Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
Dass es im ersten Fall um die reine Terminologie, und im zweiten Fall um strafrechtliche Relevanz geht, die erhebliche Schadensersatzforderungen zur Folge haben könnte, wird dem naiven Publikum natürlich vorenthalten.
Das dämliche Publikum darf das zahlen. So what? Sie wollen es so. Und was meist Du, wie ich dann lachen werde, wenn die Zombies arbeiten müssen, bis sie verrecken.