War ja klar, dass von dir nur wieder der übliche Dummschwatz kommt.
So etwas wie objektive Geschichtsschreibung gibt es überhaupt nicht. Jedes geschichtliche Ereignis kann auf verschiedene Art interpretiert werden.
Und solange man sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Geschichtsschreibung hält, bekommt man natürlich auch keine Probleme.
Streitet man dagegen die Existenz von Vernichtungslagern ab, oder nennt signifikant andere als die gesetzlich vogeschriebene Zahl an getöteten Juden, dann wandert man wie Ursula Haverbeck in den Knast, auch wenn man an Jahren schon die 90 überschritten.
Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung sind übrigens bereits durch andere Paragrafen strafbewehrt, da braucht es keinen §130 StGB.
Ich galube, da verwechselst du etwas. Bomber Harris und Churchill saßen doch gar nicht auf der Anklagebank




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