"When the people fear the government, that´s tyranny. When the government fears the people, that´s freedom." Thomas Jefferson
Das solltest Du aus einer anderen Perspektive betrachten.
Bei dem hasserfüllten Gesichtsausdruck, der eigentlich unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, hat diese "Dame" nur noch eine allerletzte Chance, überhaupt noch wahrgenommen zu werden. Und das geht in diesem Fall ausschließlich mittels Provokationen und Verhaltensauffälligkeiten. Das erinnert mich auch fatal an eine nicht näher genannte "Nutzerin" des HPF.
Hormonopfer mitten im Klimakterium. Da werden die Möglichkeiten zum Kaprizieren extrem limitiert....
Kein Krieg ist beendet, solange noch irgendwo eine Wunde blutet, die er geschlagen hat.
Freiheit oder AfD!
"nothing bad in your life is your fault its all those damn dirty minorities and you don't have to work to make things better just hate them enough and that will magically fix everything" - ein kluger Redditor
Das ist eine etwas zu einfache Darstellung.
Die Entscheidungsbefugnis über den Verfassungsschutz liegt bei der Regierung bzw. den dafür zuständigen Ministern (Innen- bzw. Justizminister). An diese sowie an die Kanzlerin hat der Verfassungsschutz zu berichten und diese Regierungsstellen entscheiden auch, wen oder was der VS zu beobachten hat.
Unabhängig davon sind Klagen ziemlich schwierig und auch ziemlich langwierig, denn das BVerfG ist mit Richtern besetzt, die Marionetten der Regierung(en) sind. Die Pöstchen im BVerfG werden überwiegend nach Parteizugehörigkeit oder Willfährigkeit besetzt und man kann davon ausgehen, dass die Herrschaften in den roten Talaren ganz sicher nicht die Hand beissen werden, die sie füttert.
Dieser Unrechtsstaat hat sich mittels Gesetzen und disziplinarischen Regularien gegen jeden Angriff seitens "Unbefugter" eingemauert.
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