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Ich bin keine Instanz der Rechtsordnung. Wenn etwas illegal ist, so steht Dir das Recht zu, im ordentlichem Wege, Deine Argumentation vor der ordentlichen und ggf. vor dem Bundesverfassungsgericht zu bestätigen. Auf was wartest Du nun?
Deine Argumentation hat natürliche Tenor. Rechtlich und gesetzlich gesehen kannst Du damit kaum was tun. Politisch gesehen hast Du kaum Chance etwas daran zu ändern, denn dafür benötigt man den friedlichen Änderungsgeist. Bei Schrei und Streiten hat bisher kein Mann der Welt eine Frau erobert.



Fahre bitte in Ruhemodus. Diskutiere einfach und argumentiere so dass wir synchron kommunizieren.
Ich schrieb darüber dass Syrien wegen Einreichung von Geschossen/Bomben verseucht ist. Was soll das jetzt mit Grundgesetz zu tun haben? Wenn es darum ging das Grundgesetz einzubeziehen, so gilt hierfür Art. 2 GG - Anspruch auf Schutz vor Leib und Leben. Die aggressive Bestandteile fressen sogar das menschliche Fleisch auf.
Du bist da nicht auf der Höhe der Zeit. Ein zugereister findet da ein Automobil, Frau und Kinder sind da egal, er hat ein Automobil. Die Frau und Kinder kann er locker anschaffen schicken, aber hier, Automobil! Da seht her ich bin da wer.... Wenn er die Mühle in die nächste Ecke weggeschmissen hat, weil ihm der Verstand im letzten Physikgang abhanden kam, wird er zu Hause erzählen, es war doch nur ein Autombil, s Handy läuft doch oder? Friss oder stirb ist seid jeher das
Motto.
Hohlkopf ist, wer behauptet, die Syrer würden nicht unter die GFK fallen. Kann jetzt jeder lesen.
Nein, hat er nicht. Ich habe lediglich eine Möglichkeit aufgezeigt, weshalb die Flüchtlinge aufgenommen worden sind. Des Weiteren wissen wir ja alle durch die Lügenpresse, dass seit Ende 2014 syrische Flüchtlinge in einem vereinfachten Verfahren analog zur GFK angenommen worden sind. Des Weiteren habe ich schon im Verlauf des Stranges mehrfach aufgezeigt, weshalb die Syrer legal einreisen. Das alles will ich nicht noch mal raussuchen. Muss ich auch gar nicht.
WICHIG: Flüchtlinge aus Syrien erhalten nach Antragstellung seit einigen Wochen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) das Angebot, im beschleunigten schriftlichen Verfahren ohne Asylanhörung beschieden zu werden. Wir raten dazu, dieses Angebot anzunehmen! Es handelt sich hierbei um Fälle, die auch nach Auffassung des BAMF „offensichtlich begründet“ sind. Zwar ist eine Anerkennung als Asylberechtigte_r im schriftlichen Verfahren ausgeschlossen. Aber auch eine Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention (nach § 3 AsylVfG), wie sie in diesen Fällen möglich ist, vermittelt den Betroffenen alle Rechte, insbesondere auch das Recht auf Familienzusammenführung.
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Es gibt also weder illegale Einreise noch einen Verstoß von Merkel oder ausführenden Organen, wenn es um syrische Flüchtlinge geht. Ich habe nie etwas anderes behauptet.


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