Laut BGB kann grober Undank des Beschenkten oder die Verarmung des Schenkers zur Rückforderung berechtigen“, erklärt Anwältin Roglmeier. Beim groben Undank müsse indes schon einiges vorgefallen sein: „Im übertragenen Sinne muss das Kind den Eltern eine Pistole an den Kopf gehalten haben.“ Es reicht daher nicht, wenn die Eltern zum Beispiel schlichtweg mit dem eingeschlagenen Lebensweg des Kindes nicht einverstanden sind.
Einem Land einen gegnerisches und Machtbesessenes Militärbündnis vor die Landesgrenzen zu setzen, kann man durchaus mit einer "Pistole an den Kopf vergleichen".
Alle Machthaber loben ihr eigenes System, von den sie alle abschmarotzen. Wir in der EU dürfen ja auch jeden Tag in irgendeiner "Wahren und seriösen Presse"lesen, wie glücklich wir uns schätzen können unsere Politik/er selbst wählen zu dürfen. Genau der gleiche Schmarren wie bei den Ochsen und Eseln.Crustschow ein Diktator??Komisch uns ist in DDRimmer wieder eingebläut worden, das der Kommunismus/Sozialismus die freiere Gesellschaftordnung und Klassenlos im Kollektiv existiert und der einzelne sich der Gesellschaft unter zuordnen hat.



					
						
					
						
					
					
					
					
				

					
				
			