Grad das gelesen:
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Weil der mutmaßliche Täter (17), ein syrischer Flüchtling, nach „nur“ einem Messerstich angeblich freiwillig nicht weiter auf sein Opfer einstach, könnte das juristisch gesehen als „Rücktritt von der versuchten Tötung“ gewertet werden – so die Staatsanwaltschaft.




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