Die Gerichtsverhandlungen gegen die Täter von Sivas zogen sich über viele Jahre. Von insgesamt 190 Verhafteten wurden 100 zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslänglich verurteilt. In 33 Fällen erging die Todesstrafe, die, als die Türkei Letztere abschaffte, in lebenslange Haft umgewandelt wurde.
Neun rechtskräftig verurteilten Tätern gelang es, sich den Verfahren in der Türkei durch Flucht nach Deutschland zu entziehen. So wurde der Brandanschlag von Sivas nicht nur zu einer internen Angelegenheit der Bundesrepublik Deutschland, weil Angehörige von Opfern hier wohnen, sondern auch, weil Täter hier Unterschlupf fanden.
Acht von ihnen erhielten politisches Asyl beziehungsweise wurden als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Auslieferungsersuchen der Türkei wies Deutschland zurück. Entweder – befanden deutsche Gerichte – sei der persönliche Anteil der betreffenden Personen an dem Pogrom nicht erkennbar, oder ihre Verfahren seien nicht fair gewesen, da an ihrer Verurteilung ein Militärrichter beteiligt war.
Als Vahit Kaynar, ein zu lebenslanger Haft verurteilter Sivas-Täter, am 25. September 2011 aufgrund eines internationalen Haftbefehls an der deutsch-polnischen Grenze festgenommen wurde, setzte sich daher das deutsche Außenministerium bei der polnischen Regierung für ihn ein und erreichte gegen Kautionszahlung seine Rückkehr nach Berlin, wo Kaynar weiterhin unbehelligt sein Döner-Geschäft betreibt. Gezwungenermaßen muss Yeter in ihrer neuen Heimat Deutschland mit Männern zusammenleben, die mitschuldig sind am Tod ihres Mannes.