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Thema: AfD im Wahlkampf

  1. #9941
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Politikqualle Beitrag anzeigen
    ... ständig und ewig ... weil du nicht denken kannst ... bleib doch mal sachlich und bring mal Fakten ..
    .. die Regierung hat die BAMF angewiesen , die Asylverfahren so zu bearbeiten , daß eine Aufenthaltsgenehmigung am Ende dabei rauskommt , doch aus dieser Aufenthaltsgenehmigung wird dann ein Dauerzustand und diese Asylschmarotzer leben hier wie die Made im Speck , nur du kapierst es nicht , denn nur max o,5 % alle Flüchtlinge dürften in Deutschland wirklich Asyl bekommen , mehr nicht , der Rest sind Asylschmarotzer, Kriminelle , Islamisten, Terroristen und Arbeitsunwillige usw.
    Politikqualle, du kapierst dummerweise nicht, das Asyl und Flüchtlinsstatus verschiedene Dinge sind. Nur mal für dich § 51 Ausländergesetz. Er macht den Unterschied ersichtlich:

    § 51 Verbot der Abschiebung politisch Verfolgter
    (1) Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.
    (2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 liegen vor bei


    1. Asylberechtigten und

    2. sonstigen Ausländern, die im Bundesgebiet die Rechtsstellung ausländischer Flüchtlinge genießen oder die außerhalb des Bundesgebiets als ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge anerkannt sind.
    In den sonstigen Fällen, in denen sich der Ausländer auf politische Verfolgung beruft, stellt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in einem Asylverfahren nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes fest, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen. Die Entscheidung des Bundesamtes kann nur nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes angefochten werden.
    (3) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist.
    (4) Soll ein Ausländer abgeschoben werden, bei dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen, kann nicht davon abgesehen werden, die Abschiebung anzudrohen und eine angemessene Ausreisefrist zu setzen. In der Androhung sind die Staaten zu bezeichnen, in die der Ausländer abgeschoben werden darf.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #9942
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    Das System fand wieder Material:
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    Später nahm er an umstrittenen Wahlbeobachtungsmissionen in von Russland unterstützte Separatistengebiete teil – organisiert von einem Verein, den ein mutmaßlicher russischer Spion mitgründete, wie t-online.de berichtete.
    Darf ich Zweifel an dieser "Berichterstattung" haben? Wenn t-online "berichtete", wäre es doch ein Leichtes, den Link im Text bereitzustellen. Das schaffen im HPF sogar Rentner.
    ¡VIVA LA LIBERTAD, CARAJO!

  3. #9943
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    [...] Schafott [...] Arppe selbst distanzierte sich von den ihm unterstellten Aussagen.
    (SWR-00:00 Uhr-Nachrichten)
    Geändert von Flüchtling (01.09.2017 um 00:22 Uhr)
    Früher: Fakten
    Heute: Fuck them!

  4. #9944
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Die Anwendung einer Kann-Bestimmung bzw. im vorliegenden Fall eines "Kann-Gesetzesparagraphen" kann nicht illegal sein.

    [Links nur für registrierte Nutzer]


    Fettung im Paragraphen durch mich
    Kurtimaus , lerne doch endlich mal aufmerksam lesen .

    Der Kollege hamburger schreibt von Ungarn und du faselst etwas von B R D . Manno .
    Ungarn hätte die Leute versorgen können...sie vorher registrieren müssen.
    Deswegen sind die Handlungen von Merkel und ihrem Minister illegal, da sie gegen EU Recht und deutsche Recht verstoßen.


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  5. #9945
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Kurti, dann bitte einen Link, wo die Regierung begründet, nur so und nicht anders handeln zu können...gibt es aber nicht.
    Formal wird Merkel nur nicht verfolgt, weil aufgrund der Parteizugehörigkeit kein Staatsanwalt ermitteln darf...
    Tja, hamburger, dann zitier doch mal die Passage aus DiFabios Gutachten, die Merkel Straftaten vorwirft?

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Den Begriff Indemnität solltest du auch mal nachschlagen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  6. #9946
    Rechtsabbieger Benutzerbild von Frontferkel
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Darf ich Zweifel an dieser "Berichterstattung" haben? Wenn t-online "berichtete", wäre es doch ein Leichtes, den Link im Text bereitzustellen. Das schaffen im HPF sogar Rentner.
    Hehe , keine Diskriminierungen im Forum .


    EHRE WEM EHRE GEBÜHRT


    RF


  7. #9947
    Anarchotechnokrat Benutzerbild von Zyankali
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von KatII Beitrag anzeigen
    Darf ich Zweifel an dieser "Berichterstattung" haben? Wenn t-online "berichtete", wäre es doch ein Leichtes, den Link im Text bereitzustellen. Das schaffen im HPF sogar Rentner.
    du, das hat sogar die telekom geschafft. einfach mal die maus auf den unterstrichenen teil des zitierten textes bewegen
    Sollte irgend etwas in diesem Text Verwirrung stiften, ignorieren Sie bitte das gesamte Produkt.

  8. #9948
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf - Jetzt geht es los

    Zitat Zitat von juenger_fan Beitrag anzeigen
    Noch ein neues Motto für den Wahlkampf gefunden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Ist nix anderes wie CDU 2.0 oder CDU 2000 oder SVP ( Schweiz )
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  9. #9949
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Tja, hamburger, dann zitier doch mal die Passage aus DiFabios Gutachten, die Merkel Straftaten vorwirft?

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Den Begriff Indemnität solltest du auch mal nachschlagen.
    Falls du das noch nicht mitbekommen hast, es geht überhaupt nicht um das Gutachten....sondern um die Begründung der Anwendung des 23 und der dann erlaubten Einreise ohne Visa und Papiere...weil besondere politische Interessen der BRD vorlagen...und warum die Papierlosen nicht in Ungarn registriert worden sind...was Gesetzlich vorgeschrieben ist.
    Versorgen hätte man sie auch in Ungarn...eine Notsituation lag nicht vor.
    Aber wie immer, von dir kommen nur substanzlose Beiträge....

  10. #9950
    Mitglied Benutzerbild von Dirty Fischer
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    Standard AW: AfD im Wahlkampf

    Zitat Zitat von Olliver Beitrag anzeigen
    DAS ist permanent so! Sie sind so einseitig, dass es kracht und denken, dass das Wahlvolk es immer noch nicht merkt...

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