganz simple, aus der Notwendigkeit heraus. Die nationalen Gesetze der USA schreiben vor, das die USA kein offiziellen diplomatischen oder offiziellen Handelsbeziehungen mit einem Staat haben dar, mit dem es sich im Krieg befindet.
Solchen Leuten eine vernünftige Rechtsposition beibringen zu wollen ist sinnlos, die wollen das glauben, was sie glauben wollen. Man könnt eher einen Holzklotz das Singen beibringen, als diesen Deutschland-ist-nicht-souverän-Gesellen vom Gegenteil zu überzeugen. Diese Leute leben in einer Endlosschleife und rasen mit ihrem „Medikit“ in irrer Geschwindigkeit durch Absurdistan und sind somit für jegliche Art der Realität unerreichbar geworden.
Liberalist
31.05.2015, 20:29
Solchen Leuten eine vernünftige Rechtsposition beibringen zu wollen ist sinnlos, die wollen das glauben, was sie glauben wollen. Man könnt eher einen Holzklotz das Singen beibringen, als diesen Deutschland-ist-nicht-souverän-Gesellen vom Gegenteil zu überzeugen. Diese Leute leben in einer Endlosschleife und rasen mit ihrem „Medikit“ in irrer Geschwindigkeit durch Absurdistan und sind somit für jegliche Art der Realität unerreichbar geworden.
Befass dich doch erstmal mit der Thematik, bevor du einfach hier was schreibst, ohne Fakten zu bringen.
Sprecher
31.05.2015, 20:30
Befass dich doch erstmal mit der Thematik, bevor du einfach hier was schreibst, ohne Fakten zu bringen.
Schon ein Blick ins GG würde genügen. Artikel 120 und 139 sprechen Bände genug.
Liberalist
31.05.2015, 20:31
Schon ein Blick ins GG würde genügen. Artikel 120 und 139 sprechen Bände genug.
Ja, das würde es, aber lieber einfach draufdreschen wenn einem die Sachlage nicht passt.
Also nochmal zum vierten, damit auch wirklich jeder sieht was für ein Forentroll du bist:
Lesen ist keine Kunst, man muss es dann auch noch verstehen. Und verstehen, dass diese Aussage seit 1990 überholt ist.
Wann hat es das denn gemacht und vor allem wer? Das muß also zwischen dem 8.Mai 1945 und dem 23. Mai 1945 passiert sein...
Ich würde da eher auf den 3. Oktober 1990 tippen. War da was ...
Liberalist
31.05.2015, 20:49
Lesen ist keine Kunst, man muss es dann auch noch verstehen. Und verstehen, dass diese Aussage seit 1990 überholt ist.
Dann belege bitte, dass der 2+5 Vertrag dazu geführt hat, dass das deutsche Reich seitdem nicht mehr existiert.
Dann belege bitte, dass der 2+5 Vertrag dazu geführt hat, dass das deutsche Reich seitdem nicht mehr existiert.
Wer war denn die Nr. 5?
Im Übrigen habe ich das Gegenteil gesagt. Der deutsche Nationalstaat, früher bekannt als "Deutsches Reich", existiert seit 1990 wieder unangezweifelt und ohne fremde Vorbehalte unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland".
Liberalist
31.05.2015, 20:52
Wer war denn die Nr. 5?
Im Übrigen habe ich das Gegenteil gesagt. Der deutsche Nationalstaat, früher bekannt als "Deutsches Reich", existiert seit 1990 wieder unangezweifelt und ohne fremde Vorbehalte unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland".
Tippfehler egal.
Belege, dass die BRD als Rechtsnachfolger aus dem deutschen Reich hervorgegangen ist.
Ich würde da eher auf den 3. Oktober 1990 tippen. War da was ...
Ja da erfolgte der Zusammenschluß der drei westlichen Wirtschaftszonen mit der SBZ. Und? was hat das mit dem Deutschen Reich zu tun?
Wer war denn die Nr. 5?
Im Übrigen habe ich das Gegenteil gesagt. Der deutsche Nationalstaat, früher bekannt als "Deutsches Reich", existiert seit 1990 wieder unangezweifelt und ohne fremde Vorbehalte unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland".
Wo steht das?
Sprecher
31.05.2015, 20:56
Wer war denn die Nr. 5?
Im Übrigen habe ich das Gegenteil gesagt. Der deutsche Nationalstaat, früher bekannt als "Deutsches Reich", existiert seit 1990 wieder unangezweifelt und ohne fremde Vorbehalte unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland".
Vor 1990 hat man den Westdeutschen weismachen wollen sie wären bereits seit 1955 "souverän".
Tippfehler egal.
Ein Glück.
Belege, dass die BRD als Rechtsnachfolger aus dem deutschen Reich hervorgegangen ist.
Im Übrigen habe ich das Gegenteil gesagt. Der deutsche Nationalstaat, früher bekannt als "Deutsches Reich", existiert seit 1990 wieder unangezweifelt und ohne fremde Vorbehalte unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland".
Nicht Rechtsnachfolge - Identität! Das sollte man schon auseinanderhalten können.
Ja da erfolgte der Zusammenschluß der drei westlichen Wirtschaftszonen mit der SBZ. Und? was hat das mit dem Deutschen Reich zu tun?
Es gibt nur einen Staat auf der Welt, der für sich an Anspruch nimmt, "Deutschland" zu sein und dem das auch jeder glaubt. Der muss es dann wohl sein. Wie er sich nennt, ist seine eigene Sache. Es ist der selbe Staat.
Vor 1990 hat man den Westdeutschen weismachen wollen sie wären bereits seit 1955 "souverän".
Das war nur die Bundesrepublik - nicht "Deutschland als Ganzes". Wie sagte von Weizsäcker: "Die deutsche Frage ist so lange offen, wie das Brandenburger Tor zu ist." Aber heute ist es wieder offen.
Frankenberger_Funker
31.05.2015, 21:01
Vor 1990 hat man den Westdeutschen weismachen wollen sie wären bereits seit 1955 "souverän".
Genau. Und weil Deutschland so unglaublich souverän ist, mussten wir uns von den USA auch dazu nötigen lassen, Sanktionen gegen Russland zu verhängen.
Das war nur die Bundesrepublik - nicht "Deutschland als Ganzes". Wie sagte von Weizsäcker: "Die deutsche Frage ist so lange offen, wie das Brandenburger Tor zu ist." Aber heute ist es wieder offen.
Was ist "Deutschland als Ganzes"? Das heutige Gebiet der BRD ist bestimmt nicht das ganze Deutschland.
Was ist "Deutschland als Ganzes"? Das heutige Gebiet der BRD ist bestimmt nicht das ganze Deutschland.
Doch. Mehr gibts nicht.
Liberalist
31.05.2015, 21:07
Ausgangspost war folgender:
Lesen ist keine Kunst, man muss es dann auch noch verstehen. Und verstehen, dass diese Aussage seit 1990 überholt ist.
Aussage (Urteil) ist folgende:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Deine Aussage:
Ein Glück.
Nicht Rechtsnachfolge - Identität! Das sollte man schon auseinanderhalten können.
Was hat eine Teilidentität mit dem gesamten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun?
Was ist "Deutschland als Ganzes"? Das heutige Gebiet der BRD ist bestimmt nicht das ganze Deutschland.
Deutschland als ganzes ist eine Bezeichnung der Alliierten für das Deutsche Reich in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937
Liberalist
31.05.2015, 21:09
Doch. Mehr gibts nicht.
Schachtschneider widerlegt dich.
Doch. Mehr gibts nicht.
Deutschland als ganzes ist eine Bezeichnung der Alliierten für das Deutsche Reich in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937
Sag ich doch!
Die vergrößerte BRD ist immer noch eine gebiets-teilidentische OMF und sie benimmt sich ja auch immer noch wie die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, wenn man z.B. den NSA Skandal mal genauer betrachtet! Geheime Subjugation, die offen im Wettstreit der Systeme nach 1945 halt nicht machbar war. :D
Da die BRD nach der Wende niemals, zu keinem Zeitpunkt die volle Subjektsidentität hatte konnte sie auch keine Teile des Reiches rechtswirksam abtreten, daher ja auch nur Grenzanerkennung und keine Sukzession der Ostgebiete. Aus einer künstlichen juristischen Zwickmühle kann man aber keine resultierende Subjektidentität der BRD mit dem DR fingieren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich_in_den_Grenzen_vom_31._Dezember_19 37#Vereintes_Deutschland_ab_1990
Was hat eine Teilidentität mit dem gesamten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun?
Das mit der Teilidentität hat sich erledigt, seit die DDR und ganz Berlin zum Geltungsbereich des GG gehören.
Deutschland als ganzes ist eine Bezeichnung der Alliierten für das Deutsche Reich in den Reichsgrenzen vom 31.12.1937
Sagt wer? Im Zwei-plus-Vier-Vertrag steht nichts davon, da stehen die Grenzen von Deutschland ganz genau drin. Und neues Recht verdrängt ja bekanntlich altes Recht - falls deine Behauptung je der Wahrheit entsprach.
Schachtschneider widerlegt dich.
Wen stört es. Schachtschneider soll einfach mal nach Frankfurt (Oder) an die Stadtbrücke fahren und sich die Schilder ansehen, die da stehen.
Doch. Mehr gibts nicht.
Es gibt sehr wohl noch mehr!
Ein einen NICHT - Verfassungsstaat Deutschland und sein Staatsvolk vertretender Schauspieler kann kein Staatsgebiet ohne Staatsgewalt veräußern, solange dessen Staatsvolk nicht souverän ist!
Es sei denn, und diese Möglichkeit sollte man in Betracht ziehen, ein Vertreter der Eroberer dieses Geltungsbereichs handelts derart, da das deutsche Staatsvolk, die deutsche Staatsgewalt und das deutsche Staatsgebiet nicht mehr existieren! > Debellatio
Wolf Fenrir
31.05.2015, 22:00
Ja !!!
... solange dessen Staatsvolk nicht souverän ist!
... da das deutsche Staatsvolk, die deutsche Staatsgewalt und das deutsche Staatsgebiet nicht mehr existieren! > Debellatio
Setzen. Ab in die Zwergschule.
Souverän sind Staaten, nicht Völker.
Debellatio hat nichts mit Vernichtung zu tun.
Das mit der Teilidentität hat sich erledigt, seit die DDR und ganz Berlin zum Geltungsbereich des GG gehören.
Wie kommst du darauf das Berlin zum Geltungsbereich des GG gehört?
Laut Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951), in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzten:
– Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und
– Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend seien.
Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.
Das mit der Teilidentität hat sich erledigt, seit die DDR und ganz Berlin zum Geltungsbereich des GG gehören.
Die ddr ist einem Grundgesetz ohne Geltungsbereich ( Art. 23 GG ) beigetreten!
Setzen. Ab in die Zwergschule.
Souverän sind Staaten, nicht Völker.
Debellatio hat nichts mit Vernichtung zu tun.
Ersetze von mir aus souverän durch selbstbestimmt!
Es gibt sehr wohl noch mehr!
Ein einen NICHT - Verfassungsstaat Deutschland und sein Staatsvolk vertretender Schauspieler kann kein Staatsgebiet ohne Staatsgewalt veräußern, solange dessen Staatsvolk nicht selbstbestimmt ist!
Du meidest die Inhalte mit lächerlicher Wortklauberei!
Ansonsten streiten die Gelehrten um die Begrifflichkeit souverän!
Das Gleiche gilt für die Begrifflichkeit Debellatio!
Ersetze nicht mehr existieren durch vollständige Zerstörung oder vollständige Besiegung!
Es sei denn, und diese Möglichkeit sollte man in Betracht ziehen, ein Vertreter der Eroberer dieses Geltungsbereichs handelts derart, da das deutsche Staatsvolk, die deutsche Staatsgewalt und das deutsche Staatsgebiet vollständig zerstört / vollständig besiegt wurden ! > Debellatio
;)
Liberalist
31.05.2015, 22:49
Das mit der Teilidentität hat sich erledigt, seit die DDR und ganz Berlin zum Geltungsbereich des GG gehören.
Nein, das hat es nicht, lies das Urteil genau durch.
Und beantworte die Frage mal bitte.
Liberalist
31.05.2015, 22:50
Wen stört es. Schachtschneider soll einfach mal nach Frankfurt (Oder) an die Stadtbrücke fahren und sich die Schilder ansehen, die da stehen.
Dich stört es, deine Aussage ist somit falsch.
Wo steht in der UN-Charta das ein Krieg mit einem Friedensvertrag beendet werden muss? Bitte Kapitel und Artikel nennen, damit das jeder hier (http://www.unric.org/de/charta#kapitel1) nachlesen kann. Versuch es erst gar nicht, weil du nichts finden wirst, zwar ist die UN, deren Grundlage die Charta ist, als Weltfrieden sichernde und fördernde Organisation gedacht, aber irgendeine völkerechtlich Notwendigkeit eines Friedensvertrages ergibt sich daraus nicht.
Nun wäre der Westfälische Friedenvertrag, der erste Friedenvertrag der Geschichte, ließe sich sicherlich von ihm vielleicht eine gewohnheitsrechtliche Notwendigkeit eines Friedensvertrages ableiten, aber er ist es nicht. Er gilt nur inhaltlich als pax universalis für Friedensverträge.
Waum sollte ich nach etwas suchen, was ich nie behauptet habe. Ich habe stattdessen geschrieben:
Hier wird im allgemeinen auf die Vereinbarungen des Westfälischen Friedens nach dem 30-jährigen Krieg verwiesen und auf die UN-Charta im Gefolge. Wir wissen aber seit langem, dass sich bspw die USA einen Dreck um das Völkerrecht kümmern. SIE bestimmen, WER Recht hat und wer Unrecht tut, und sie nehmen Millionen Tote durch ihre Bombenangriffe billigend in Kauf, wenn sich ein Staat bzw eine Nation quer stellt. Ein Völkerrecht gibt es wo wenig wie ein Menschenrecht. Es gibt das Recht des Stärkeren. Alles andere ist Unsinn und/oder geschickt inszenierte Augenwischerei
Deine Intelligenz reicht m. A. n. aus, das von mir Geschriebene richtig einzuordnen.
Wie kommst du darauf das Berlin zum Geltungsbereich des GG gehört?
Laut Bestätigungsschreiben der Alliierten Kommandatura zur Verfassung von Berlin (BKO (50) 75 vom 29.08.1950 (VOBl. I S. 440) in Verbindung mit BKO (51) 56, Abs. 2 vom 08.10.1951), in dem die Alliierten zwei Absätze der Verfassung von Berlin außer Kraft setzten:
– Absatz 2, in dem festgestellt wird, dass Berlin ein Land der Bundesrepublik Deutschland sei und
– Absatz 3, in dem erklärt wird, dass Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland für Berlin bindend seien.
Im „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25.09.1990 (BGBl. 1990, Teil II, S. 1274) wurden diese Tatsachen nochmals bestätigt.
Nein, werden sie nicht, im Gegenteil. Schau einfach in den Zwei-plus-Vier-Vertrag, da steht es, dass ganz Berlin zum Vereinigten Deutschland gehört. Daran ändert auch das Spezialabkommen zu Berlin nichts, denn das ist einfach eine Zusatzvereinbarung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag.
Und schau in die aktuell gültige Berliner Verfassung von 1995 - da ist nichts mehr suspendiert. 1995 hatten die Alliierten in Berlin nichts mehr zu bestimmen.
Nein, das hat es nicht, lies das Urteil genau durch.
Und beantworte die Frage mal bitte.
Das Urteil ist von 1973 und bezieht sich auf Verhältnisse, die es nicht mehr gibt. In erster Linie drehte es sich ja um das Verhältnis zur DDR, aber die hat sich irgendwie aufgelöst. Die feinen Unterscheidungen sind heute gegenstandslos.
Liberalist
01.06.2015, 07:10
Das Urteil ist von 1973 und bezieht sich auf Verhältnisse, die es nicht mehr gibt. In erster Linie drehte es sich ja um das Verhältnis zur DDR, aber die hat sich irgendwie aufgelöst. Die feinen Unterscheidungen sind heute gegenstandslos.
Nein, das Urteil bezieht sich auf das Reich. Bist du dumm? Da hat sich nichts geändert.
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Nein, das Urteil bezieht sich auf das Reich. Bist du dumm? Da hat sich nichts geändert.
Das Urteil ist von 1973 und bezieht sich auf Verhältnisse, die es nicht mehr gibt. In erster Linie drehte es sich ja um das Verhältnis zur DDR, aber die hat sich irgendwie aufgelöst. Die feinen Unterscheidungen sind heute gegenstandslos. Das "Deutsche Reich" und die "Bundesrepublik Deutschland" sind seit 1990 uneingeschränkt subjektidentisch. Sagen jedenfalls die ehemaligen Alliierten.
sleepwell
01.06.2015, 07:39
Stimmt nicht, ...
Völlig logisch, ...
Im Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde nicht ...
Hervorragende Idee. Ich warte immer noch ...
Du schwafelst an allen Fakten vorbei.
Für dich ist jemand tot, weil du ihn lange nicht mehr gesehen hast.
Die Frage nach Dokumenten beantwortest du mit weiteren Deutungen, auch seine Oma hat ihn lange nicht gesehen.
Die Identität der BRD mit dem DR ist keine Interpretationssache.
Sie ist in einem Völkerrechtsakt durch die Alliierten, die dieses DR besetzt und die Regierung verhaftet und sich als Regierung eingesetzt haben, anzuerkennen.
Die Neugründungen BRD und DDR haben diesbezüglich keine automatischen Rechte.
Im 2+4 hätte das durch einen einzigen Satz geklärt werden können.
Der 2+4 hat aber mit der Kriegspartei Deutschland überhaupt nichts zu tun. Das war Absicht. Das Thema taucht überhaupt nicht auf.
Es geht nur um die zwei Neugründungen und ihre künftige Rolle als Ganzes.
DAS dieses Ganzes identisch ist mit dem DR und damit der Kriegspartei Deutschland, wird ausdrücklich nicht geregelt.
Und zu deinem Notenaustausch und meinem Zitat.
Wie gesagt, im Notenwechsel steht nichts davon.
Lerne lesen, wenn du diskutieren willst.
Selbstverständlich steht es im Notenwechsel!
Der hat doch auch einen Inhalt du Schnarcher und nicht nur die Ankündigung des Vollzugs, die du immer heranziehst. Ein bisschen peinlich auf welchem Niveau du hier antrittst andere Meinungen zu bepinkeln.
Liberalist
01.06.2015, 07:41
Das Urteil ist von 1973 und bezieht sich auf Verhältnisse, die es nicht mehr gibt. In erster Linie drehte es sich ja um das Verhältnis zur DDR, aber die hat sich irgendwie aufgelöst. Die feinen Unterscheidungen sind heute gegenstandslos. Das "Deutsche Reich" und die "Bundesrepublik Deutschland" sind seit 1990 uneingeschränkt subjektidentisch. Sagen jedenfalls die ehemaligen Alliierten.
Meine Güte, mach den Rechner aus und hör hier auf zu trollen. Glaubst du du kannst die Leute hier verarschen?
Wo bezieht sich das Urteil direkt auf die DDR?
Es geht um das Reich, das Reich existiert nach wie vor, es hat nicht kapituliert, dass steht dort, lies es dir durch du Troll. Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger, die Grenzen sind teilidentisch.
So lange das Reich nicht kapituliert und Friedensverhandlungen aufnimmt, wird sich an diesem Zustand nichts ändern.
Die Identität der BRD mit dem DR ist keine Interpretationssache.
Sie ist in einem Völkerrechtsakt durch die Alliierten, die dieses DR besetzt und die Regierung verhaftet und sich als Regierung eingesetzt haben, anzuerkennen.
Die Neugründungen BRD und DDR haben diesbezüglich keine automatischen Rechte.
Im 2+4 hätte das durch einen einzigen Satz geklärt werden können.
Der 2+4 hat aber mit der Kriegspartei Deutschland überhaupt nichts zu tun. Das war Absicht. Das Thema taucht überhaupt nicht auf.
Es geht nur um die zwei Neugründungen und ihre künftige Rolle als Ganzes.
Lies erstmal den Titel des Vertrags. Und dann denk ein wenig darüber nach.
Und zu deinem Notenaustausch und meinem Zitat.
Lerne lesen, wenn du diskutieren willst.
Selbstverständlich steht es im Notenwechsel!
Steht nicht drin, falls doch, bitte die Stelle genau angeben. Sonst stelle ich erstmal fest, dass das erfunden ist.
Wo bezieht sich das Urteil direkt auf die DDR?
Von vorne bis hinten - lies doch mal, was der Inhalt der Klage ist.
das Reich ... hat nicht kapituliert, dass steht dort,
Das steht nicht drin, aber es ist korrekt. Kapitulieren können nämlich nur Streitkräfte, nicht Staaten.
Die BRD ist nicht Rechtsnachfolger, die Grenzen sind teilidentisch.
Die Bundesrepublik ist tatsächlich nicht Rechtsnachfolger. Steht ausdrücklich drin.
Die Voll- oder Teilidentität bezieht sich aber nicht auf die Grenzen oder (Gott bewahre) das politische System, sondern auf die Eigenschaft, der deutsche Nationalstaat zu sein.
So lange das Reich nicht kapituliert und Friedensverhandlungen aufnimmt, wird sich an diesem Zustand nichts ändern.
Erstens können Staaten gar nicht kapitulieren, siehe oben. Zweitens lies mal den offiziellen Titel des Zwei-plus-Vier-Vertrags! Die Sache ist abgeschlossen.
Liberalist
01.06.2015, 08:27
Von vorne bis hinten - lies doch mal, was der Inhalt der Klage ist.
Habe ich, was hat dieses Urteil "direkt" mit der DDR zu tun?
Das steht nicht drin, aber es ist korrekt. Kapitulieren können nämlich nur Streitkräfte, nicht Staaten.
Ich werd bekloppt, natürlich kapitulieren Staaten bzw. Regierungen, das ist hier nicht der Fall, weil die Handlungsfähigkeit fehlte.
Die Bundesrepublik ist tatsächlich nicht Rechtsnachfolger. Steht ausdrücklich drin.
Mensch, du lernst. :D
Die Voll- oder Teilidentität bezieht sich aber nicht auf die Grenzen oder (Gott bewahre) das politische System, sondern auf die Eigenschaft, der deutsche Nationalstaat zu sein.
Wieder nichts gelesen, wir müssen noch üben :haha::
in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch".
Erstens können Staaten gar nicht kapitulieren, siehe oben. Zweitens lies mal den offiziellen Titel des Zwei-plus-Vier-Vertrags! Die Sache ist abgeschlossen.
Natürlich können Staaten kapitulieren, ich fall vom Hocker. :haha:
hamburger
01.06.2015, 08:34
Erstens können Staaten gar nicht kapitulieren, siehe oben. Zweitens lies mal den offiziellen Titel des Zwei-plus-Vier-Vertrags! Die Sache ist abgeschlossen.
Wo steht das?
Du solltest erst mal versuchen zu denken...und dann schreiben. Worauf sich ein Text bezieht, das bestimmst mit Sicherheit nicht du.
Die Konstruktion 2+4 wurde aus bestimmten Gründen gemacht, um einen Friedensvertrag und die volle Souveränität Deutschlands zu verhindern.
Aber ich gewähre dir ein Dummheits-Gewohnheitsrecht , analog des vom Gehirnnutzer erfundenen Völker-Gewohnheitsrecht.
Gehirnnutzer
01.06.2015, 14:15
Beschäftigen wir uns mal nicht mehr mit euren Eigeninterpretationen des Völkerrechts, sondern mit dem, was sie bedeuten:
1. Die Alliierten hätten sich gegen Deutschland verschworen.
2. Mindestens 188 weitere Staaten hätten sich gegen Deutschland verschworen.
3. Niemand von den genannten hätte Interesse den Status Quo zu ändern.
4. Nichts was ihr tut oder fordert könnte etwas an diesem Zustand ändern, keine Partei egal welcher Ideologie. Keine Revolution und kein Bürgerkrieg, denn bevor sich so etwas entwickeln könnte, würde es verhindert werden. Kein anbiedern an Russland oder sonst wen oder Amis gegen Russen ausspielen oder umgekehrt, siehe Punkt 3. Gegen wen und mit wessen Hilfe wollt ihr eure angeblichen Forderungen und Ansprüche durchsetzen, wenn alle kein Interesse haben den Status Quo zu ändern.
Die Welt hassen, ist das eine, sich aber daraus dann noch eine Scheinwelt basteln, die unveränderbar ist und die man noch mehr hassen muss, das ist was für den Psychiater.
sleepwell
01.06.2015, 17:39
Lies erstmal den Titel des Vertrags. Und dann denk ein wenig darüber nach.
Wenn ein Schmetterling Zitronenfalter heißt, dann faltet er Zitronen, oder was ist dein Schulabschluss?
Wir Reden hier vom Inhalt und wen die zwei deutschen Staaten vertreten haben, du Überschriftendeuter.
Komm auf den Punkt und zeige wo die BRD von den Alliierten identisch mit dem DR erklärt wurde.
Steht nicht drin, falls doch, bitte die Stelle genau angeben. Sonst stelle ich erstmal fest, dass das erfunden ist.
Das einzige was wir festhalten können, du weißt gar nicht um was es beim Notenaustausch geht, machst aber mit deinem kleinen Rüssel gewaltig törööööööööö ...
Noch mal, der Notenaustausch beinhaltet Regelungen für die BRD, was sie nach wie vor nicht darf.
Ich habe dir den Absatz klar benannt.
hamburger
01.06.2015, 17:49
Beschäftigen wir uns mal nicht mehr mit euren Eigeninterpretationen des Völkerrechts, sondern mit dem, was sie bedeuten:
1. Die Alliierten hätten sich gegen Deutschland verschworen.
2. Mindestens 188 weitere Staaten hätten sich gegen Deutschland verschworen.
3. Niemand von den genannten hätte Interesse den Status Quo zu ändern.
4. Nichts was ihr tut oder fordert könnte etwas an diesem Zustand ändern, keine Partei egal welcher Ideologie. Keine Revolution und kein Bürgerkrieg, denn bevor sich so etwas entwickeln könnte, würde es verhindert werden. Kein anbiedern an Russland oder sonst wen oder Amis gegen Russen ausspielen oder umgekehrt, siehe Punkt 3. Gegen wen und mit wessen Hilfe wollt ihr eure angeblichen Forderungen und Ansprüche durchsetzen, wenn alle kein Interesse haben den Status Quo zu ändern.
Die Welt hassen, ist das eine, sich aber daraus dann noch eine Scheinwelt basteln, die unveränderbar ist und die man noch mehr hassen muss, das ist was für den Psychiater.
Der längste Weg beginnt auch nur mit einem Schritt....
Das Erkennen der Realität ist die einzige Voraussetzung, die Zukunft gestalten zu können.
Letztlich lebst du in einer Scheinwelt...vielleicht sogar in der Matrix?
Der Zustand wird sich mit Sicherheit ändern, nur eine Frage der Zeit. Ein Blick in die Geschichte würde dir zeigen, das sich immer alles ändert.
Der Zeitpunkt ist gekommen, wenn die Schuldenkrise Wirkung zeigt....
Noch mal, der Notenaustausch beinhaltet Regelungen für die BRD, was sie nach wie vor nicht darf. Ich habe dir den Absatz klar benannt.
Aber wo steht da, dass 1990 eine Friedensregelung noch erwartet wurde? Komm, sags mir, du bist doch so viel schlauer als ich ...
Wir Reden hier vom Inhalt und wen die zwei deutschen Staaten vertreten haben, du Überschriftendeuter.
Komm auf den Punkt und zeige wo die BRD von den Alliierten identisch mit dem DR erklärt wurde.
Wie ich sehe, hast du dir den Vertrag nie auch nur flüchtig angesehen. Es handelt sich um den "Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland". Damit ist Deutschland als Ganzes gemeint. Der Vertrag schloss ab, was 1945 in Potsdam offen gelassen wurde. Er beschreibt auch ganz genau, was in Zukunft unter "Deutschland" zu verstehen sein sollte: die bisherige Bundesrepublik, die bisherige DDR und ganz Berlin. Das wird im Vertrag als das "Vereinigte Deutschland" bezeichnet.
Dieses vereinigte Deutschland beschloss, sich "Bundesrepublik Deutschland" zu nennen. Das war eine interne deutsche Regelung, die den ehemaligen Alliierten egal war. In dem Punkt konnten die Deutschen machen, was sie wollten. Wenn sich das Vereinigte Deutschland "Vereinigte Staaten von Wolkenkuckucksheim" genannt hätte, wäre es ihnen auch egal gewesen, auch wenn sie sich wohl ein wenig gewundert hätten.
Damit lag auch die endgültige friedensvertragliche Regelung vor. Alle Fragen, die sich aus dem Zweiten Weltkrieg ergeben hatten, waren geklärt, sonst wäre die Regelung ja nicht abschließend gewesen. Nirgends steht, dass eine weitere friedensvertragliche Regelung noch kommen müsste. Das hätten ja alle Vertragspartner gemeinsam erklären müssen. Ein Notenwechsel zwischen der alten Bundesrepublik und den ehemaligen Westalliierten reicht dazu nicht aus. Daher steht da auch nichts davon. Falls doch, bitte genaue Stelle nennen.
sleepwell
02.06.2015, 08:11
... du bist doch so viel schlauer als ich ...
Da ist was dran ...
Aber entscheidend ist, das dein Ansatz ich bin ein Rechter, den du ideologisch bespringen musst, falsch ist.
Ich bin ideologiefrei und dieser mein pragmatische Ansatz entzieht sich offensichtlich deinen Möglichkeiten zu argumentieren.
Sieht man auch am Notenaustausch.
sleepwell
02.06.2015, 08:21
Damit ist Deutschland als Ganzes gemeint. Der Vertrag schloss ab, was 1945 in Potsdam offen gelassen wurde.
Die Verbindung beider Aspekte ist völlig falsch.
Deutschland oder Deutschland als Ganzes ist kein Völkerrechtssubjekt. Das Völkerrechtssubjekt ist das DR, die Kriegspartei.
Die kommt gar nicht vor, ist aber unser Thema.
Es geht im 2+4 nur um die beiden Neugründungen BRD und DDR und wie sie künftig zu behandeln sind, wenn die DDR betritt und nur noch eine Neugründung übrig bleibt. Und die ist Deutschland als Ganzes und die wird ausführlich beschrieben, gewürdigt und hoch gehalten.
Nur, sie ist nach wie vor nicht identisch mit dem DR. Deutschland als Ganzes bleibt eine Neugründung.
Und die ist auch nicht souverän. Das Bla Bla im 2+4 wird schon mal über den Notenaustausch relativiert, wo alte Einschränkungen explizit in ihrer Gültigkeit bestätigt werden.
Und über weitere Verträge, ganz vorne das NATO Truppenstatut, werden Rechte als Besatzungsmacht im neuen Gewand fortgeschrieben.
Ist eigentlich alles bekannt, siehe ZDF "Die Anstalt", wo das übersichtlich parodiert wird.
Liberalist
02.06.2015, 08:41
Ist eigentlich alles bekannt, siehe ZDF "Die Anstalt", wo das übersichtlich parodiert wird.
Das hier?
https://www.youtube.com/watch?v=exO_-umPSd4
Tantalit
02.06.2015, 08:43
[QUOTE=ABAS;7738807]Voelkerrechtlich betrachtet hat Deutschland keine gueltige Verfassung
und keine souveraene Regierung. Es gibt den Staat Deutschland nicht
da formelle Grundvoraussetzungen nicht erfuellt wurden. Faktisch ist
Deutschland heute noch besetzt und unter Fremdverwaltung da weder
nach dem 1. noch nach dem 2. Weltkrieg ein formell gueltiger Vertrag
ueber den Frieden mit den Siegermaechten kontraktiert worden ist.
QUOTE]
Das ist doch alles Unsinn uns geht es doch gut und den Fleißigen gehört die Welt. ;)
Gehirnnutzer
02.06.2015, 15:47
Der längste Weg beginnt auch nur mit einem Schritt....
Das Erkennen der Realität ist die einzige Voraussetzung, die Zukunft gestalten zu können.
Letztlich lebst du in einer Scheinwelt...vielleicht sogar in der Matrix?
Der Zustand wird sich mit Sicherheit ändern, nur eine Frage der Zeit. Ein Blick in die Geschichte würde dir zeigen, das sich immer alles ändert.
Der Zeitpunkt ist gekommen, wenn die Schuldenkrise Wirkung zeigt....
hamburger, ich rate dir mal einen Blick ins Potsdamer Abkommen zu werfen, da gibt es die kleine Formulierung "früher deutschen Gebiete". Es ist eine nette Formulierung, die gewisse Kreise gerne ignorieren, denn der Hauptgrund, weswegen ja immer auf die angebliche noch bestehende Notwendigkeit eines Friedensvertrages gepocht wird, fällt damit weg.
Bereits mit dem Potsdamer Abkommen hat man beschlossen, das die Ostgebiete an Polen fallen. Übrigens, da braucht keiner mit völkerrechtswidriger Annexion kommen, denn auf Basis eines Vertrages nennt sich das Abtretung und ist nicht völkerrechtswidrig.
Ihr glaubt wirklich, das, wäre ein Friedensvertrag noch notwendig, ihr dessen Inhalt mitbestimmen könntet. Sorry, dessen Inhalt würden die Alliierten als Sieger bestimmen und er würde hinsichtlich der Ostgebiete nichts anderes enthalten, als was heute schon gilt.
Der Begriff "Deutschland in den Grenzen von 1937" ist keine Bedingung, die wiederhergestellt werden müsste, sondern definiert nur einen bstimmten Rechtszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Deutschland oder Deutschland als Ganzes ist kein Völkerrechtssubjekt. Das Völkerrechtssubjekt ist das DR, die Kriegspartei. ...
Der Krieg war ja schon seit 35 Jahren aus. Auf ihn Bezug zu nehmen war nicht nötig. Jedenfalls nicht mehr als in Punkt 1 der Präambel. Daraus geht hervor, dass die Völker der Vertragsparteien bis 1945 nicht in Frieden gelebt hatten, und das macht ja wohl klar genug, um welches Deutschland es hier ging - nämlich jenes, das bis dahin Krieg mit den damaligen Alliierten geführt hatte.
Das Völkerrechtssubjekt "Deutschland", vormals als "Deutsches Reich" bekannt gewesen, war ab dem 3. Oktober 1990 das "Vereinigte Deutschland", das sich selbst "Bundesrepublik Deutschland" nannte.
Deutschland als Ganzes bleibt eine Neugründung.
Und die ist auch nicht souverän.
Probier es mal mit Artikel 7 des Vertrages.
Das Bla Bla im 2+4 wird schon mal über den Notenaustausch relativiert, wo alte Einschränkungen explizit in ihrer Gültigkeit bestätigt werden.
Ein Notenwechsel zwischen der Bundesregierung und den Westmächten konnte den Vertrag nicht aufheben oder ändern.
Ach ja, wo steht in diesem sagenhaften Notenwechsel eigentlich, dass 1990 noch eine Friedensregelung als ausstehend angesehen wurde? Das von dir "zitierte" Textfragment findet sich nicht dort. Bitte Stelle genau bezeichnen. Ich warte immer noch.
Ist eigentlich alles bekannt, siehe ZDF "Die Anstalt", wo das übersichtlich parodiert wird.
Ich hatte schon länger gewisse Vermutungen, wo du deine politische Bildung her hast.
sleepwell
02.06.2015, 17:51
Ich hatte schon länger gewisse Vermutungen, wo du deine politische Bildung her hast.
Eines deiner Probleme.
Du lebst von Vermutungen und Behauptungen.
Weißt du auch irgendwas?
Also so was wie Fakten zu einem Thema?
Dann hau die mal raus.
Ich habe mehr Bildungsbuchstaben vor meinem Namen, als dein ganzer Avatar lang ist.
Ich kann sie also bildungsgerecht auffangen, deine Fakten.
Natürlich ist Deutschland bis heute nicht souverän und von den Amis besetzt. Ami go home.
Wir stehe also noch im Waffenstillstand und sind die Slaven , Melkkuh Jener USraelis.
Weißt du auch irgendwas?
Also so was wie Fakten zu einem Thema?
Ich habe mehr Bildungsbuchstaben vor meinem Namen, als dein ganzer Avatar lang ist.
Ich kann sie also bildungsgerecht auffangen, deine Fakten.
Ach, das höre ich gerne. Endlich mal ein ganz Schlauer. Nun denn. Sei so gut und erklär mir Folgendes:
In Beitrag Nr. 791 behauptest du, in dem Notenwechsel zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Westmächte von 1990 im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags (BGBl II 1990 1386ff) fände sich der Text:
Neunter TeilArtikel 1
Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutscheStaatsangehörige, ...
Aber im Notenwechsel kann man diesen Text beim besten Willen nicht finden. Er hat gar keine neun Teile. Oder ich habe was überlesen. Sag mir bitte, wo das steht.
Das dürfte doch einer Konifere wie dir nicht schwerfallen ...
Ach, das höre ich gerne. Endlich mal ein ganz Schlauer. Nun denn. Sei so gut und erklär mir Folgendes:
In Beitrag Nr. 791 behauptest du, in dem Notenwechsel zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Westmächte von 1990 im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags (BGBl II 1990 1386ff) fände sich der Text:
Aber im Notenwechsel kann man diesen Text beim besten Willen nicht finden. Er hat gar keine neun Teile. Oder ich habe was überlesen. Sag mir bitte, wo das steht.
Das dürfte doch einer Konifere wie dir nicht schwerfallen ...
Dieser Text stammt aus dem - Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen - auch "Überleitungsvertrag" genannt, 9. Teil Art. 1:
"Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen."
Gehirnnutzer
03.06.2015, 11:12
Dieser Text stammt aus dem - Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen - auch "Überleitungsvertrag" genannt, 9. Teil Art. 1:
Buella, es ist ja immer so herrlich, wenn gewisse Leute Dinge ignorieren, weil ihre Intelligenz nicht ausreicht sie zu verstehen oder sie nicht in ihr Wunschbild passen. Zu diesen Dingen gehören die Rechtsgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität. Natürlich passt es ihnen nicht, das Verurteilungen der Alliierten rechtliche Bestand haben. Das die Geschichte aber auch für Freisprüche, Entschädigungen etc gilt, vergessen sie.
Aber ehe wie hier noch mehr Zeit vergeuden und versuchen gewissen Leuten etwas zu erklären...... machen wir weiter:
Buella, was besagt die Regelung nichts anderes, das der Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Krieg von Deutschen gegen Alliierte etc. pp.. nicht Deutschland ist, mehr nicht.
hamburger
03.06.2015, 11:53
Zu diesen Dingen gehören die Rechtsgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität
Alles aus dem Völkergewohnheitsrecht?:fizeig:
Tut mir leid...ich konnte nicht anders... aber immer wieder erheiternd hier:dd:
Buella, es ist ja immer so herrlich, wenn gewisse Leute Dinge ignorieren, weil ihre Intelligenz nicht ausreicht sie zu verstehen oder sie nicht in ihr Wunschbild passen. Zu diesen Dingen gehören die Rechtsgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität. Natürlich passt es ihnen nicht, das Verurteilungen der Alliierten rechtliche Bestand haben. Das die Geschichte aber auch für Freisprüche, Entschädigungen etc gilt, vergessen sie.
Aber ehe wie hier noch mehr Zeit vergeuden und versuchen gewissen Leuten etwas zu erklären...... machen wir weiter:
Buella, was besagt die Regelung nichts anderes, das der Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Krieg von Deutschen gegen Alliierte etc. pp.. nicht Deutschland ist, mehr nicht.
Also was nun?
Voll souverän - "Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten." - , mit der vollständigen Suspendierung des allierten Besatzungsrecht oder nicht? Klagen und Ansprüche gegen alliiertes Besatzungrecht / -unrecht werden gem. dem "Überleitungsvertrag" nicht zugelassen!
Wie verträgt sich dies mit dem internationalen Recht der Selbstbestimmungs der Völker, wenn in dem 2 + 4 Vertrag die Forderungen der Siergermächte erfüllt werden?
Diesbezüglich sollte man sich mal ernsthaft mit den Inhalten des 2 + 4 Vertrages beschäftigen.
Dieser ist unter Besatzungsrecht und Diktat der Siegermächte entstanden, genauso völkerrechtwidrig, wie die Versailler Verträge, welche ja auch nicht umsonst als Diktat bezeichnet werden!
Dieses Diktat wurde unter Mißachtung des Sachverstands und dem Willen des Volkes aufgezwungen!
Dies manifestiert sich z. B. in der eu - Erweiterungs- und Schuldenpolitik zu Ungunsten des deutschen Volkes!
Was ist mit "Vorbehaltlich ... einer Friedensregelung ... " ?
Wo sind die anderen Staaten aufgeführt, welche sich mit Deutschland im Krieg befinden / befanden?
Was ist mit dem Zusatzprotokoll vom 17 Juli 1990 in Paris, in welchem unmißverständlich steht, daß ein Friedensvertrag oder eine Friedensregelung nicht beabsichtigt sind?
...
Buella, es ist ja immer so herrlich, wenn gewisse Leute Dinge ignorieren, weil ihre Intelligenz nicht ausreicht sie zu verstehen oder sie nicht in ihr Wunschbild passen. Zu diesen Dingen gehören die Rechtsgrundsätze der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität. Natürlich passt es ihnen nicht, das Verurteilungen der Alliierten rechtliche Bestand haben. Das die Geschichte aber auch für Freisprüche, Entschädigungen etc gilt, vergessen sie.
Aber ehe wie hier noch mehr Zeit vergeuden und versuchen gewissen Leuten etwas zu erklären...... machen wir weiter:
Buella, was besagt die Regelung nichts anderes, das der Gerichtsstand für Ansprüche aus dem Krieg von Deutschen gegen Alliierte etc. pp.. nicht Deutschland ist, mehr nicht.
Natürlich gelten alle Freisprüche gegen Alliierte nach wie vor. Die sind auch nicht zu ändern - denn im Gegensatz zu deiner Meinung das der Absatz eine "Gerichtsstandsvereinbarung sei - ist es sehr viel mehr (hervorhebnung durch mich):
"Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen."
Sprich - Freibrief für alle von Allierten getroffenen Maßnahmen und Taten. Deutsche Staatsbürger können keine Ansprüche gegen Allierte anmelden. Das ist der Punkt. Und deutsche Gerichte sind ebenfalls nicht zugelassen falls "niemand" - also auch ein Ausländer mit berechtigten Ansprüchen - solche Ansprüche in Deutschland anmelden würde. Dein "Gerichtsstand" ist albern....
hamburger, ich rate dir mal einen Blick ins Potsdamer Abkommen zu werfen, da gibt es die kleine Formulierung "früher deutschen Gebiete". Es ist eine nette Formulierung, die gewisse Kreise gerne ignorieren, denn der Hauptgrund, weswegen ja immer auf die angebliche noch bestehende Notwendigkeit eines Friedensvertrages gepocht wird, fällt damit weg.
Bereits mit dem Potsdamer Abkommen hat man beschlossen, das die Ostgebiete an Polen fallen. Übrigens, da braucht keiner mit völkerrechtswidriger Annexion kommen, denn auf Basis eines Vertrages nennt sich das Abtretung und ist nicht völkerrechtswidrig.
Ihr glaubt wirklich, das, wäre ein Friedensvertrag noch notwendig, ihr dessen Inhalt mitbestimmen könntet. Sorry, dessen Inhalt würden die Alliierten als Sieger bestimmen und er würde hinsichtlich der Ostgebiete nichts anderes enthalten, als was heute schon gilt.
Der Begriff "Deutschland in den Grenzen von 1937" ist keine Bedingung, die wiederhergestellt werden müsste, sondern definiert nur einen bstimmten Rechtszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt.
die "kleine" Formulierung "früher deutschen Gebiete" hat mit dem was du daraus schließt (Abtretung) nicht das Mindeste zu tun:
(aus:Potsdamer Abkommen 1945, 2. August 1945, Teil IX Polen (http://www.kb59.de/dokumente/potsdamer_abkommen.pdf))
Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll.
Die Häupter der drei Regierungen stimmen darin überein, daß bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens, die früher deutschen Gebiete östlich der Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft, einschließlich des Teiles Ostpreußens, der nicht unter der Verwaltung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in Übereinstimmung mit den auf dieser Konferenz erzielten Vereinbarungen gestellt wird und einschließlich des Gebietes der früheren Freien Stadt Danzig, unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen. (Ebenso ist Absatz VI "Stadt Königsberg und das anliegende Gebiet" zu sehen)
Womit auch klar ist wozu eine Friedenskonferenz nötig ist und warum auf sie nicht verzichtet werden kann. Der 2+4 Vertrag war aber definitiv kein Friedensvertrag oder eine Friedenskonferenz. Er regelt lediglich den Zusammenschluß der drei westlichen Wirtschaftszonen mit der SBZ. Mehr eben nicht.
Die im 2+4 Vertrag erfolgte Anerkennung der Westgrenze Polens durch Deutschland bekräftigt also das Potsdamer Abkommen in bezug auf eine notwendige Friedenskonferenz "zur entgültigen Festlegung der Westgrenze Polens" die bisher ja nicht stattfand und die natürlich die Kriegsgegner (DR + Alliierte) führen müssen.
Und an einem Vertrag müssen alle Parteien beteiligt sein - ansonsten ist es ein Protokoll einer Sitzung (nämlich das der Siegermächte) und kein Vertrag. Und daraus folgt das eine Abgabe von erobertem Staatsgebieten sehr wohl eine völkerrechtswidrige Annexion gewesen wäre und keine "Abtretung". Deswegen hat man ja genau dies auch nicht gemacht in der Potsdamer Konferenz. Abtreten können hätte diese Gebiete nur das DR - das war handlungsunfähig und vor allem nahm es auch an der Konferenz nicht teil.
"Deutschland in den Grenzen von 1937" definiert keinen "bestimmten Rechtszustand" sondern definiert das unter Besatzung geratene Gebiet durch die Alliierten nach Völkerrecht. Alle weiterhin stattgefundenen oder noch stattfindenden Regelungen beziehen sich auf dieses Gebiet. Dies ist völkerrechtlich auch notwendig, denn der Sieger muß das eroberte Staatsgebiet ja auch für sich selbst kennzeichnen.
Deine Erklärungen sind nicht korrekt.
(ergänzend zu Post 909 von mir)
Und weder die drei Wirtschaftszonen West noch die SBZ hatten jemals Zugriff oder die verwaltungstechnische Verfügung über "Deutschland in den Grenzen von 1937". Weder im Zustand der Nicht-Vereinigung noch heute.
...
Sprich - Freibrief für alle von Allierten getroffenen Maßnahmen und Taten. Deutsche Staatsbürger können keine Ansprüche gegen Allierte anmelden. Das ist der Punkt. Und deutsche Gerichte sind ebenfalls nicht zugelassen falls "niemand" - also auch ein Ausländer mit berechtigten Ansprüchen - solche Ansprüche in Deutschland anmelden würde. Dein "Gerichtsstand" ist albern....
Das klingt ja wahrlich nach voller Gleichberechtigung und Interesse an Gerechtigkeit.
Und das soll ein Friedensvertrag sein?
Dieser Text stammt aus dem - Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen - auch "Überleitungsvertrag" genannt, 9. Teil Art. 1:
Edel sei der Mensch ... sleepwell hat es offenbar nicht gefunden. Sehr seriös, wirft mit Zitaten durch die Gegend und weiß dann nicht, wo sie herkommen.
Übrigens: in dem erwähnten Notenwechsel wurde der Deutschlandvertrag als mit Herstellung der deutschen Einheit für aufgehoben erklärt, und ebenso der Überleitungsvertrag, der ja eine Untervereinbarung dazu war. Mit Ausnahme einiger weniger Teile, auf deren Weiteranwendung man sich im Interesse der Rechtskontinuität und Rechtssicherheit geeinigt hat.
Kurz: die Aussage, dass 1990 nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag eine Friedensregelung für Deutschland als immer noch ausstehend betrachtet wurde, ist falsch. Der Vertrag war die Friedensregelung, nämlich die "abschließende Regelung".
Edel sei der Mensch ... sleepwell hat es offenbar nicht gefunden. Sehr seriös, wirft mit Zitaten durch die Gegend und weiß dann nicht, wo sie herkommen.
Übrigens: in dem erwähnten Notenwechsel wurde der Deutschlandvertrag als mit Herstellung der deutschen Einheit für aufgehoben erklärt, und ebenso der Überleitungsvertrag, der ja eine Untervereinbarung dazu war. Mit Ausnahme einiger weniger Teile, auf deren Weiteranwendung man sich im Interesse der Rechtskontinuität und Rechtssicherheit geeinigt hat.
Kurz: die Aussage, dass 1990 nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag eine Friedensregelung für Deutschland als immer noch ausstehend betrachtet wurde, ist falsch. Der Vertrag war die Friedensregelung, nämlich die "abschließende Regelung".
Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag und auch keine Friedensregelung. Die noch in Kraft befindlichen Absätze des Überleitungsvertrages drücken dies deutlich aus (Beispiele noch gültiger Artikel, Hervorhebungen durch mich):
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absätze 3, 4 und 5
(ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN)
(1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern.
(3) Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck "Rechtsvorschriften" umfaßt Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die amtlich veröffentlicht worden sind. Die Bezugnahme auf eine einzelne Rechtsvorschrift schließt alle und jeden ihrer Teile, einschließlich der Präambel, ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(4) Die amtlichen Texte der in diesem Artikel erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.
(5) Der Ausdruck "Besatzungsbehörden", wie er in diesem Teil verwendet wird, bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der Drei Mächte, die Militärgouverneure der Drei Mächte, die Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der Mitglieder solcher Organisationen) - mit deren Ermächtigung handeln, schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden Hilfsverbände anderer Mächte.
ERSTER TEIL: Artikel 7, Absatz 1
(ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN)
(1)Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3
(REPARATIONEN)
(1)Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.
Neunter Teil: Artikel 1:
(GEWISSE ANSPRÜCHE GEGEN FREMDE NATIONEN UND STAATSANGEHÖRIGE)
Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.
Diese Artikel zeigen deutlich das die Besatzung nicht abgeschlossen ist, sondern die Alliierten nach wie vor (und auch in Zukunft) das Recht haben zu beschlagnahmen, zu urteilen und selber in allen Fällen straffrei zu sein.
Eine "abschließende Regelung" kann der 2+4 Vertrag nicht darstellen da diese Zugriffe auch in Zukunft erlaubt sind und wir dagegen in keinem Falle etwas tun dürfen. Wenn du also meinst "eine abschließende Regelung" bestünde darin das auf ewige Zeiten deutsches Eigentum zur freien Verfügung der Besatzer steht und die Besatzer Urteile sprechen dürfen die wir dann anerkennen müssen, dann hast du ein sehr eigenartiges "Friedensverständnis".
Könnte mir jemand in Beispielen erklären was ein formeller Friedensvertrag ist und ein materieller? Beides ergibt einen echten Friedensvertrag, Grundlagen für souveränes Handeln?
Danke für die Antworten im Voraus
Was viele nicht wissen, ohne (echten) Friedensvertrag, haben die westl. Siegermächte jederzeit das "Recht" das Zepter in D (wieder) in die Hand zu nehmen, ganz ohne UN-Mandat, einfach so.
Aber keine Angst, derzeit läuft in D noch alles wie erwünscht...
Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag und auch keine Friedensregelung. Die noch in Kraft befindlichen Absätze des Überleitungsvertrages drücken dies deutlich aus (Beispiele noch gültiger Artikel, Hervorhebungen durch mich):
Diese Artikel zeigen deutlich das die Besatzung nicht abgeschlossen ist, sondern die Alliierten nach wie vor (und auch in Zukunft) das Recht haben zu beschlagnahmen, zu urteilen und selber in allen Fällen straffrei zu sein.
Eine "abschließende Regelung" kann der 2+4 Vertrag nicht darstellen da diese Zugriffe auch in Zukunft erlaubt sind und wir dagegen in keinem Falle etwas tun dürfen. Wenn du also meinst "eine abschließende Regelung" bestünde darin das auf ewige Zeiten deutsches Eigentum zur freien Verfügung der Besatzer steht und die Besatzer Urteile sprechen dürfen die wir dann anerkennen müssen, dann hast du ein sehr eigenartiges "Friedensverständnis".
Man sollte mal lesen, was da steht, und nicht nur das sehen, was man gerne sehen würde.
(1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern.
Da muss ja die Besatzung aufgehört haben, wenn die deutschen Organe mit dem ehemaligen Besatzungsrecht ab 1955 machen konnten, was sie wollten.
(1)Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
Sie konnten also ab 1955 von deutschen Stellen aufgehoben oder geändert werden, wenn das nach deutschem Recht möglich war. Das nennt man Souveränität.
(1)Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
Ja, der Punkt ist bei den Reichsfuzzis sehr beliebt. Aber er bezieht sich, wie man eigentlich leicht erkennen kann, auf 1955 längst abgeschlossene Vorgänge ("das deutsche Vermögen ..., das beschlagnahmt worden ist"). Weitere Beschlagnahmen gab es ab 1955 nicht mehr, weil sie durch den Deutschlandvertrag ausgeschlossen waren.
... dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.
Ja, das nennt man Rechtssicherheit. Auch vor Gericht kann man den 2. Weltkrieg nicht mehr rückwirkend gewinnen. Das Kapitel ist abgeschlossen. Sonst würden wir uns vor Gericht immer noch um die Schlacht auf den Katalaunischen Feldern streiten.
Die Westalliierten hatten seit 1955 keine Vorrechte mehr gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Das steht im Vertrag drin. Die Alliierten haben seit 1990 keine Rechte mehr über Deutschland als Ganzes. Das steht im Zwei-plus-Vier-Vertrag drin. Tut mir ja leid, aber die Besatzung ist seit 60 Jahren zu Ende. Wers nicht glaubt, kann ja mal ein wenig in Berlin spazieren gehen und die Besatzer suchen. Wir haben Frieden - auch wenn es dir nicht passt.
(1)Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
Sie konnten also ab 1955 von deutschen Stellen aufgehoben oder geändert werden, wenn das nach deutschem Recht möglich war. Das nennt man Souveränität.
Sie konnten eben nicht aufgehoben werden. Nicht lesen was man möchte sondern was da steht.
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 3
(ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN)
(3) Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck "Rechtsvorschriften" umfaßt Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die amtlich veröffentlicht worden sind.
Die Westalliierten hatten seit 1955 keine Vorrechte mehr gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Das steht im Vertrag drin. Die Alliierten haben seit 1990 keine Rechte mehr über Deutschland als Ganzes. Das steht im Zwei-plus-Vier-Vertrag drin. Tut mir ja leid, aber die Besatzung ist seit 60 Jahren zu Ende. Wers nicht glaubt, kann ja mal ein wenig in Berlin spazieren gehen und die Besatzer suchen. Wir haben Frieden - auch wenn es dir nicht passt.
Sicher ist die Besatzung zu Ende - klar. Deswegen spricht beispielsweise §125 unserer angeblichen Verfassung, das Grundgesetz ja auch von Besatzungszonen:
Artikel 125
Recht, das Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes betrifft, wird innerhalb seines Geltungsbereiches Bundesrecht,
1.
soweit es innerhalb einer oder mehrerer Besatzungszonen einheitlich gilt,
2.
soweit es sich um Recht handelt, durch das nach dem 8. Mai 1945 früheres Reichsrecht abgeändert worden ist.
Aber wir sind ja voll souverän - klar - siehe § 139 GG
Artikel 139
Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.
Besatzungsrecht steht also über dem GG - auch voll souverän klar...
sleepwell
04.06.2015, 07:43
Edel sei der Mensch ... sleepwell hat es offenbar nicht gefunden. Sehr seriös, wirft mit Zitaten durch die Gegend und weiß dann nicht, wo sie herkommen.
Übrigens: in dem erwähnten Notenwechsel wurde der Deutschlandvertrag als mit Herstellung der deutschen Einheit für aufgehoben erklärt, und ebenso der Überleitungsvertrag, der ja eine Untervereinbarung dazu war. Mit Ausnahme einiger weniger Teile, auf deren Weiteranwendung man sich im Interesse der Rechtskontinuität und Rechtssicherheit geeinigt hat.
Kurz: die Aussage, dass 1990 nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag eine Friedensregelung für Deutschland als immer noch ausstehend betrachtet wurde, ist falsch. Der Vertrag war die Friedensregelung, nämlich die "abschließende Regelung".
Absoluter Müll, tut mir leid.
Zunächst ist mein Zitat definitiver Gegenstand und Inhalt des Notenwechsels.
Etwas was du angeblich im Notenwechsel nicht finden konntest.
Zeigt, du hast über was schwadroniert, was du nicht gelesen und wenn später gelesen, nicht verstanden hast.
Und wenn du dich im weiteren hinter Reichskontinuität und Rechtssicherheit verstecken willst, dann bestimme bitte auch den Inhalt, worauf sich dieses beziehen soll.
Der Inhalt ist Aufrechterhaltung von Einschränkungen der Souveränität der BRD. Wird erst geändert, wenn es einen Friedensvertrag gibt.
Ist so 1990 vereinbart worden und Völkerrecht.
Da sind wir dann wieder auf Los und du hast einen Katzenkreis mit deinem eigenen Schwanz gedreht.
Wie immer.
Und zum Schluss liest du endlich mal einen Friedensvertrag, den mit Ungarn habe ich eingestellt.
Dann siehst du was es zu regeln gibt und wie und dann siehst du objektiv, das die BRD das nicht hat.
Deine Ersatzvariante "Friedensregelung" entpuppt sich dann als inhaltslose ideologische Propaganda.
Sie konnten eben nicht aufgehoben werden. Nicht lesen was man möchte sondern was da steht.
Sie konnten sehr wohl aufgehoben und geändert werden. Sie traten nur durch das Ende der Besatzung nicht automatisch außer Kraft. Aber der Bundestag hat von 1956 bis 1960 vier Gesetze verabschiedet, in denen eine große Menge der Besatzungsvorschriften aufgehoben wurde. Keinen Alliierten störte das. Offenbar durfte der Bundestag das.
Sicher ist die Besatzung zu Ende - klar. Deswegen spricht beispielsweise §125 unserer angeblichen Verfassung, das Grundgesetz ja auch von Besatzungszonen:
Der Art. 125 regelt die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht zur Zeit des Inkrafttretens des GG. Es ist eine Übergangsvorschrift, die 1949 oder 1950 relevant war. Sie diente der Rechtseinheitlichkeit, indem Regeln, die ohnehin schon in einem größeren Gebiet galten, fürs erste beibehalten wurden. Wie jedes andere Bundesrecht konnten sie aber beliebig geändert oder aufgehoben werden.
Aber wir sind ja voll souverän - klar - siehe § 139 GG
Besatzungsrecht steht also über dem GG - auch voll souverän klar...
Art. 139 behandelt kein Besatzungsrecht, sondern 1949 bestehende Gesetze deutscher Länder.
Zunächst ist mein Zitat definitiver Gegenstand und Inhalt des Notenwechsels.
Etwas was du angeblich im Notenwechsel nicht finden konntest.
Ich gebe ja zu, dass ich Hilfe brauche. Also zeig mir diesen Text im Notenwechsel. Alleine schaffe ich es einfach nicht.
Der Inhalt ist Aufrechterhaltung von Einschränkungen der Souveränität der BRD. Wird erst geändert, wenn es einen Friedensvertrag gibt.
Ist so 1990 vereinbart worden und Völkerrecht.
Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag war der Deutschlandvertrag von 1955 überholt. Der Überleitungsvertrag auch, der ja nur eine Nebenvereinbarung dazu war. Der Notenwechsel stellt das förmlich fest. Zugleich hatte man sich darauf geeinigt, einige als nützlich erkannte Regeln beizubehalten. Das war eine Vereinbarung zwischen souveränen Partnern, wie man dem Text entnehmen kann.
Wo steht, dass es bis zu einem Friedensvertrag bei dem Inhalt des Notenwechsels bleiben soll? Auch das kann nicht finden.
Und zum Schluss liest du endlich mal einen Friedensvertrag, den mit Ungarn habe ich eingestellt.
Dann siehst du was es zu regeln gibt und wie und dann siehst du objektiv, das die BRD das nicht hat.
Alle Fragen, die man in einem Friedensvertrag zu regeln pflegt, sind nach 1945 geregelt worden, zumeist bilateral. Der Rest war 1990. Wir haben Frieden mit allen Ländern dieser Welt und brauchen dafür keinen Vertrag mehr, der den Krieg beendet.
Der Art. 125 regelt die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht zur Zeit des Inkrafttretens des GG. Es ist eine Übergangsvorschrift, die 1949 oder 1950 relevant war. Sie diente der Rechtseinheitlichkeit, indem Regeln, die ohnehin schon in einem größeren Gebiet galten, fürs erste beibehalten wurden. Wie jedes andere Bundesrecht konnten sie aber beliebig geändert oder aufgehoben werden.
Art. 139 behandelt kein Besatzungsrecht, sondern 1949 bestehende Gesetze deutscher Länder.
Ja sicher. alles schon überholt und eigentlich völlig ohne Bedeutung. Ähnlich wie dein Geschwafel. Wenn es so wäre wie du sagst hätte Artikel 125 spätestens zwischen 1955 und 1960 gestrichen werden können. Wurde es aber nicht. Es steht heute noch drin. Ganz nebenbei regelt es die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern und nicht die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht. Aber das ist ja nur eine Kleinigkeit - unwichtig wie der Rest deiner Ausführungen.
Und das gleiche gilt für Artikel 139. Warum sollte wohl in einem Grundgesetz stehen das es sich auf "bestehende Gesetze deutscher Länder" bezieht aber diese nicht berührt. Mit anderen Worten ginge dann also Landesrecht vor Bundesrecht.
Und logisch sind diese Artikel obsolent und den Umschreibern des Grundgesetzes durch die Lappen gerutscht. Die mußten ja so viele Artikel ändern, da kann man leicht mal einen übersehen. Du redest viel und drehst dich wie ein Aal ohne was zu sagen. Mach nur. Vielleicht glaubt dir ja jemand.
Ja sicher. alles schon überholt und eigentlich völlig ohne Bedeutung. Ähnlich wie dein Geschwafel. Wenn es so wäre wie du sagst hätte Artikel 125 spätestens zwischen 1955 und 1960 gestrichen werden können. Wurde es aber nicht. Es steht heute noch drin. Ganz nebenbei regelt es die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern und nicht die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht. Aber das ist ja nur eine Kleinigkeit - unwichtig wie der Rest deiner Ausführungen.
Und das gleiche gilt für Artikel 139. Warum sollte wohl in einem Grundgesetz stehen das es sich auf "bestehende Gesetze deutscher Länder" bezieht aber diese nicht berührt. Mit anderen Worten ginge dann also Landesrecht vor Bundesrecht.
Und logisch sind diese Artikel obsolent und den Umschreibern des Grundgesetzes durch die Lappen gerutscht. Die mußten ja so viele Artikel ändern, da kann man leicht mal einen übersehen. Du redest viel und drehst dich wie ein Aal ohne was zu sagen. Mach nur. Vielleicht glaubt dir ja jemand.
Für einen souveränen Staat brd ist das Handeln und agieren der sog. Partner, wie die usa und ihrer Geheimdienste, sowie das peinliche Herumgeeiere der brd - Schauspieler äußerst bemerkenswert, wenn nicht gar sehr verräterisch:
No-Spy-Abkommen: Das deutsche Volk kann man ruhig belügen (http://www.contra-magazin.com/2015/06/no-spy-abkommen-das-deutsche-volk-kann-man-ruhig-beluegen/)
...
"Nach besten Wissen und Gewissen gearbeitet", bekräftigt Regierungssprecher Steffen Seibert. Wessen Interesse vertritt die Bundesregierung eigentlich?
https://www.youtube.com/watch?v=2SMDGZ_HwpQ
Die Souveranität der brd geht soweit, daß die Interessen und Forderungen der jetzt sogenannten Partner ( "ehmals -? -" Kriegsgegner ) im brd - Recht verankert sind und zu brd - Recht wurden!
Und das ist natürlich ganz im Sinne des internationalen Rechts, bzw. der Selbstbestimmung der Völker?
Ja sicher. alles schon überholt und eigentlich völlig ohne Bedeutung. ... Wenn es so wäre wie du sagst hätte Artikel 125 spätestens zwischen 1955 und 1960 gestrichen werden können. Wurde es aber nicht. Es steht heute noch drin.
Allerdings. So wie auch Art. 132, 136 und 145 und noch ein paar andere, die schon explizit erledigt sind.
Ganz nebenbei regelt es die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern und nicht die Übernahme von Besatzungsrecht in Bundesrecht. Aber das ist ja nur eine Kleinigkeit - unwichtig wie der Rest deiner Ausführungen.
In der Tat, hier muss ich dir Recht geben - ich bitte um Entschuldigung für meine Flüchtigkeit. Art. 125 GG dreht sich nicht um Besatzungsrecht, sondern um die Übernahme von 1949 schon existierendem Landesrecht, so weit es nach dem GG Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung betraf. Eine solche gab es ja erst ab Herbst 1949, als der Bundestag erstmals zusammentrat. Bis dahin existierte nur Landesrecht.
Und das gleiche gilt für Artikel 139. Warum sollte wohl in einem Grundgesetz stehen das es sich auf "bestehende Gesetze deutscher Länder" bezieht aber diese nicht berührt. Mit anderen Worten ginge dann also Landesrecht vor Bundesrecht.
Diese Gesetze konnten z. B. nicht vom Bundesverfassungsgericht auf Übereinstimmung mit dem GG überprüft werden, obwohl sie ihm zum Teil widersprachen. Aber spätestens 1953 war die Sache gegenstandslos geworden.
Und logisch sind diese Artikel obsolent und den Umschreibern des Grundgesetzes durch die Lappen gerutscht. Die mußten ja so viele Artikel ändern, da kann man leicht mal einen übersehen.
Änderungsbedarf besteht nur dann, wenn die Fortexistenz eines Artikels zu unerwünschten Rechtsfolgen führen würde. Ein Artikel, der durch Zeitablauf oder sachliche Erledigung einfach nur obsolet geworden ist, kann stehen bleiben und stört keinen Menschen.
die Amis müssten dann die gestohlenen Patente zurück geben, worauf Weltweit ihr Macht basiert
Zitatesammlung von Politikeraussagen ueber die nicht vorhandene Souveraenitaet Deutschlands:
Dr. Carlo Schmitt:
...”Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten...“
Theo Waigel:
... ”Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, am 08. Mai 1945, ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen voelkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die oestlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind. Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung...“
Generalmajor a.D.Gert-Helmut Komossa:
”Der geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde von Bundesnachrichtendienst unter ‚Strengste Vertraulichkeit‘ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger fuer die Souveraaenitaet der Bundesrepublik bis zum Jahre 2099 festgeschrieben“, was heute wohl kaum jemandem bewusst sein duerfte. Danach wurde einmal der „Medienvorbehalt der alliierten Maechte ueber deutsche Zeitungs- und Rundfunkmedien bis zum Jahr 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, dass jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten vor Ablegung des Amtseides die sogenannte ‚Kanzlerakte’ zu unterschreiben hatte. Darueberhinaus bleiben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfaendet...“
Helmut Schmidt:
”Gleichwohl habe ich vor einigen Tagen auf eine sehr einfache Frage keine eindeutige Antwort geben koennen. Wolfgang Thierse (SPD) hatte mich gefragt “wann wird Deutschland endlich ein normales Land?“ “Und ich habe geantwortet; in absehbarer Zeit wird Deutschland kein normales Land sein...“
Wolfgang Schaeuble:
...”Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souveraen gewesen. ...“
Oskar Lafontaine:
”Seien Sie gewiss: Auch andere Politiker sind sich bewusst, daß wir eben nicht in einem souveraenen Staat leben und werden weiter behaupten, dass die BRD eben doch souveraen sei, das Grundgesetz eine Verfassung waere...“
Sigmar Gabriel:
...”Genauso wenig wie es eine gueltige Rechtsordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat Bundesrepublik Deutschland...“
Ulrich Maurer:
...”Deutschland ist kein souveraaenes Land und befindet sich immer noch, eigentlich im Nachkrieggszustand...wir sind kein Land wie Frankreich...“
Gregor Gysi:
...”Also, ich muß ihnen mal ganz ernsthaft sagen, daß das Besatzungsstatut immer noch gilt...“
Otto Schily:
”...Es kann eine Wiederherstellung des Deutschen Reiches, dass waere Wiedervereinigung, nicht geben...“
Ernst Albrecht:
”Ich kenne Leute, die davon reden, daß das Deutsche Reich nicht untergegangen ist und dazu gehoert unser Bundesverfassungsgericht und das sagt letzlich, was die Rechtslage ist. Aber ich kenne keinen namhaften Politiker in CDU/CSU, SPD, FDP oder bei den Gruuenen, der die Wiederherstellung des Reiches von 1937 zu seinem Ziel gemacht haette...“
ZDF - Frontal 21:
”Aufgrund der Komplexitaaet der Sach- und Rechtslage ist derzeit keine abschließende Bewertung moeglich...“
Barack Obama:
”...Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben...“
Jewgeij Fedorow:
”...Deutschland ist nichts weiter, als eine amerikanische Kolonie. Das deutsche Volk kann verlangen was es will, das aendert nichts an der Tatsache, dass die deutschen Geheimdienste und Militaaers nur eine Filiale des CIA und des US-Verteidigungsministeriums sind. Nicht mehr... "
Prof. Josef Foschepoth:
” und seit dem befinden sich also die Amerikaner in unserem Land nach wie vor, ich sag’s salopp, auf Besatzungsgrundlage...“
Alison Smale:
..."Also Deutschland, die Bundesrepublik ist ja eine Kreation der Alliierten nach dem Krieg, und allen voran die Amerikaner...“
Daniele Ganser:
..." Deutschland ist in der Nato ein Juniorpartner, weil die USA die Nato anfuehren. Aus Sicht der USA ist Deutschland ein besetztes Land...“
Gert R. Polli:
..." Deutschland ist immer noch ein besetztes Land...“
Horst Seehofer:
..." Diejenigen die entscheiden sind nicht gewaehlt und diejenigen die gewaehlt werden haben nichts zu entscheiden...“
Richard Cohen:
..." Wir duerfen die NATO nicht als beiderseitige Allianz Betrachten. In Wirklichkeit ist sie wie eine Hundeleine, mit welcher man Deutschland am Zuegel haelt. Sie verstehen sicher was ich meine... “
Willy Brandt:
... "Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen anempfohlen. Man koennte auch sagen, auferlegt...“
Oberster Gerichtshof in Den Haag:
stellte in einem Urteil, am 3. Februar 2012, folgendes fest:
”... Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches [...] Sie beschraenkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes... “
Lord Hastings Ismay (von 1952 bis 1957 erster Generalsekretaer) ueber die Funktion der NATO:
...”die Russen draussen, die Amerikaner drinnen, und die Deutschen klein zu halten ...“
Bayernkurier: (Jahrgang 64 / Nummer 33 / 17.08.2013)
”...Vereinbarungen auf Basis des NATO- Statuts und fortgeltendes Besatzungsrecht bieten den USA eine Grundlage fuer ihre Aktionen... “
Armin Laschet:
...”Der Friedensvertrag ist nie gekommen...“
Volker Braeutigam:
... "nun, die Berichterstattung ueber die Aussenpolitik liegt haeufig in den Haenden von Journalisten, denen nach karrierefoerderlichem Aufenthalt und Schulung in den USA die transatlantische Einseitigkeit in Fleisch und Blut uebergegangen ist. Sie sind eine journalistische Parallelerscheinung zum politischen Vasallentum der Berliner Regierung. Auch die leistet den USA ersichtlich Gefolgschaftstreue bis zur Selbstverleugnung...“
Lyndon La Rouche:
...”We’re now at the end of trans-Atlantic civilization. Europe is crumbling! Germany does not have a real government! What’s going on in Europe is insane...“
Dirk Mueller:
..."Sagt doch einfach wie es ist. Wir sind ein Untertan der USA, ihnen aus diversen historischen und gegenwaertigen Gruenden hoerig und es gibt keine Moeglichkeit das zu aendern. Es ist nun mal der Status quo. Damit muessen wir uns abfinden oder eine langfristige Aenderung anstreben. Alles andere ist und bleibt Volksverdummung. Das kann man den Leuten ruhig so sagen, sie wissen es doch ohnehin...“
Konrad Adenauer:
...” Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten...“
Joschka Fischer:
...”Wenn die Mehrheiten sich veraendern, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik geben. Dazu steht zuviel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten...“
Bundesverfassungsgericht (Orientierungssatz, Aktenzeichen: 2 BvF 1/73)
... " Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 ueberdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausuebung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch spaeter untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfaehigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfaehig.
Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine raeumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"...“
Kurt-Georg Kiesinger:
...”Wir sind doch faktisch ein Protektorat der Vereinigten Staaten...“
Zbigniew Brzezinski:
...“Deutschland steht unter der Zwangsherrschaft des US- Imperialismus, ist ein tributpflichtiger Vasallenstaat...“
DER SPIEGEL: (8/1997 „Die Treue des Vasallen“ von Gerald Livingston
...“Die alte Bundesrepublik war ein Protektorat Amerikas. Auch nachdem Deutschland 1990 nach eigener Definition den Zustand voller Souveraenitaet erreicht hatte, bewahrte es seine Loyalitaet gegenueber der Schutzmacht ohne Abstriche...“
James Georges Stravidis: (Admiral der US-NAVY, im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin)
...“Dem trotteligen Besatzungsdeutschen wird zwar staendig eingetrichtert, die Bundesrepublik sei mit dem 2-Plus-4-Vertrag souveaen geworden, aber das ist falsch...“
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider:
...“Deutschland wird bis heute, mangels Existenz eines Friedensvertrages, in einer nach dem 2. Weltkrieg installierten Alliierten Verwaltungsstruktur verwaltet...“
Politologe Alexander Dugin:
..."Deutschland ist ein besetztes, fremdbestimmtes Land“...
Dr. Wolfgang Lieb:
... "Ist das Grundgesetz nur Dispositionsmasse eines wie auch immer gearteten Besatzungsrechts? Gilt der Ausnahmezustand, ohne dass wir es wissen? Und kann es angehen, dass der BND einem auslaendischen Geheimdienst dabei hilft, unsere Grundrechte zu brechen?...“
US-Botschafter Richard Grenell:
..."Deutschland sollte sich nicht der Illusion hingeben, souveraen zu sein und akzeptieren, dass es noch immer ein US-Protektorat sei..."
US-Aussenminister Herter
..."Die Bundesrepublik Deutschland und die sogenannte Deutsche Demokratische Republik stellen nicht – und zwar weder getrennt noch gemeinsam – eine gesamtdeutsche Regierung dar, die ermaechtigt waere, fuer das als Deutschland bekannte Voelkerrechtssubjekt zu handeln und Verpflichtungen einzugehen..."
Der Spiegel, Nr. 46/10.11.2018, S. 14, „Westdeutschland nicht souveraen“
...“Drei Jahrzehnte wurde diese Vorgehensweisen nicht infrage gestellt. „Erst als 1987 die Frage aufkam, wer den Einflug jener sowjetischen Maschinen erlauben sollte, mit denen Moskau die Einhaltung eines Abruestungsabkommens mit den USA kontrollieren wollte, reklamierte Bonn die Zustaendigkeit fuer sich...“
Die Antwort der Briten fiel demnach kurz aus, ließ aber keine weiteren Fragen offen: „You are not sovereign.“ ( Sie sind nicht souveraen.) [/QUOTE]
Staat ohne Souveraenitaet
Die Bundesrepublik Deutschland
Dieter Gosewinkel
(PDF Dossier)
https://www.wallstein-verlag.de/openaccess/9783835354555-020.pdf
Zwischen Sicherheit und Souveraenitaet: Amerikanische Truppenstationierung
und aussenpolitischer Handlungsspielraum der Bundesrepublik Deutschland
Sebastian Fries
(PDF Dossier)
https://edoc.bbaw.de/files/359/26PiNaLFNd6L_327.pdf
vBulletin v4.2.5 Alpha 3, Copyright ©2000-2025, Jelsoft Enterprises Ltd.