Ja, wenn Flüchtlingsmassen die Grenze überrennen!
Ja, aber nur für Warnschüsse!
Nein!
§ 10 Schußwaffengebrauch gegen Personen...Die Anwendung von Schusswaffen durch die Polizei sollte immer die ultima ratio bleiben - zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben Dritter.
(2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur dann gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Gewalttaten begangen werden* oder unmittelbar bevorstehen* und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.
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Das unerlaubte Eindringen in ein Land sehe ich als Gewalttat, besonders wenn dabei ein Grenzzaun zerstört wird.
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Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Adler sterben und die Ratten gedeih'n.
Tausend Scherben und wo Freiheit war Stein, nur Stein.
Welch ein einfältiger Thread ... und die beiden größten Einfaltspinsel sind mit ihren Beiträgen hier unangefochtene Spitzenreiter.
Servus umananda
Überzeugen ist unfruchtbar.
Walter Benjamin
(1892 - 1940)
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Doch, damit hat Kurti schon nicht unrecht.
Was ich beschrieb, war nunmal keine unmittelbare Gefahr.
Warum er aber gerade die selbst bei den Gutmenschen verpönten Schlepper vorschieben muss, ist wieder mal zu offenichtlich.
Natürlich ist jeder gewalterfahrene und junge Mann aus den wilden Sandländern in Lage, jederzeit auch Gewalt gegen Grenzorgane einzusetzen.
In Spielfeld hat man gesehen, wie kompromisslos dort vorgegangen wurde, und wie die Ösis wie dumme Schulbuben aus der Wäsche schauten.
Hätten die Beamten sich gewehrt, dann wäre es wohl blutig geworden. Also lässt man diesen Akt der Anarchie einfach geschehen.
Genau so etwas schwebt den dreckigen Grünen und Linken also vor, dann doch besser die Petryvariante. Also die des Rechts und der Ordnung.
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