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Thema: Syrien-Diskussion

  1. #59951
    Logiker Benutzerbild von Löwe
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von Gryphus Beitrag anzeigen
    Wer wird sie schon dafür bestrafen?
    Ausser blödem Gesülze von der US-Westküste kommt da nichts.
    "denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht".


    In der Mülltonne, nach internem Kampf mit mir selbst: Dayan, Shivaayaa, borisbaran


  2. #59952
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von Löwe Beitrag anzeigen
    Ausser blödem Gesülze von der US-Westküste kommt da nichts.
    Die Auserwählten mit ihrer Finanz-Lobby sitzen eher an der US-Ostküste.
    Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
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    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  3. #59953
    Logiker Benutzerbild von Löwe
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Die Auserwählten mit ihrer Finanz-Lobby sitzen eher an der US-Ostküste.
    Stimmt, aber an der Westküste sitzen die Ölfuzzis.
    "denk ich an Deutschland in der Nacht, so bin ich um den Schlaf gebracht".


    In der Mülltonne, nach internem Kampf mit mir selbst: Dayan, Shivaayaa, borisbaran


  4. #59954
    Hallo
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von Bettmaen Beitrag anzeigen
    Also, viele syrischen Flüchtinge halten Assad weiterhin die Stange. Als in Syrien Wahlen abgehalten wurden, durften auch Auslandssyrer in den Botschaften und Konsulaten wählen. Im Libanon bspw. gab es riesige Warteschlangen vor den den Wahllokalen. Die BRD und andere Plutokratien äh Demokratien verboten kuzerhand die Wahlen. An die Juristen - ist das mit dem Völkerrecht vereinbar? Ich dachte, Botschaften und Konsulate seien exterritoriales Gebiet, wohin der Arm des Gastlandes nur bedingt reicht.
    Botschaften sind kein exterritoriales Gebiet, insofern ist sowas denkbar. Als mehr oder minder offizieller Feind des syrischen Regimes, muss Deutschland da halt Konsequenz zeigen, völkerrechtlich sicherlich fragwürdig. Auf der anderen Seite sind die Wahlen in Syrien nicht frei und werden deshalb nicht anerkannt, da außer Baath und einiger Blockflöten keine wirklichen Oppositionsparteien zugelassen sind. Für diese komischen Präsidentschaftswahlen dürfte selbiges gegolten haben.

    Generell sollten Flüchtlinge aber nicht wählen dürfen.

  5. #59955
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Warum sollte Asylanten das Wahlrecht im Heimatland, respektive Heimatbotschaft, streitig gemacht werden? Den Gaststaat geht es einen Scheiß an, nach welchen Standarts dort Wahlen abgehalten werden. Aber was schert Deutschland die Souveränität anderer Staaten? Mit dem Verbot der Wahl in der syrischen Botschaft befindet sich Deutschland immerhin in trauter Gemeinsamkeit mit lupenreinen Demokratien wie Ägypten, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die USA dürfen in diesem erlesenen Kreis natürlich auch nicht fehlen. Widerliches demokratieheuchelndes Dreckspack.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Das Geschlecht kann man nicht bestimmen, das macht die Natur. Man kann das Geschlecht feststellen.

  6. #59956
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von Para ou rien Beitrag anzeigen
    ...
    Generell sollten Flüchtlinge aber nicht wählen dürfen.
    Schließlich sind es unsere Neubürger und sollten sich auf ihr zukünftiges Leben als Clubmitglieder der Steuereinzahlungsgemeinschaft namens "BRD" vorbereiten und nicht an ihrem alten Leben festhalten, gelle?

  7. #59957
    Hallo
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Warum sollte Asylanten das Wahlrecht im Heimatland, respektive Heimatbotschaft, streitig gemacht werden?
    Warum sollten (Kriegs)flüchtlinge (nicht Asylanten) denn wählen dürfen, wo sie doch ihr Heimatland praktisch im Stich gelassen haben? Bei Asylanten, also politisch Verfolgten, ist das was anderes. Warum ein Syrer jedoch, der bspw. seine Einberufung in die syrische Armee durch Flucht umgangen hat, vom sicheren Deutschland aus Wählen dürfen sollte, ist für mich nicht logisch begründbar. Bei Frauen und Alten, also offensichtlich wehruntauglichen Bürgern, könnte man da nochmal reden, aber Fahnenflüchtige und Deserteure verlieren in den meisten Staaten ohnehin ihre Bürgerrechte und damit auch das Wahlrecht. Übrigens auch in Deutschland.

    Mit dem Verbot der Wahl in der syrischen Botschaft befindet sich Deutschland immerhin in trauter Gemeinsamkeit mit lupenreinen Demokratien wie Ägypten, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die USA dürfen in diesem erlesenen Kreis natürlich auch nicht fehlen. Widerliches demokratieheuchelndes Dreckspack.
    Ja, Feindstaat eben. Das Wahlverbot betraf ja nicht nur die Flüchtigen, sondern auch bereits seit langer Zeit hier lebenden Syrer.

  8. #59958
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von Para ou rien Beitrag anzeigen
    Warum sollten (Kriegs)flüchtlinge (nicht Asylanten) denn wählen dürfen, wo sie doch ihr Heimatland praktisch im Stich gelassen haben?
    Wer ausgebombt ist und auf der Strasse tödliche bleihaltige Luft atmet ist gemäß Genfer Konvention als Kriegsflüchtling anzuerkennen.

    Bei Asylanten, also politisch Verfolgten, ist das was anderes.
    Ja, politisch Verfolgte bekommen Asyl gemaäß GG.

    Warum ein Syrer jedoch, der bspw. seine Einberufung in die syrische Armee durch Flucht umgangen hat, vom sicheren Deutschland aus Wählen dürfen sollte, ist für mich nicht logisch begründbar.
    Du bist halt kein Patriot.
    Wer nicht auf die eigenen Volksgenossen schiessen will und deshalb Nachteile hat ist vielmehr mutig und patriotisch!

    ...
    aber Fahnenflüchtige und Deserteure verlieren in den meisten Staaten ohnehin ihre Bürgerrechte und damit auch das Wahlrecht. Übrigens auch in Deutschland.
    Wer noch nicht einberufen wurde ist kein Fahnenflüchtling oder Deserteur.



    .
    Ignoriert: ABAS Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
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    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  9. #59959
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Wer ausgebombt ist und auf der Strasse tödliche bleihaltige Luft atmet ist gemäß Genfer Konvention als Kriegsflüchtling anzuerkennen.


    Ja, politisch Verfolgte bekommen Asyl gemaäß GG.[...}
    Wer aus Syrien in den Libanon oder in die Türkei flieht, ist ein Flüchtling - und dort ist er in Sicherheit. Wer als Syrer vom Libanon oder von der Türkei aus in die BRD reist, ist kein Flüchtling mehr, sondern eine schwere Last für das deutsche Volk.

    Im Übrigen plädiere ich dafür, dass die Verursacher der Syrien-Katastrophe die Syrer aufnehmen. Die USA, Israel, GB und Frankreich haben aus einem für arabische Verhältnisse modernen und intakten Staat ein Schlachthaus gemacht. Wieso nimmt Israel kaum einen Flüchtling auf? Wieso?
    Stell dir vor, es ist Krieg und Kriegsdienstverweigerer und Politikerinnen treiben dich oder deine Kinder in den Tod.

    Kriegstreiber, ab an die Ostfront! Eure Freiheit wird diesmal in der Ukraine verteidigt.

  10. #59960
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von Para ou rien Beitrag anzeigen
    Warum sollten (Kriegs)flüchtlinge (nicht Asylanten) denn wählen dürfen, wo sie doch ihr Heimatland praktisch im Stich gelassen haben? Bei Asylanten, also politisch Verfolgten, ist das was anderes. Warum ein Syrer jedoch, der bspw. seine Einberufung in die syrische Armee durch Flucht umgangen hat, vom sicheren Deutschland aus Wählen dürfen sollte, ist für mich nicht logisch begründbar. Bei Frauen und Alten, also offensichtlich wehruntauglichen Bürgern, könnte man da nochmal reden, aber Fahnenflüchtige und Deserteure verlieren in den meisten Staaten ohnehin ihre Bürgerrechte und damit auch das Wahlrecht. Übrigens auch in Deutschland.



    Ja, Feindstaat eben. Das Wahlverbot betraf ja nicht nur die Flüchtigen, sondern auch bereits seit langer Zeit hier lebenden Syrer.
    Die Entscheidung, wer wählen darf und wo er das darf obliegt allein dem Land, das Wahlen abhält. Wenn die syrische Regierung der Meinung ist, dass ihre im Ausland lebenden Staatsbürger in den Botschaften wählen dürfen und dabei auch keine Unterscheidung zwischen Arbeitsmigranten, Kriegsflüchtlingen, Fahnenflüchtigen oder politisch Verfolgten macht, ist das allein deren Entscheidung, die zu respektieren ist. Man kann dies verurteilen oder gut heißen, logisch oder unlogisch finden, aber diese Entscheidung außer Kraft setzen ist Einmischung in innere Angelegenheiten eines souveränen Staates. Wie du sagst: Feindstaat. Die Reaktionen möchte ich erleben, wenn Russland der Meinung ist, dass deutsche Staatsbürger nicht in der Moskauer Botschaft wählen dürfen. Da kommt die Doppelmoral der Moralapostel zum kochen.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Das Geschlecht kann man nicht bestimmen, das macht die Natur. Man kann das Geschlecht feststellen.

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