Wie ich feststelle, sind das keine Flüchtlinge, keine Asylanten und auch keine Schutzbedürftigen. Es handelt sich um ein organisiertes Umsiedlungsprogramm.
Flüchtlinge: EU-Mehrheit für Ansiedlungsprogramm
21.09.2009 | 15:37 | (DiePresse.com)
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, dass Europa freiweillig mehr Flüchtlinge aus Drittstaaten aufnimmt. Die meisten Staaten befürworten den Vorstoß der Kommission - Innenministerin Fekter ist kritisch.
Zitat
Die EU-Innenminister beraten am Montag über den Plan der EU-Kommission, mehr Flüchtlinge aus Drittstaaten in Europa über freiwillige Neuansiedlungsprogramme aufzunehmen. Mit der Schaffung eines "EU-Neuansiedlungsprogramms" sollen mehr Menschen in Europa Schutz finden, die aus dem Irak oder afrikanischen Krisenländern wie Somalia oder dem Sudan fliehen mussten und keine Chance auf Rückkehr haben.
Die meisten EU-Staaten befürworten den Vorstoß der EU-Kommission, hieß es nach ersten Gesprächen vonseiten der schwedischen Ratspräsidentschaft. VP-Innenministerin Maria Fekter hat bereits im Vorfeld erklärt, dass sich Österreich in absehbarer Zeit nicht beteiligen wird.
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Das bedeutet es ist schonlange geplant.
Umsiedler sind Personen, die Beteiligte einer Umsiedlung sind. Dabei handelt es sich um eine größere Bevölkerungsgruppe, die durch [Links nur für registrierte Nutzer] gelenkte Maßnahmen in einer gemeinsamen Umsiedlungsaktion ihren bisherigen [Links nur für registrierte Nutzer] verlässt.
Es kann sich um eine freiwillige [Links nur für registrierte Nutzer] oder eine Zwangsmigration handeln.
Die Umsiedlung von [Links nur für registrierte Nutzer]*angehörigen aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat basiert auf der Notfall-Klausel von Artikel 78 Absatz 3 des [Links nur für registrierte Nutzer]:
"Befinden sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Drittstaatsangehörigen in einer Notlage, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission vorläufige Maßnahmen zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten erlassen."
Entsprechend dieser Klausel stellte die [Links nur für registrierte Nutzer] im September 2015 ein Relocation-Programm zur Umsiedlung von 40.000 schutzbedürftigen Personen, die in Italien oder Griechenland angekommen sind, in andere EU-Staaten vor.[Links nur für registrierte Nutzer]
Auch die [Links nur für registrierte Nutzer] beteiligte sich an diesem Programm.[Links nur für registrierte Nutzer]
Eine Neuansiedlung Drittstaatler in einem Mitgliedsland wird hingegen als „[Links nur für registrierte Nutzer]“ bezeichnet.
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Der Begriff Resettlement ([Links nur für registrierte Nutzer] für ‚Umsiedlung‘) bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders verletzlicher Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren. Jährlich können rund 80.000 Plätze angeboten werden, doch der Bedarf von 800.000 Plätzen in den nächsten fünf Jahren übersteigt das Angebot bei weitem und verlangt nach internationaler Zusammenarbeit. Momentan nimmt die USA rund 80 Prozent der Resettlement-Flüchtlinge auf, gefolgt von Kanada und Australien. In Europa bieten die nordischen Länder die meisten Plätze, insgesamt wurden 2011 5.500 Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen.[Links nur für registrierte Nutzer]
Lange Zeit wurde im deutschen Sprachgebrauch das Wort „Neuansiedlung“ statt Resettlement gebraucht, doch mittlerweile hat der [Links nur für registrierte Nutzer] (UNHCR) den Terminus Resettlement etabliert, was von zahlreichen [Links nur für registrierte Nutzer] (NGOs) (Caritas, Rotes Kreuz, Diakonie) und der Politik übernommen wurde.
Voraussetzung für Resettlement ist, dass eine baldige freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Herkunftsland, aus dem sie vor Verfolgung fliehen mussten, nicht möglich ist und dass sie auch in ihrem Erstzufluchtsstaat wegen Bedrohungen für Leib und Leben oder mangels Aussicht auf ein würdiges Leben nicht bleiben können. [Links nur für registrierte Nutzer]
Infrage kommen nur Flüchtlinge, die in ihrem Erstzufluchtsstaat als Flüchtlinge durch den UNHCR anerkannt sind. Zusätzlich hat der UNHCR sieben Kategorien von besonderer Schutzbedürftigkeit als Bedingungen für die Aufnahme in das Resettlement-Programm formuliert:
- Personen mit besonderen rechtlichen und physischen Schutzbedürfnissen
- Überlebende von Gewalt und/oder Folter
- Personen mit besonderem medizinischen Behandlungsbedarf
- Frauen und Mädchen mit besonderer Risikoexposition
- Personen, deren Familienangehörige sich bereits im Resettlement-Staat befinden
- Flüchtlingskinder und heranwachsende Flüchtlinge mit besonderer Risikoexposition
- Mangel an Alternativen für eine langfristige Lösung
Auch die Flucht- und Verfolgungsgeschichte wird im Rahmen des UNHCR-Verfahrens zur Feststellung der Mandatsflüchtlingseigenschaft erörtert und Hinweisen auf das Vorliegen möglicher Ausschlussgründe wird nachgegangen.
Auf die EU bezogen bezieht sich Resettlement auf die Aufnahme und den Flüchtlingsschutz von Personen aus einem Nicht-EU-Staat in einem Staat der EU. Die Umplatzierung eines Flüchtlings von einem EU-Staat in einen anderen wird hingegen als [Links nur für registrierte Nutzer] innerhalb der EU[Links nur für registrierte Nutzer] (oft auch teils englischsprachig als Relocation-Programm) bezeichnet.
Im März 2012 wurde ein europäisches Resettlement-Programm, mit dem Ziel, mehr Resettlement-Plätze zu erschaffen und Kooperationen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten zu fördern, beschlossen.
2013 wurden unter anderem das Resettlement von Flüchtlingen aus der demokratischen Republik Kongo, Irak, Afghanistan, Somalia, Myanmar und Eritrea priorisiert.
Für jeden aufgenommenen Flüchtling erhält der Mitgliedsstaat zwischen 4000 und 6000 €, je nachdem ob der EFF zuvor schon verwendet wurde. Das Programm offeriert unter Gruppen von schutzbedürftigen Flüchtlingen ungeachtet der Region aus der sie stammen, sowie gefährdeten Kindern und Frauen, unbegleiteten oder separierten Kindern und Personen mit schwerwiegenden medizinischen Bedürfnissen Schutz. 2012 gaben 13 EU-Mitgliedsstaaten (Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden und Großbritannien) an im Jahr 2013 3962 Flüchtlinge aufnehmen zu wollen.
Das European Resettlement Network, bestehend aus Amnesty International, CCME, ECRE, ICMC, IOM und Save Me, hat es sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2020 jedes Jahr 20.000 Resettlement-Plätze von EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden.
Ein Teil der Resettlement-Quote wird allerdings für innereuropäische Umsiedlung von Flüchtlingen aus Malta verwendet, wodurch sich die Zahl der Plätze für nicht in EU-Staaten befindliche Flüchtlinge verringert.[Links nur für registrierte Nutzer]
Durch das [Links nur für registrierte Nutzer] vom 27. Juli 2015 (BGBl. I S. 1386), welches am 1. August 2015 in Kraft trat, schuf der Gesetzgeber mit [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 4 [Links nur für registrierte Nutzer] eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen. Durch das Gesetz wurden die Rechte von Resettlement-Flüchtlingen in vielen Bereichen, wie etwa der Erteilung der Niederlassungserlaubnis und dem Familiennachzug an denen im nationalen Asylverfahren [Links nur für registrierte Nutzer] angeglichen. Ungeklärt blieb allerdings die Frage, ob Resettlement-Flüchtlingen auch ein [Links nur für registrierte Nutzer] ausgestellt werden darf. Dies wird mit Blick auf die durch den UNHCHR erfolgen "Anerkennung" sowie dem rechtmäßigen Aufenthalt in Folge der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis jedoch bejaht.[Links nur für registrierte Nutzer]
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