Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
Doch, es geht um Verbrechen:

Verbrechen ist die subjektiv objektive Verletzung des Rechts in seiner besonderen und allgemeinen gesetzlichen Geltung in einem Maß, dass die rechtliche Selbstständigkeit der betroffenen Person oder Gemeinschaft grundlegend verändert wird (Kriminalrecht). Im deutschen Strafrecht werden gemäß [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 1 [Links nur für registrierte Nutzer] (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die im Mindestmaß mit [Links nur für registrierte Nutzer] von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (z. B. [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer] mit Todesfolge, schwere [Links nur für registrierte Nutzer], schwerer [Links nur für registrierte Nutzer], [Links nur für registrierte Nutzer]).

Siehe auch #905, Landfriedensbruch - Strafe 3 Jahre oder mehr.
Nein, es sind Straftaten. Wegen < 1 Jahr.