Freiheit oder AfD!
"nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor
hamburger, kenne ich die politischen Interessen der Bundesregierung, nein oder bin ich als Bürger verpflichtet jemand eine Begründung für das Handeln der Regierung zu geben.
Wollen wir mal an den Beginn der Flüchtlingsdiskussion zurückgehen. Von Anfang an kam von euch die Behauptung Merkels Handeln verstößt gegen den Asyl-Artikel des GG und gegen die Dublin-Abkommen. Inhaltlich wird dort geregelt, wann die Bundesrepublik bzw. jeder andere europäische Staat zur Aufnahme verpflichtet ist und wann nicht.
Lässt sich aus dem Abkommen bzw. dem Artikel ein Verbot dafür ableiten, jemanden aufzunehmen für den keine Verpflichtung besteht. Wortwörtlich steht ein solches Verbot nicht drin. Merkel bzw. der Bund verstößt gegen diese Abkommen, wenn man ein Verbot ableiten kann. Nach den Regeln der grammatischen Rechtsauslegung ist es, wie bereits erwähnt, nicht möglich ein Verbot abzuleiten.
Der § 23 AufenthG ermöglicht eine Aufnahme auch ohne Erfüllung der Abkommensbedingungen, somit kann von einem expliziten Verbot durch die Asylabkommen nicht die Rede sein.
Jedoch, um nun auch DiFabios Gutachten einzubeziehen, bestehen die Fragen nach den Konflikten mit den Rechten der Länder und den Verpflichtungen des Bundes.
Deine Frage nach der Begründung der politischen Interessen ist berechtigt, jedoch steht da wieder die Frage im Raum, ob öffentlich oder gegenüber entsprechenden Stellen, ob bei Bedarf und generell.
Wie bereits schon öfters geschrieben, eine richterliche Entscheidung wäre allein schon geboten gewesen, um Klarheit zu schaffen.
Fakt ist aber, dass eine entsprechende richterliche Entscheidung gegen das Handeln des Bundes weder strafrechtliche Verfolg Merkels und anderer Regierungsangehöriger zur Folge gehabt hätten, noch die bisher erteilten Aufenthaltsberechtigungen aufgehoben hätte. (§ 48 VwVfG).
Nur für die Leute, Strafverfolgung setzt eine strafbare Handlung voraus. Eine rechtswidrige Handlung hat zwar Rechtsfolgen, ist aber nicht automatisch eine strafbare Handlung.
Über Rücktritt, Vertrauensfrage oder Misstrauensvotum als Folge einer entsprechenden richterlichen Entscheidung lässt sich streiten.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Da musste ich sehr lachen: der AfD-Politiker Daniel Schneider wollte mit einem nicht 100% stilechten Dirndl auf dem Wahlplakat Werbung machen und wird jetzt im Internet als "ahnungslos" und "Saupreiß" (er ist Sachsen-Anhaltiner) beschimpft:
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Ein Kommentator meinte sogar - bayrisch-derb - "a Nazi hod koa Tradition":
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Ich bin der Meinung, viele AfD-Politiker und auch ihre Anhänger im Forum müssen noch einiges an Nachhilfe in deutscher Kultur und Geschichte nehmen, wenn sie schon als so superdeutsch durchgehen wollen.
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«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
"Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte lang
über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."
Umberto Eco
Ich fand es einfach lustig.
Aber kommen wir mal zu etwas fundamentalerem:
Was hast du denn als "liberaler" AfD-Wähler, der sie ja eigentlich nur mit Bauchschmerzen wählt, um die Opposition zu stärken, dazu zu sagen, dass Leute wie Holger Arppe Fraktionsvize werden können?
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