Nein, ist er nicht. Die Gesetzeslage ist ja klar. Sicher, was Verhetzung ist und was nicht mag etwas schwammig sein aber von bösartiger Willkür kann da sicher keine Rede sein denn zu Gefängnis verurteilt wurden bisher nur Wiederholungstäter.
Da kann man drüber streiten, was noch Meinung ist und was nicht mehr und ob überhaupt jemand wegen einer Meinung verurteilt werden sollte. Sicher. Wer die Gesetze aber kennt und gegen sie verstösst - aus welchen Motiven auch immer - ist sicher kein Opfer einer bösartigen Willkür.
"Ihr" stellt das aber bewusst so war. Und das ist absurd.




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