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Thema: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

  1. #131
    1291-er Eidgenosse (NW) Benutzerbild von truthCH
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    rechtlich ab 18 Jahren. Bis zu diesem Alter ist die Person rechtlich nicht oder nur zum Teil rechtsfähig, und kann dementsprechend nicht oder nur bedingt für sich selbst unabhängig entscheidungen treffen. Das gilt auch für sex. Aktionen.
    Und wieso ist dann das Schutzalter in D-A bei 14 Jahren? Bei uns in der Schweiz ist es 16 - sprich ab dem Alter gibts keine Einschränkungen mehr ausser Abhängigskeitsverhältnisse, Sorgfaltspflichten und sonstigen ethischen Einschränkungen ( Arzt/Patient, Rechtsanwalt/Klient, etc.).
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  2. #132
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen

    "Lebensverhältnisse"
    , hin oder her, ein Kinderficker ist und bleibt ein Dreckschwein, dessen Tat(en) mit nix zu rechtfertigen sind, auch nicht mit dessen "Lebensverhältnissen"...
    Wie ist der europäische Gerichtshof besetzt? Erbärmlichere Gestalten wird man kaum finden...in der Zivilisation jedenfalls nicht. Was haben die Menschenrechte mit einem arabischen Beduinen zu tun, der vor 1000 Jahren sein Unwesen getrieben hat? Fakt ist, damals wie heute findet das in der arabischen, von Merkel geförderten, Welt statt.
    Die Grünen und Roten bewundern das...Skorpion läuft bestimmt schon das Wasser im Mund zusammen

  3. #133
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
    Und wieso ist dann das Schutzalter in D-A bei 14 Jahren? Bei uns in der Schweiz ist es 16 - sprich ab dem Alter gibts keine Einschränkungen mehr ausser Abhängigskeitsverhältnisse, Sorgfaltspflichten und sonstigen ethischen Einschränkungen ( Arzt/Patient, Rechtsanwalt/Klient, etc.).
    ich weiss nicht wie das in der Schweitz ist, aber in D hast du die volle Rchtsfähigkeit erst mit 18. Davor gibt es natürlich Abstufungen iSv teilweise Rechtsfähig bis Rechtsunfähig.

    sy ich muss mich etwas korriegieren.
    Rechtsfähig ist jeder Mensch ab der Geurt - was ich meinte war Geschäftsfähig.
    Geschäftsfähigkeit bestimmt die Wirksamkeit von Willenserklärugen der Person das umfasst auch die willentliche Zustimmung zu sex Handlungen.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  4. #134
    1291-er Eidgenosse (NW) Benutzerbild von truthCH
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    ich weiss nicht wie das in der Schweitz ist, aber in D hast du die volle Rchtsfähigkeit erst mit 18. Davor gibt es natürlich Abstufungen iSv teilweise Rechtsfähig bis Rechtsunfähig.
    Das ist auch in der Schweiz so - nennt sich bei uns "Volljährigkeit"

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    sy ich muss mich etwas korriegieren.
    Rechtsfähig ist jeder Mensch ab der Geurt - was ich meinte war Geschäftsfähig.
    Geschäftsfähigkeit bestimmt die Wirksamkeit von Willenserklärugen der Person das umfasst auch die willentliche Zustimmung zu sex Handlungen.
    Eben nicht - das Schutzalter definiert, ab wann jeder mit jedem Sex haben kann (ausser die Ausnahmen die ich schon gesagt habe) - in DE-AT ist es 14, in der Schweiz ist es 16. Sprich Du kannst niemanden dafür belangen, weil er mit einer 16 jährigen schläft ind er Schweiz.
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  5. #135
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
    Das ist auch in der Schweiz so - nennt sich bei uns "Volljährigkeit"
    Volljährigkeit hat eine andere inhaltliche Bedeutung als Rechtsfähigkeit bzw Geschäftsfähigkeit.


    Eben nicht - das Schutzalter definiert, ab wann jeder mit jedem Sex haben kann (ausser die Ausnahmen die ich schon gesagt habe) - in DE-AT ist es 14, in der Schweiz ist es 16. Sprich Du kannst niemanden dafür belangen, weil er mit einer 16 jährigen schläft ind er Schweiz.
    nein wer mit wem Sex haben darf ist von meherern Faktoren abhängeig. Wie gesagt eben natürlich vom Alter einer Person, vom Alter des Partners bzw vom Altersunterschied, als auch zB ob ein Abhängigkeitsverhältnis besteht......und natürlich nicht zuletzt von der Einwilligung der Personen.

    Wenn eine 14 Jährige mit einem 25 Jährigen Sex hat, kann das ebenfalls strafbar sein, auch dürfen unter 18 Jährige nicht für Sex bezahlt werden.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  6. #136
    1291-er Eidgenosse (NW) Benutzerbild von truthCH
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    Volljährigkeit hat eine andere inhaltliche Bedeutung als Rechtsfähigkeit bzw Geschäftsfähigkeit.
    Umgangssprachlich ist es genau das was Du ansprichst - Du bist für Dein Leben vollumfänglich selbst verantwortlich und darfst im Gegenzug auch alles alleine entscheiden.

    Zitat Zitat von Trantor Beitrag anzeigen
    nein wer mit wem Sex haben darf ist von meherern Faktoren abhängeig. Wie gesagt eben natürlich vom Alter einer Person, vom Alter des Partners bzw vom Altersunterschied, als auch zB ob ein Abhängigkeitsverhältnis besteht......und natürlich nicht zuletzt von der Einwilligung der Personen.

    Wenn eine 14 Jährige mit einem 25 Jährigen Sex hat, kann das ebenfalls strafbar sein, auch dürfen unter 18 Jährige nicht für Sex bezahlt werden.
    1. Ist das nur möglich, wenn
    Zitat Zitat von Wiki
    ...
    die über 21 Jahre alt sind, mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach §182 Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter des Jugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt, dass der Erwachsene eine – etwa mit Hilfe eines Sachverständigen – festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ des Jugendlichen ausgenutzt hat.
    Da sind wir wieder genau bei den Themen die ich schon angesprochen habe ( Abhängigkeit, Sorgfalt, Ethik) - die Du im übrigen so gesehen nur wiederholst. Sprich, grundsätzlich ist es nicht verboten sondern wird nur auf Antrag hin bestraft. Wenn der gesetzliche Vertreter nichts dagegen hat, dass sein 15 Jähriger Sohn oder Tochter mit jemanden Geschlechtsverkehr hat, der locker Elternteil sein könnte vom Alter her, dann kann der Gesetzgeber überhaupt nichts machen. Und es muss dann auch immer noch nachgewiesen werden, dass die Fähigkeit fehlte zur sexuellen Selbstbestimmung.

    2. ticken wir Schweizer da scheinbar anders - bei uns wird der Alterunterschied nur zum Thema beim Alter < 16. Da gelten dann 3 Jahre. Sprich ein 14 Jähriger darf maximal mit einer 17 Jährigen in die Kiste. Sobald aber beide über 16 Jahren alt sind, gibt es alters technisch keine Einschränkung (ausser eben die genannten die aber eigentlich nichts mit dem Alter direkt zu tun haben).

    3. Bezüglich Prostitution Das ist bei uns bis vor kurzem noch legal gewesen - sprich sie musste einfach über 16 sein, dann durfte sie sich auch prostituieren. Wurde aber inzwischen angehoben auch auf 18.
    Wenn das grüne Reich die Energieversorgung an die Wand gefahren hat, fällt auch die Ampel aus und dann gilt wieder rechts vor links! Ja, ich spare Strom - fahre einen Benziner.

  7. #137
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von truthCH Beitrag anzeigen
    Umgangssprachlich ist es genau das was Du ansprichst - Du bist für Dein Leben vollumfänglich selbst verantwortlich und darfst im Gegenzug auch alles alleine entscheiden.



    1. Ist das nur möglich, wenn


    Da sind wir wieder genau bei den Themen die ich schon angesprochen habe ( Abhängigkeit, Sorgfalt, Ethik) - die Du im übrigen so gesehen nur wiederholst. Sprich, grundsätzlich ist es nicht verboten sondern wird nur auf Antrag hin bestraft. Wenn der gesetzliche Vertreter nichts dagegen hat, dass sein 15 Jähriger Sohn oder Tochter mit jemanden Geschlechtsverkehr hat, der locker Elternteil sein könnte vom Alter her, dann kann der Gesetzgeber überhaupt nichts machen. Und es muss dann auch immer noch nachgewiesen werden, dass die Fähigkeit fehlte zur sexuellen Selbstbestimmung.

    2. ticken wir Schweizer da scheinbar anders - bei uns wird der Alterunterschied nur zum Thema beim Alter < 16. Da gelten dann 3 Jahre. Sprich ein 14 Jähriger darf maximal mit einer 17 Jährigen in die Kiste. Sobald aber beide über 16 Jahren alt sind, gibt es alters technisch keine Einschränkung (ausser eben die genannten die aber eigentlich nichts mit dem Alter direkt zu tun haben).

    3. Bezüglich Prostitution Das ist bei uns bis vor kurzem noch legal gewesen - sprich sie musste einfach über 16 sein, dann durfte sie sich auch prostituieren. Wurde aber inzwischen angehoben auch auf 18.
    jo dem schliesse ich mich so an...
    wollte nur darauf hinaus das es zwischen 14-18 durchaus komplexer ist, mehrere Kriterien zu prüfen und dann im Einzelfall zu entscheiden ist....und erst ab 18 kannst du wirklich erst alles allein und unabhängig entscheiden.
    “Der Politischen Korrektheit geht es nicht darum, eine abweichende Meinung als falsch zu erweisen, sondern den abweichend Meinenden als unmoralisch zu verurteilen. Man kritisiert abweichende Meinungen nicht mehr, sondern hasst sie einfach. Wer widerspricht, wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht.”
    Prof.Dr. Norbert Bolz, Medienwissenschaftler

  8. #138
    Misanthrop Benutzerbild von Smoker
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    MOHAMMED WAR EIN KINDERSCHÄNDER

    so
    Leben und sterben lassen...

  9. #139
    Mitglied Benutzerbild von Kikumon
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von Smoker Beitrag anzeigen
    MOHAMMED WAR EIN KINDERSCHÄNDER

    so
    Pass auf, das Dich kein Böswilliger verpetzt und verklagt.


  10. #140
    Tod den Eliten Benutzerbild von Rikimer
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    Standard AW: Prophet darf nicht „pädophil“ genannt werden

    Zitat Zitat von Smoker Beitrag anzeigen
    MOHAMMED WAR EIN KINDERSCHÄNDER

    so
    "In Zeiten, da Täuschung und Lüge allgegenwärtig sind, ist das Aussprechen der Wahrheit ein revolutionärer Akt."George Orwell

    Ist es schon wieder so weit? Das man sich ob der Repressionen fürchtet die Wahrheit zu sagen?
    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

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