User in diesem Thread gebannt : Michael A |


Das Gesetz.
Ein Urteil:
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Über das Procedere, in diesem Fall NRW:
Verwaltungsgericht Oldenburg, 22.05.20012, Az.: 7 A 3069/12
Ist eine Person wegen einer bevorstehenden Zwangsräumung von Obdachlosigkeit bedroht, weil eine Ersatzunterkunft bisher nicht gefunden werden konnte, sind die Ordnungsbehörden nach den jeweiligen Ordnungs- und Polizeigesetzen der Länder verpflichtet, dem Räumungspflichtigen in eine Notunterkunft einzuweisen oder die bisherige Wohnung zu beschlagnahmen.
In Nordrhein-Westfalen geschieht dies aufgrund der ordnungsbehördlichen Generalklausel, § 14 OBG NRW:...
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Haufe schreibt:
Wiedereinweisung eines Räumungspflichtigen: Welche Ansprüche kann der Eigentümer gegen die Einweisungsbehörde geltend machen?
Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Wiedereinweisung eines Räumungspflichtigen: Welche Ansprüche kann der Eigentümer gegen die Einweisungsbehörde geltend machen?
Zusammenfassung
Das OLG Köln hat in einem interessanten Urteil entschieden, daß der Eigentümer von der Einweisungsbehörde nicht verlangen kann, daß diese den Räumungspflichtigen nach Ablauf der Wiedereinweisungszeit aus der Wohnung entfernt. Allerdings schuldet die Behörde eine Entschädigung für die Nutzung der Wohnung; dieser Entschädigungsanspruch endet erst mit der Räumung....
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Rechtslexikon:
Wiedereinweisung
Im Mietrecht :
Gelingt es der Obdachlosenbehörde nicht, dem Räumungspflichtigen, dem Obdachlosigkeit droht, geeigneten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, kann die Obdachlosenbehörde den räumungspflichtigen Mieter in seine bisherige Wohnung wieder einweisen. Erlässt die Behörde eine sogenannte Wiedereinweisungsverfügung, hat sie dabei die sachlichen und örtlichen Belange des Vermieters zu berücksichtigen. Die Obdachlosenbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) darf nicht willkürlich handeln. Die Wiedereinweisungsverfügung muss zeitlich begrenzt sein.
Die Höchstdauer einer Wiedereinweisung des Räumungspflichtigen in seine bisherige Wohnung wird von den Gerichten auf vier bis sechs Monate limitiert. Diese Höchstfrist von sechs Monaten darfauch nicht durch ständige Wiederholungen kurzfristiger Einweisungsverfügungen überschritten werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Behörde gezwungen, den Wiedereingewiesenen in einer gemeindeeigenen Obdachlosenunterkunft unterzubringen. Hat die zuständige Gemeinde eine Wiedereinsetzungsverfügung erlassen, kann der Vermie- ter das Räumungsurteil nicht mehr durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen. Nach Ablauf der Beschlagnahme kann der Vermieter unverzüglich die Zwangsräumung durchführen lassen.
Für die Dauer der Einweisung hat der Vermieter gegen die einweisende Behörde einen Anspruch auf Entschädigung seiner Vermögensnachteile. Die Behörde ist dann verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung für die Wohnung in ortsüblicher Höhe zu bezahlen. Der Vermieter selbst hat keinen Zahlungsanspruch gegen den früheren Mieter. Gegen eine Wiedereinweisungsverfügung kann der Vermieter das Rechtsmittel des Widerspruchs (Frist: ein Monat) einlegen.
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Wie gesagt: Eigentum verpflichtet.
Außerdem sag mir mal, warum ich dir deine Arbeit abnehme? Zu faul, um im Internet zu recherchieren?
Das ist aber nicht die Konstruktion dieses Falles. Der User schreibt, er habe eine bereits vermietete Wohnung - und damit sehr billig - gekauft, um im Anschluss an den Kauf - das war sein Kalkül - denjenigen, der in der Wohnung wohnt, zu kündigen, um diese selber zu beziehen. Er dachte, das ginge so einfach und man könne ein Schnäppchen auf dem Wohnungsmarkt machen, Geld sparen und anschließend Schicksal spielen.
Sein Kalkül war, eine bereits bewohnte Wohnung billigst zu kaufen und anschließend zügig zu entmieten. Dabei ist es ziemlich schnurz, wer in der Wohnung lebt und entmietet wird, denn der Vorgang und das Kalkül sind das gleiche, ob der Mieter nun Ali oder Heinz heißt, ob er behindert, alleinstehend, arbeitslos ist, im Schichtdienst arbeitet, alt und krank ist oder was auch immer. Der Käufer wollte auf Kosten eines Vermieters einfach ein Schnäppchen machen. Ein paar Zehntausend Euro - in München vielleicht sogar über 100.000 Euro abhängig von der Größe der Wohnung - sparen und anschließend einfach mal so eine Kündigung auszusprechen: Jetzt möchte ich in die Wohnung. Der Preisunterschied zwischen einer freien und einer bewohnten Immobilie beträgt wenigstens 1/3 des Kaufpreises und unter Umständen sogar die Hälfte.



Die Klage auf Eigenbedarf geht nur unter strengen Voraussetzungen durch. Wenn ein gültiger Vertrag besteht, muss der auch erfüllt werden. Pacta sunt servanda. Das ist ein wichtiger Grundsatz unseres Wirtschafts- und Gesellschaftssystems. Da muss schon eine außergewöhnliche Notlage vorliegen, um diesen Grundsatz außer Kraft zu setzen. Der Mieter hat ja auch ein Recht darauf, dass der Vertrag erfüllt wird und er nicht plötzlich auf der Straße sitzt.
Teilen ist das neue Haben.
Was heisst, Schnäppchen?
Ich verstehe nichtmal das Thema?
Ja, ich habe eine Wohnung gekauft, um sie selbst zu bewohnen. Weil ich selbst nicht weiß, wo ich wohnen soll! Geht das mal in eure Birne rein?
Jedenfalls weiss ich jetzt, wer den Wohnungsmarkt derart ruiniert hat. Das hat mir die Tante nämlich schwarz auf weiß gesagt. Alle Sozialwohnungen belegt von "jungen, männlichen Alleinstehenden."
Sonst bekäme mein Mieter nämlich ganz easy eine neue Wohnung.
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