Syrer darf Zweitfrau nach Deutschland holen
Ein Syrer, der mit seinen vier Kindern und seiner Frau 2015 nach Deutschland flüchtete, durfte inzwischen auch seine Zweitfrau nachholen.
Das bestätigten die Kreisverwaltung mit Sitz in Elmshorn (Schleswig-Holstein).
„Dies ist aber keine pauschale Regelung, sondern immer eine sorgfältige Einzelfallprüfung“, macht der Sprecher des Kreises Pinneberg Oliver Carstens gegenüber BILD deutlich.
Grund dafür ist, dass der Mann bereits die vier Kinder, die er mit seiner Zweitfrau hat, nach Deutschland holen durfte. Und diese Kinder sollen hier nun nicht ohne ihre Mutter aufwachsen. Im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein gibt es zwei bestätigte Fälle, in denen die Zweitfrau nachreisen durfte. Das „Hamburger Abendblatt“ hatte zuerst über einen der beiden Fälle berichtet.
„Aufgrund der Situation in Folge des Bürgerkrieges in Syrien und den besonders für Kinder schlechten Lebensbedingungen in Syrien selbst und den Flüchtlingscamps angrenzender Länder (z.B. Türkei, Jordanien, Libanon) kann bei syrischen Staatsangehörigen, welche sich in dieser Situation befinden, eine besondere Härte vorliegen und eine Familienzusammenführung der Kinder zum Vater erlaubt werden. (...)“, sagt Carstens.
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