Zitat Zitat von Murmillo Beitrag anzeigen
Die Gesetzeslage kennen aber offensichtlich nicht mal die Oberbullen. Da trat gestern wieder so einer in den Staasmedien auf und behauptete, dass Frau Petry sich irren würde, wenn sie sagt: "So steht es im Gesetz. ".
Aber was steht denn im Polizeigesetz ?
Illegaler Grenzübertritt ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Verbrechen, eine Straftat.Ein Verbrechen ist laut Rechtswissenschaft in erster Linie die strafbare Handlung (Straftat) an sich und als solche. Frau Petry hat also nur gefordert, das zu tun, was im Gesetz steht.
Und: man zeige mir doch erst mal genau die Passage in der Aussage von Frau Petry, in der sie fordert, auf die Flüchtlinge zu schiessen ! Die wirst du aber nicht finden. Sie fordert nämlich nur, die Waffe gegen Flüchtlinge einzusetzen.
Der Einsatz der Schusswaffe umfasst auch den Warnschuss.
Ich bin ein pedantischer Erbsenzähler, aber die Begriffe "Verbrechen" und "Straftat" sind nicht deckungsgleich. Vielmehr sind im deutschen Recht die Verbrechen eine echte Teilmenge der Straftaten, nämlich jene, für die das Gesetz als Mindeststrafmaß eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber androht. Dazu gehört z.B. Raub, allerdings nicht die sog. "Unerlaubte Einreise" (die ich als deutscher Staatsbürger ohnehin nicht begehen kann), die in §14 AufenthG ([Links nur für registrierte Nutzer]) definiert und in §95 I,3 AufenthG ([Links nur für registrierte Nutzer]) mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist.
Ansonsten stimme ich Dir zu.