Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil entschieden, dass
Kritik am Islam, insbesondere an Mohammed, dem Begründer der Religion, nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Mit dieser
[Links nur für registrierte Nutzer] hat das in Straßburg ansässige Gericht – dessen Rechtsprechung 47 europäische Länder unterworfen sind und dessen Urteile in allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union rechtsverbindlich sind – im Interesse der „Aufrechterhaltung des religiösen Friedens“ de facto islamische Gesetze gegen Blasphemie in Deutschland legitimiert. Das Urteil schafft einen gefährlichen Präzedenzfall, einen, der europäischen Staaten erlaubt, das Recht auf Redefreiheit einzuschränken, wenn eine bestimmte Äußerung im Verdacht steht, Muslime beleidigen zu können und so den religiösen Frieden zu gefährden.