
Zitat von
Schwabenpower
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Die von Dir gebrachten Zitate beweisen das genaue Gegenteil Deiner Behauptungen. Nicht nur die Überschrift lesen.
Zudem verwechselst Du wieder einmal nicht nur Asyl und vorübergehenden (!) Schutz. Dazu wirfst Du zwei völlig unterschiedliche Regelungen in einen Topf, nämlich GG und Dublin. Völlig unterschiedliche Grundlagen, Systeme, Bezüge und Zwecke.
Wer hat denn Syrien den Krieg erklärt bzw. wem Syrien? Da herrscht kein Krieg,
Also noch einmal: nach geltendem Recht hat hier niemand auch nur das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Nicht einmal subsidären Schutz kann hier, nach geltendem Recht, jemand beantragen.
Die sind nämlich, wieder nach geltendem Recht, alle, ausnahmslos alle, illegal hier