Die wirklich ganz wenigen (<30/per anno) Fälle von Extremraserei werden auch entsprechend abgeurteilt. Missachtung jeglicher Verkehrsvorschriften wird tatsächlich als Vorsatz gewertet, allerdings nicht als Mordversuch. Das ist einfach zu weit hergeholt. Wenn ich in hassverzerrte Glatzengesichter schaue wird mir richtig übel. Aber die Träger dieser Gesichter wollen mich ja nicht mit den Gesichtern umbringen sondern mit geeigneten Waffen.




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