
Zitat von
John Donne
Ich bin ein pedantischer Erbsenzähler, aber die Begriffe "Verbrechen" und "Straftat" sind nicht deckungsgleich. Vielmehr sind im deutschen Recht die Verbrechen eine echte Teilmenge der Straftaten, nämlich jene, für die das Gesetz als Mindeststrafmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber androht. Dazu gehört z.B. Raub, allerdings nicht die sog. "Unerlaubte Einreise" (die ich als deutscher Staatsbürger ohnehin nicht begehen kann), die in §14 AufenthG ([Links nur für registrierte Nutzer]) definiert und in §95 I,3 AufenthG ([Links nur für registrierte Nutzer]) mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.
Ansonsten stimme ich Dir zu.