User in diesem Thread gebannt : Chelsea, konrad and Uffzach


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Thema: AfD im Wahlkampf

  1. #10031
    Mitglied Benutzerbild von hthor
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Du angeblicher Nichtwähler unternimmst Alles, damit Merkel nicht abgewählt wird. Sprich, dass Merkel im Amt , und alles bleibt wie es ist. Das hat hier inzwischen Jeder verstanden. Zusätzlich zu deinen gezielt verbreiteten Falschinformationen nervst, müllst, spamst und schredderst du jeden Strang mit rabulistischen, spitzfindigen und querulatorischen Haarspalterei. Gemäss eigener Aussage bist du Buchhalter. Kleinlich, pedantisch, rechthaberich. Geh deine Buroklammern abstauben und Akten sortieren. Und nerv deine Kollegen...
    @cj du bist einfach nicht zu toppen, deine klare direkte Art den Finger auf die Wunde zu legen, wo es wirklich weh tut ist hier einmalig
    Natürlich steht das Grundgesetz über der Scharia, solange wir in der Minderheit sind.

    Imman Hassan Dabbagh ( TV Auftritt bei Maischberger vom 15 Mai 2012 )

  2. #10032
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Dummes Gelaber eines Möchtegern-Juristen.

    Hat die Merkel angeordnet, dass über eine Million angeblicher Flüchtlinge ohne jede Vorabprüfung ins Land gelassen wurden - davon eine Viertelmillion sogar ohne Kontrolle und Registrierung? Ja oder nein?

    Und weshalb versuchst du hier mit deinen pseudojuristischen Klimmzügen das Ansehen der AfD zu beschädigen?
    Chronos, wo schädige ich das Ansehen der AfD? Es ist ihre eigene Entscheidung, mit was sie Wahlkampf betreibt oder nicht. Es ist deine Entscheidung ob du eine Rechtsauffassung für richtig hälst oder nicht. Es änder aber nichts daran, wer für die rechtsverbindliche Feststellung bestimmter Sachverhalte zuständig ist und auch nichts daran, wer eine solche Feststellung veranlassen kann.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  3. #10033
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    § 23 AufentHG
    Das ist ein einfaches Bundesgesetz.
    Hier geht es um eine verfassungsrechtliche Einordnung.

    Gutachten: Merkels Politik fortdauernder Rechtsbruch

    Der Verfassungsrechtler Udo di Fabio kommt nach juristischer Prüfung der aktuellen Migrationskrise zu einem erschütternden Befund: Die Bundesregierung bricht mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen umfassend zu kontrollieren, eindeutig Verfassungsrecht. In dem Gutachten heißt es: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    ___________________

    Nach Art.20 Abs.3 GG ist die Regierung logischerweise an die Verfassung gebunden.

    Zwar existiert für den Diebstahl eines Kaugummis ein Straftatbestand, offensichtlich aber keiner für Verfassungsbrüche der Regierung.
    Sonst wäre die ganze Bande längst im Gefängnis.

  4. #10034
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Von mindesten 5 Gesetzen ( sicher mehr ) lässt sich was finden. Entweder gegen Beamte Politiker, Migranten.

    Tu doch nicht so. Du bist ein unsäglicher Verdreher. So windet sich nur jemand der 30 Jahre einsitzt.
    Dr. Mittendrin,

    1. Hier wurde immer behauptet in DiFabios-Gutachten sind Straftaten von Merkel belegt. Sorry es geht dort um rechtwidriges Handeln des Bundes.

    2. Schau mal nach, was Indemnität bedeutet.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #10035
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    § 23 AufentHG

    § 68
    Haftung für Lebensunterhalt
    .

    (1) 1Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. 2Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten. 3Der Zeitraum nach Satz 1 beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. 4Die Verpflichtungserklärung erlischt vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab Einreise des Ausländers nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 oder durch Anerkennung nach § 3 oder § 4 des Asylgesetzes.

    (2) 1Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. 2Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. 3Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.

    (3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.

    (4) 1Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. 2Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.





    dem geht voraus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! einfach deinen Scheiss § 23 lesen
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  6. #10036
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dr. Mittendrin,

    1. Hier wurde immer behauptet in DiFabios-Gutachten sind Straftaten von Merkel belegt. Sorry es geht dort um rechtwidriges Handeln des Bundes.

    2. Schau mal nach, was Indemnität bedeutet.

    Mir ist scheissegal wer gestraft wird. Es muss eine Begradigung geben, Strafen und illegal erfolgte Massenausweisungen
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  7. #10037
    Mitglied Benutzerbild von Shahirrim
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von cornjung Beitrag anzeigen
    Du angeblicher Nichtwähler unternimmst Alles, damit Merkel nicht abgewählt wird. Sprich, dass Merkel im Amt , und alles bleibt wie es ist. ......
    Naja, man kann aber auch ins Hamsterrad gehen und loslaufen und dann zu denen sagen, die das nichts tun, weil sie darin keinen Sinn sehen: "Ich tue was, um voran zu kommen!"

    Nur was bringt das?

  8. #10038
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Das ist ein einfaches Bundesgesetz.
    Hier geht es um eine verfassungsrechtliche Einordnung.

    Gutachten: Merkels Politik fortdauernder Rechtsbruch



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Schlummfix ein Rechtsgutachten ist die begründete Meinung eines Sachverständigen, jedoch keine rechtsverbindlich Feststellung eines tatsächlichen Vorliegens von Rechtswidrigkeit. Das dumme ist nur, wenn der liebe Seehofer bzw. die bayrische Landesregierung als Vertretung des Landes Bayern oder ein anderes Bundesland kein Organstreitverfahren anstrengen, an deren Ende die rechtsverbindliche richterliche Feststellung der Vorwürfe steht, bleibt es nur eine Rechtsmeinung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #10039
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    § 68
    Haftung für Lebensunterhalt
    .

    (1) 1Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. 2Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten. 3Der Zeitraum nach Satz 1 beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. 4Die Verpflichtungserklärung erlischt vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab Einreise des Ausländers nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 oder durch Anerkennung nach § 3 oder § 4 des Asylgesetzes.

    (2) 1Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. 2Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. 3Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.

    (3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.

    (4) 1Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. 2Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.





    dem geht voraus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! einfach deinen Scheiss § 23 lesen
    Dr. Mittendrin, versuchst du jetzt zu manipulieren:

    § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;
    Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden



    (1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.
    Ich lese, du versuchst zu manipulieren.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #10040
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf - Jetzt geht es los

    Zitat Zitat von juenger_fan Beitrag anzeigen
    Man sieht, du hast den Spruch nicht verstanden. Wenn viele Leute die AFD wählen tun sie das aus Protest gegen die Regierungspolitik, übersehen dabei aber politisch ungebildet oder manipuliert wie sie sind, dass sie mit der AFD die Pest anstatt Cholera wählen. Selbst AFD - Wähler wollen in der Mehrheit keine Faschisten mit Guillotinen - Fantasien, wie den ehemaligen stellveretenden Vorsitzenden der AFD von Meck - Pomm,Holger Arppe. Aber er ist ja kein Einzelfall, wie man an seinem Bekanntenkreis in der AFD und umzu sieht.

    ". . .Arppe: Politische Gegner "aufs Schafott"Dort heißt es, dass "das rot-grüne Geschmeiß auf den Schafott geschickt" werden sollte. Arppe spricht davon, Gegner "an die Wand zu stellen", "eine Grube auszuheben" und "Löschkalk obendrauf zu streuen". Außerdem steht Arppe offenbar dem Rostocker Rechtsanwalt und Kommunalpolitiker sehr nahe, der von der Bundesanwaltschaft seit Montag als Beschuldigter in einem Terror-Verfahren geführt wird. Arppe äußert sich anlässlich einer gemeinsamen Grillparty über den Bürgerschaftsabgeordneten. Wörtlich heißt es in einem Chat aus dem Jahr 2015: "Typ würde perfekt in unsere Reihen passen. Er hasst die Linken, hat einen gut gefüllten Waffenschrank in der Garage und lebt unter dem Motto: Wenn die Linken irgendwann völlig verrückt spielen, bin ich vorbereitet."

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Ich würde das grundsätzlich mal niedriger hängen. Wir leben zwar im Zeitalter der Schneeflöckchen, die dauernd durch "Mikroaggressionen" getriggert werden und bei der kleinsten Kleinigkeit das Pienzen anfangen. Ich will den Arppe nicht verteidigen, der Mann ist schlicht dumm. Aber im Prinzip hat er hier nur Stammtischniveau geliefert. Was glaubst du eigentlich, wie und mit welchem Vokabular hierzulande tagtäglich in den Kneipen, in den Kantinen so richtig vom Leder gezogen wird? Draußen im Land reden die Leut', wie ihnen der Schnabel gewachsen ist und nicht in diese Politkastraten-Jargon, dessen sich mittlerweile fast alle befleißigen.

    Alle, bis auf die AfD - und die linksradikalen Truppen um Autonome und Antifa. Was allein in der "Indymedia"-Kloake an Haß und Gewaltverherrlichung zu finden war, hat jedes zivilisierte Maß gesprengt. Und? Regt sich darüber jemand auf? Im Gegenteil, das übliche Gesindel von Jusos, Grünen und Linkspartei kann sich gar schnell genug beeilen, diesem kriminellen Straftäterportal nach seinem Verbot seine "Solidarität" zu versichern.

    Mich stört nicht, daß der Arppe im Bierverschiß gelandet ist. Mich stören die Doppelstandards und die Verlogenheit bei dieser Debatte.
    Geändert von Gärtner (02.09.2017 um 03:20 Uhr)
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte lang
    über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

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