Die Gesetzeslage kennen aber offensichtlich nicht mal die Oberbullen. Da trat gestern wieder so einer in den Staasmedien auf und behauptete, dass Frau Petry sich irren würde, wenn sie sagt: "So steht es im Gesetz. ".
Aber was steht denn im Polizeigesetz ?Illegaler Grenzübertritt ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Verbrechen, eine Straftat.Ein Verbrechen ist laut Rechtswissenschaft in erster Linie die strafbare Handlung (Straftat) an sich und als solche. Frau Petry hat also nur gefordert, das zu tun, was im Gesetz steht.PolG § 54
Schußwaffengebrauch gegenüber Personen
(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,
1. um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach a) als ein Verbrechen oder .... darstellt.
Und: man zeige mir doch erst mal genau die Passage in der Aussage von Frau Petry, in der sie fordert, auf die Flüchtlinge zu schiessen ! Die wirst du aber nicht finden. Sie fordert nämlich nur, die Waffe gegen Flüchtlinge einzusetzen.
Der Einsatz der Schusswaffe umfasst auch den Warnschuss.






