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Thema: Cannabislegalisierung

  1. #1011
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Zitat Zitat von Erich von Stahlhelm Beitrag anzeigen
    Du nimmst einen kompletten Idioten hier als Regelfall? Großartig.
    .
    Nöö hab ich nie behauptet.

    Aber Danke für Deine Erklärung über den THC Gehalt.

  2. #1012
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Zitat Zitat von Seligman Beitrag anzeigen
    Dein Video ausm Staatsfernsehen fuer veraengstigte Senioren hat mich jetzt ueberzeugt. Danke fuer deine Aufklaerung. Hoffentlich verbennen sie das ganze Zeug! Ich fang gleich damit an!
    Fakten ins lächerliche ziehen, sobald es ungemütlich wird.
    Ja das lernt man auf einer Drogenberaterschulung als erstes.
    Süchtige verschließen sich vor den Tatsachen und sehen nur das was sie sehen wollen.
    Es werden Scheinargumente hervorgeholt, Nebelkerzen gezündet nur um vom eigentlichen abzulenken.
    Stichwort: .....ein Viertel Wein am Abend ist ok, ein Bier am Tag ist kein Problem, ich hasche nur aus medizinischen Zwecken.....

    Wenn jemand 1x im Monat einen Joint raucht oder ein Bier trinkt oder eine Zigarette raucht ...was ist dann? Richtig keine Sucht, höchstwahrscheinlich kein Problem.

    Wenn jemand jeden Tag jeweils die Substanz zu sich nimmt ... gilt man als süchtig und schädigt seinen Körper und Geist jeden Tag.
    Auch wenn das nur kleine Mengen sind.

    Ein Teufelskreis

    Wie viele Leute gibt es die jeweils nur 1x im Monat konsumieren?
    Wie viele Leute gibt es die täglich konsumieren?

    Letzteres trifft nunmal sehr häufig, bis häufiger zu ...

  3. #1013
    meh
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Zitat Zitat von Jim_Panse Beitrag anzeigen
    Fakten ins lächerliche ziehen, sobald es ungemütlich wird.
    Ja das lernt man auf einer Drogenberaterschulung als erstes.
    Süchtige verschließen sich vor den Tatsachen und sehen nur das was sie sehen wollen.
    Es werden Scheinargumente hervorgeholt, Nebelkerzen gezündet nur um vom eigentlichen abzulenken.
    Stichwort: .....ein Viertel Wein am Abend ist ok, ein Bier am Tag ist kein Problem, ich hasche nur aus medizinischen Zwecken.....

    Wenn jemand 1x im Monat einen Joint raucht oder ein Bier trinkt oder eine Zigarette raucht ...was ist dann? Richtig keine Sucht, höchstwahrscheinlich kein Problem.

    Wenn jemand jeden Tag jeweils die Substanz zu sich nimmt ... gilt man als süchtig und schädigt seinen Körper und Geist jeden Tag.
    Auch wenn das nur kleine Mengen sind.

    Ein Teufelskreis

    Wie viele Leute gibt es die jeweils nur 1x im Monat konsumieren?
    Wie viele Leute gibt es die täglich konsumieren?

    Letzteres trifft nunmal sehr häufig, bis häufiger zu ...
    Es gibt aber schon noch einen Unterschied.

    Wenn ich jeden Tag kiffe, so wird mir das nicht sonderlich schaden - ich werd zumindest nicht dran draufgehen. Das ist bei Zigs & Alk anders.

  4. #1014
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    In der Schweiz dürfte es in den nächsten Jahren eine erneute Volksabstimmung über die Legalisierung von Cannabis geben. Über 100'000 Franken Spenden sind zusammengekommen, nun wird dieses Jahr die Unterschriftensammlung gestartet. Die dürften ohne Probleme zusammenkommen und die erfolgsaussichten der Volksabstimmung sehen auch einiges besser aus, als noch vor 10 Jahren. Die Unterstützung im Parlament ist einiges grösser geworden, in der Bevölkerung hat ein Umdenken stattgefunden, CBD-Gras ist schon legal und kann im Kiosk gekauft werden, Cannabis wird vielerorts schon legalisiert/entkirminialisiert etc.
    Es schaut gut aus, auch wenn das den Nurmalsos und Königstigern nicht gefallen dürfte

    Ein Jahresrückblick auf die Cannabis-Politik in der Schweiz und international:
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    Hanf-Initiative:
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  5. #1015
    Vorher Veltins007 Benutzerbild von Krombacher007
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Für interessierte hier eine anständige Dokumentation

    Cannabis auf Rezept
    Beim Umgang mit Cannabis vollzieht sich derzeit ein erstaunlicher Wandel: In immer mehr Ländern wird die Substanz für medizinische Zwecke zugelassen. Die Liste der Krankheiten, die Cannabis angeblich heilen kann, ist lang: multiple Sklerose, Epilepsie, chronische Schmerzen und sogar Hirntumore. Doch wie ist der Stand der Cannabis-Forschung tatsächlich?



    Cannabis als Arzneimittel – für viele klingt das nach einer Ausrede für einen legalen Rausch. Zu negativ ist Cannabis im öffentlichen Diskurs besetzt. Es gilt als Einstiegsdroge, die Jugendliche psychisch abhängig und antriebslos macht. Doch diese Assoziationen erweckt die Pflanze erst seit dem 20. Jahrhundert, maßgeblich seit den Hippies, die schon in den 1960er Jahren die Legalisierung der Droge forderten und den eigenen Konsum gern öffentlich machten. Was die wenigsten wissen: Schon Jahrtausende vor Woodstock war Cannabis bekannt, allerdings nicht als Droge, sondern als kraftvolles pflanzliches Heilmittel.

    Die erste bekannte Erwähnung von Cannabis als Heilmittel erfolgte im Jahre 2737 vor Christus durch den chinesischen Kaiser Shen Nung. Er empfahl das Harz von Cannabis als Heilmittel bei einer ganzen Reihe von Beschwerden und Krankheiten, etwa Verstopfung, Malaria und „Frauenkrankheiten“. Im alten Ägypten fand Hanf ebenfalls Verwendung als Heilmittel, allerdings für einen sehr speziellen Einsatzbereich: den Zehennagel. Das ist im Papyrus Ebers überliefert, einem der ältesten bekannten medizinischen Texte.
    19. Jahrhundert: Wiederentdecker William Brooke O’Shaughnessy

    Dann wurde es eine ganze Weile zumindest in medizinischen Aufzeichnungen still um Cannabis. Hildegard von Bingen soll es im 12. Jahrhundert in ihren Schriften erwähnt haben, jedoch ist darüber nichts Genaueres bekannt. Erst der irische Arzt William Brooke O’Shaughnessy brachte es im 19. Jahrhundert zurück auf die medizinische Agenda.

    Er war als Arzt in Kalkutta stationiert und stellte dort fest, dass Cannabis eine krampflösende, schmerzstillende und entspannende Wirkung haben kann. Seine Folgerung daraus war, dass Cannabis bei Tetanus und Cholera – zu der Zeit in Indien extrem verbreitete Krankheiten – eingesetzt werden könnte. Im 19. Jahrhundert kamen auch die ersten Fertigarzneimittel mit Cannabis auf den Markt, etwa das US-amerikanische Schlafmittel Bromidia.
    Große Erfolge in der Cannabisforschung

    Bald jedoch galten Cannabispräparate als unmodern. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts boomte die Arzneimittelforschung und wirksamere, chemische Wirkstoffe wurden gefunden. Auch wurde Cannabis zunehmend als Rauschmittel bekannt und daraufhin vielerorts verboten. Das gesamte 20. Jahrhundert hindurch gab es immer wieder Studien, die Cannabis positive Eigenschaften als Heilmittel zubilligen. Gleichzeitig wurde oft von politischer Seite gegen diese Studien gekämpft und auf die Gefahren von Cannabis als Rauschmittel hingewiesen.

    Dennoch wurden insbesondere in den 1960er bis 1980er Jahren große Erfolge in der Cannabisforschung erzielt: 1964 gelang es dem israelischen Pharmazeuten Raphael Mechoulam, den psychotropen Wirkstoff THC aus Cannabis zu extrahieren. 1992 war es wieder Mechoulam, der die Rezeptoren fand, an die Cannabis im Hirn andockt und die Teil des sogenannten Endocannabinoid-Systems im Gehirn sind. Seine Forschung trug maßgeblich dazu bei, dass Cannabis heute unter vielen Medizinern als effektives Heilmittel angesehen wird.

    Cannabis wird heute vor allem in der Schmerztherapie eingesetzt, es hilft aber nachweislich auch gegen Übelkeit und Erbrechen sowie gegen spastische Lähmungen und Krämpfe. Es gibt auch Studien, die Cannabis eine Wirksamkeit gegen die Aufmerksamkeitsdefizitstörung ADHS oder gegen die Posttraumatische Belastungsstörung bescheinigen. Diese Studien sind jedoch meist noch nicht durch klinische Tests bestätigt.
    Cannabis auf Rezept

    Beim Umgang mit Cannabis vollzieht sich derzeit ein erstaunlicher Wandel: In immer mehr Ländern wird die Substanz für medizinische Zwecke zugelassen. Die Liste der Krankheiten, die Cannabis angeblich heilen kann, ist lang: multiple Sklerose, Epilepsie, chronische Schmerzen und sogar Hirntumore. Cannabis wird zum Allheilmittel erklärt, doch wie ist der Stand der Forschung tatsächlich? Der Film beleuchtet die vielversprechenden Möglichkeiten von Cannabis, zwischen Fantasterei und wissenschaftlicher Gewissheit.


    Wobei die Freigabe für medizinische Zwecke ´für mich völlig außer Frage steht, denn das sollte ein Selbstverständnis sein. Ein Selbstverständnis in Zeiten, in denen Patienten die übelsten chemischen Medikamente ohne jede Bedenken gegeben werden, da sollte die Gabe von Cannabis eigentlich nicht einmal eine Diskussion wert sein.

    Hier geht es aber um die Freigabe zum Zwecke des Genusses und da sehe ich nur einen Hinderungsgrund: Der langsame Abbau im Körper und die damit verbundene Schwierigkeit Rauschzustände rechtssicher feststellen zu können.

  6. #1016
    GESPERRT
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Für interessierte hier eine anständige Dokumentation
    Klingt interessant, danke für den Link.

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Hier geht es aber um die Freigabe zum Zwecke des Genusses und da sehe ich nur einen Hinderungsgrund: Der langsame Abbau im Körper und die damit verbundene Schwierigkeit Rauschzustände rechtssicher feststellen zu können.
    Hier in der Schweiz gibt es sogenannte Speicheltests, da ist Cannabiskonsum 12-24 Stunden nachweisbar.

  7. #1017
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Zitat Zitat von ganja Beitrag anzeigen
    Hier in der Schweiz gibt es sogenannte Speicheltests, da ist Cannabiskonsum 12-24 Stunden nachweisbar.
    Der Speichel- oder Schweisstest ist ja nur für den ersten Nachweis und anschließend wird eine Urin- oder Blutprobe fällig und da wird es schwierig, da THC nur sehr langsam abgebaut wird und die entsprechenden Abbauprodukte tagelang nachweisbar sind. Du kannst also heute einen Joint rauchen und aus irgendwelchen Gründen kommt du bei einer Verkehrskontrolle unter Verdacht und man verlangt eine Urinprobe (Konsum ist 3 Tage her), dann wird diese Urinprobe positiv sein, auch wenn es keinerlei Rauschzustände gibt.

  8. #1018
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Das hier

    Urinuntersuchungen: Wie lange können THC-Abbauprodukte im Urin nachgewiesen werden?

    Ellis und Kollegen

    Die Urinausscheidungsmuster von 86 gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsumenten wurden nach ihrem letzten Cannabiskonsum mit üblichen Screeening-Verfahren untersucht (...). Wir zeigten, dass chronische Konsumenten unter streng kontrollierter Abstinenzkontrolle bis zu 46 Tage in Folge positive Ergebnisse für Cannabinoide im Urin (...) haben können, und dass es bis zu 77 Tage dauern kann, bevor die Befunde für 10 aufeinanderfolgende Tage unter die Cutoff-Eichung fallen. Für alle Personen lag die mittlere Ausscheidungszeit bei 27 Tagen (...). Demographische Variablen, Körperbau und Drogenvorgeschichte waren nur schwache Prädiktoren [voraussagende Parameter] für die Ausscheidungsmuster.
    Ellis GM Jr Mann MA Judson BA Schramm NT Tashchian A. Excretion patterns of cannabinoid metabolites after last use in a group of chronic users. Clin Pharmacol Ther 1985;38(5):572-578.
    Rolf Aderjahn

    Die Ausscheidung von THC und seinen Metaboliten kann beim Dauerkonsumenten im Bereich von 4-6 Wochen festzutsellen sein. In der Literatur wird über einen 10 Jahre langen, intensiven Cannabiskonsum berichtet, der nach 77 Tagen noch mit üblichen Tests nachzuweisen war. Bei vereinzeltem oder gelegentlichem Missbrauch ist die Ausscheidung im Urin nur selten kurz (einige Stunden), meist dauert sie 3-5 Tage. Aderjahn R. Toxikologischer Cannabisnachweis. In: In: Berghaus G, Krüger HP, Hrsg. Cannabis im Straßenverkehr. Stuttgart: Gustav Fischer, 1998.
    Aderjahn R. Toxikologischer Cannabisnachweis. In: In: Berghaus G, Krüger HP, Hrsg. Cannabis im Straßenverkehr. Stuttgart: Gustav Fischer, 1998.
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    Kann ja durchaus Probleme mit sich bringen, denn wenn ich absolut nicht mehr berauscht bin und unter keinem Einfluss einer THC-Wirkung stehe aber die entsprechenden Stoffwechselabbauprodukte Tage bis Wochen nachweisbar sind, dann wird es schwer eine gerichtsfeste Feststellung zu machen ob man bei zB Verkehrsdelikten und THC-Einfluss stand.
    Ich weiß nicht, vielleicht ist man mittlerweile auch schon weiter und kann das Einnahmezeitfenster besser bestimmen

  9. #1019
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Zitat Zitat von mabac Beitrag anzeigen
    Wenn man den illegalen Handel, der noch dazu wie in Berlin in aller Öffentlichkeit stattfindet, nicht unterbinden kann, dann muss man ihn legalisieren. Dann kann man ihn auch besteuern und spart sich ausserdem dem Aufwand für die "Bekämpfung".

    Im Prinzip meinst du dasselbbe wie ich. Mit einem wesentlichen Unterschied.
    Hanf-Legalisierung sehe ich als einzige Moeglichkeit, Konsumenten
    und "homegrower", die Hanf zuhause fuer den Eigenbedarf anbauen wollen,
    zu entkriminalisieren.
    Ausserdem muessen Hanfzuechter/ Hanfbauern registriert und lizensiert werden,
    damit sie die (dann) legalen Shops/ Verkaufstellen beliefern koennen.

    Mit dem generellen Vorschlag den du machst, erreichst du keinen kontrollierbaren
    Handel, keine Trennung vom illegalen Handel mit anderen Substanzen und auch
    keine Einnahme von Steuern.
    Wie willst du auf der Strasse von den Tageseinnahmen der Afros und Nafris
    die Steuern zu kassieren ? Und wer soll das machen ? SEK und GSG 9 ??
    Vergiss es. "Mal eben alles legalisieren" geht so nicht.
    Dazu gehoert ein Konzept welches auch funktioniert.

  10. #1020
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    Standard AW: Cannabislegalisierung

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Der Speichel- oder Schweisstest ist ja nur für den ersten Nachweis und anschließend wird eine Urin- oder Blutprobe fällig und da wird es schwierig, da THC nur sehr langsam abgebaut wird und die entsprechenden Abbauprodukte tagelang nachweisbar sind.
    Ich dachte die Urin- oder Blutprobe ist nicht zwingend nötig und Bussen/Fahrverbote etc. können auch aufgrund der Resultate von Speicheltests ausgesprochen werden? Da bin ich aber zuwenig informiert.
    Soweit ich weiss, ist THC im Blut 3-5 Tage nachweisbar, im Urin bis zu 2 Wochen.

    Zitat Zitat von Veltins007 Beitrag anzeigen
    Du kannst also heute einen Joint rauchen und aus irgendwelchen Gründen kommt du bei einer Verkehrskontrolle unter Verdacht und man verlangt eine Urinprobe (Konsum ist 3 Tage her), dann wird diese Urinprobe positiv sein, auch wenn es keinerlei Rauschzustände gibt.
    Das sollte natürlich nicht sein.
    Hab grad einen Link gefunden, die aktuelle Praxis in der Schweiz wird hier beschrieben:
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    Anscheinend kann zwischen dem Abbauprodukt und dem psychoaktiven THC unterschieden werden, muss ich mir aber noch ganz durchlesen. Auch mit Grenzwerten sollte einigermassen genau festgestellt werden können, ob die Person unter der Wirkung von THC steht, oder ob der Konsum Tage zurückliegt.

    Edit: Der Grenzwert ist wohl aktuell Recht tief und Konsumenten könnte fälschlicherweise die Fahrtüchtigkeit abgesprochen werden, auch wenn der Konsum z.B. über einen Tag zurückliegt. Da gibts sicher noch Verbesserungsbedarf...

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