Die Religionsfreiheit, weswegen ja unbedingt auch der Islam hier Narrenfreiheit genießt, wird von unseren Gesinnungsabrichtern wie eine Monstranz vor sich hergetragen!
Zu dieser sich unter der Religionsfreiheit austobenden Friedensreligion gehört ja nun mal auch die Scharia!
Und diese steht für den gläubigen Mohammedaner sowieso über jedem anderen Recht, und von einer Art Fahrerlaubnisverordnung ist daran, so mein Wissenstand, nichts zu finden! Also darf der rechtsgläubige Mohammedaner selbstverständlich fahren was, wo und wie er will!
Das fällt also unter Religionsfreiheit!




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