Reaktion auf Übergriffe in Köln: Kabinett beschließt Verschärfung des Ausweisungsrechts
Die Gesetzesverschärfung sieht vor,
[Links nur für registrierte Nutzer] - unabhängig davon, wie hoch die Strafe ist und ob sie zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das gleiche "schwerwiegende Ausweisungsinteresse" gilt künftig für den Widerstand gegen Polizeibeamte oder Eigentumsdelikte, sofern diese Straftaten mit Gewalt, mit Drohungen oder mit List begangen wurden. Keine Rolle soll spielen, ob die Strafe auf Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht.*
Wenn wegen der genannten Delikte eine Strafe von einem Jahr oder mehr verhängt wurde, soll künftig gar ein "besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse" vorliegen. Wie bisher muss das Interesse an der
[Links nur für registrierte Nutzer] einer Person jedoch stets dem
Bleibeinteresse des Einzelnen gegenübergestellt werden**....
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*Bravo
**
Murks! Dann ändert sich in der Praksis wohl garnichts, die allermeisten bleiben hier! Dumme Augenwischerei!
Ausweisung Unterschied zwischen Theorie und Realität!
Viele Staaten verweigern die Rücknahme der Straftäter.
Eine Ausweisung unterbleibt, wenn dem Täter in seiner Heimat "Gefahr für Leib und Leben" droht.
Berücksichtigt werden muss die bisherige Dauer des Aufenthaltes in Deutschland.
Berücksichtigt werden muss die familiäre Bindung der Straftäter.
Viele tauchen einfach ab.
Ausgewiesene kaufen neue Papiere und reisen problemlos wieder ein.
Ergebnis:
Letztes Jahr wurden ganze 20.000 Straftäter ausgewiesen, soviel dringen hier im Schnitt in 2 Tagen ein.