Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
Irrtum. Hier handelt es sich um geltendes Recht, das schon viel älter als die Flüchtlingskrise ist. Allerdings wird es selten angewandt. Im Falle drohender Obdachlosigkeit (besonders schützenswerter Personen) kann tatsächlich die Wohnung beschlagnahmt und der Mieter wieder eingewiesen werden. (Bei deutschen schützenswerten Personen enden die Verfahren aber meistens nicht mit Wiedereinweisung, sondern tatsächlich in der Zwangsräumung und Obdachlosigkeit).

Nun ist es aber auch so, dass beim Kauf bereits vermieteter Wohnungen für den Käufer immer ein Restrisiko besteht. Deswegen sind diese Wohnungen auf dem Markt auch erheblich billiger als nichtvermietete, freie Wohnungen. Und man muss natürlich auch bedenken (gut, in diesem Fall ist die Geschichte natürlich auf Seiten des armen Käufers, der sein letztes Hemd bzw. Erspartes für die Wohnung aufbrachte und nun wegen einem nicht so armen Ali sein Eigentum nicht selbst bewohnen kann...), dass der Mieter auch ein berechtigtes Interesse an der Wahrung seines Lebensmittelpunktes hat und nicht einfach Manövriermasse ist. Die Moral der Geschicht ist in diesen Fällen eben nicht auf Seiten des Käufers, der ganz bewußt eine billige Wohnung kauft, um anschließend einem Mieter die Wohnung zu kündigen und selbst einzuziehen. Er hätte nämlich auch eine freie Wohnung kaufen können. Das Geld, das der Käufer spart, ist das Spiel mit dem Schicksal eines Menschen, der die Wohnung bewohnt, vielleicht schon seit Jahren, und dort sein Zuhause hat.
Ganz tragisch fand ich die noch nicht so alte Meldung um die Eigenbedarfskündigung eines über 80Jährigen, der bereits Jahrzehnte in dieser Wohnung lebte, seine Kinder dort aufzog und in diesem Alter natürlich keine neue Wohnung findet. Kein Vermieter möchte an einen solch alten Menschen vermieten, auf dessen Bestattungskosten er womöglich auch noch hängenbleibt, sofern der Rentner in der eigenen Wohnung oder im Hausflur des Hauses stirbt.
Quelle?