Ein ein Jahr alter Artikel mit sehr vagen Aussagen/Quellen. Syrien ist nicht als sicheres Herkunftsland ausgewiesen und es herrscht natürlich auch Reisewarnung. Was dort sonst so abläuft, kann man hier nachschauen:
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Das weiß eigentlich auch die AfD. Ihre Hetze richtet sich ja gegen den Asylartikel an sich.
Freiheit oder AfD!
"nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor

Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
Stanley Beamish kapiert es endlich, Merkel hat keine Verträge außer Kraft gesetzt, sondern dummerweise geltendes deutsches Recht angewandt.
Komischerweise richtet sich die Kritik der AfD nicht gegen das Aufenthaltsgesetz. Keiner von euch hat kapiert, warum Seehofer nur von Klage gelabert hat, aber nicht geklagt hat. Er wusste genau, dass die Klage kein Erfolg haben würde.§ 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;
Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.
(2) Das Bundesministerium des Innern kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
(3) Die Anordnung kann vorsehen, dass § 24 ganz oder teilweise entsprechende Anwendung findet.
(4) Das Bundesministerium des Innern kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. Absatz 2 Satz 2 bis 5 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Sehr angespannt. Schlecht schaut sie aus. Die weiß, daß sie im Oktober beim Parteitag ihren Untergang erleben wird.
Gauland hat ja der Presse gesteckt, daß sie sich mit bösen Telefonanrufen in das Privatleben Meuthens eingemischt haben soll, Diskreditierung Meuthens wegen seiner Scheidung und seiner Neuen.
Wenn sie das wirklich gemacht hat, ist sie völlig erledigt. Der Gauland allerdings ist ein Hinterfotz erster Güte. Während er zur Geschlossenheit aufruft, verbreitet er Gerüchte und stichelt.
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