Darum zum Beispiel...
Aus deinem ZON-Link:
Hervorgehoben:Angesichts dieser Rechtswirklichkeit hat Deutschland im August 2015 in Wahrnehmung des ebenfalls in der Dublin-Verordnung vorgesehenen Selbsteintrittsrechts entschieden, bei Syrienflüchtlingen das – regelmäßig aussichtslose oder unzulässige – Rücküberstellungsverfahren auszusetzen und das Asylverfahren selbst durchzuführen. Hiermit folgte die deutsche Regierung auch einer entsprechenden Empfehlung der EU-Kommission. Noch ist die Dublin-Verordnung in Kraft und Deutschland hält sich daran.
Einen funktionierenden Ersatz gibt es nicht und auch keine Vorkehrungen dafür, was zu geschehen hat, wenn das System einseitig kollabiert. Das Dublin-System baut darauf, dass alle EU-Staaten rechtsstaatliche Standards bei der Behandlung von Flüchtlingen einhalten können und wollen. Dies hat sich als Fiktion erwiesen. Für Deutschland heißt das im Klartext: Flüchtlinge, die hier einmal angekommen sind, bleiben hier, wenn sie nicht freiwillig weiterreisen. An die Stelle des Zuständigkeitssystems nach Dublin ist das Prinzip der freien Wahl des Asylstaates getreten. Das ist ein Pull-Faktor ersten Ranges.
- Rechtswirklichkeit: das ist schlichtweg falsch, weil dem eine EU-Richtlinie zugrunde liegt. Dabei obliegt den Mitgliedsstaaten, wie sie diese Richtlinien umsetzen. Es gibt diese EU-Richtlinien hinsichtl. eines vereinheitlichten EU-Asylsystems, aber die EU (steht so in den Richtlinien selbst), hat diese aktuell nur als "Ziel".
- "vorgesehenen Selbsteintrittsrechts": Die EU hat die BRD dazu nicht gezwungen. Das ist ein freiwilliger Akt.
- "Syrienflüchtlinge": Tatsächlich gilt dieses Selbsteintrittsrecht nach wie vor für jeden sog. "Flüchtling", der das Wort "Asyl" husten kann.
- "An die Stelle des...": Daran ist zuvörderst die BRD in Form der Kanzlerin schuldig.
Jeder tut in der EU was er will, was überspitzt heißt, dass die anderen alles nach Deutschland "weiterschicken" (bzw. weiterreisen lassen), weil die BRD-Regierung so blöd war und ist, das Selbsteintrittsrecht zu aktivieren und jeden dahergelaufenen "Syrer" (wenn es denn alles nur Syrer wären...) einen Antrag auf Asyl stellen zu lassen.
Dann lies dir mal das aus deinem Augsburger Allgemeine-Link durch:
Hier sind 250.000 Anträge auf Basis eines Fragebogens entschieden worden. 250.000! Das ist eine Größe wie die der Stadt Braunschweig, der Stadt Kiel oder der Stadt Aachen!In den vergangenen zwei Jahren wurden fast 250 000 Anträge auf Basis eines Fragebogens entschieden - fast alle ohne persönliche Anhörung. Ein Kreuzchen an der richtigen Stelle reichte als Herkunftsangabe aus. Selbst der Personalrat des BAMF schrieb in der Hochphase der Zuwanderung in einem Brandbrief an die Behördenleitung: «Der Wegfall der Identitätsprüfung erleichtert (...) auch das Einsickern von Kämpfern der Terrormiliz IS nach Mitteleuropa und stellt ein erhöhtes Gefährdungspotential dar.» Auch wenn das Bundesamt inzwischen zum normalen Asylverfahren zurückgekehrt ist - die Unsicherheit bleibt. Wer ist in dieser Zeit praktisch ungeprüft zu uns gekommen?...
Gibt es irgendwo ein Gesetz für dieses Vorgehen?
Nein, wieder das Spiel wie oben: Freiwillig wurde das von unseren Oberen inszeniert.
Dem Beschiss und Betrug ist auf diese Art und Weise sperrangelweit die Tür geöffnet worden. Bezahlen dürfen das du, ich und alle anderen Steuerzahler in der BRD.
PS.:
Wer bei diesen Umständen NICHT bescheisst, muss dümmer als dumm sein.



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