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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #60901
    Cudi
    Gast

    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Die Syrer reisen illegal in die BRD ein. Sie müssen im ersten EU-Land, das sie betreten, ihren Asylantrag stellen.
    Dafür ist das erste EU - Land zuständig. Wenn dieses erste EU - Land diese Flüchtlinge durchwinkt, sind nicht die Flüchtlinge haftbar zu machen.

  2. #60902
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Wolfger von Leginfeld Beitrag anzeigen
    In der Türkei gibt es prinzipiell nur "Gäste". Asylverfahren gibt es quasi nicht.
    Die Türkei ist ja auch der Genfer Flüchtlingskonvention nur unter einem Vorbehalt beigetreten:

    Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit regionalem Vorbehalt anerkannt, nämlich nur für Flüchtlinge, die aus dem Westen kommen. Flüchtlinge aus dem Nahen und Mittleren Osten haben daher, wenn sie in der Türkei sind, dort keinen Schutz im Sinn der GFK gefunden. Die Folge: Der UN-Flüchtlingskommissar muss die Flüchtlinge dort unter Obhut nehmen und ein Aufnahmeland suchen; das dauert freilich viel zu lang und funktioniert nur in viel zu wenigen Fällen.
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    Was sagen dazu die Hetztürken hierzuforum?
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Das Geschlecht kann man nicht bestimmen, das macht die Natur. Man kann das Geschlecht feststellen.

  3. #60903
    ein feiner Mensch Benutzerbild von konfutse
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Cudi Beitrag anzeigen
    Dafür ist das erste EU - Land zuständig. Wenn dieses erste EU - Land diese Flüchtlinge durchwinkt, sind nicht die Flüchtlinge haftbar zu machen.
    Und wenn sie nicht durchgewunken werden, durchbrechen sie die Grenzen mit Gewalt, wofür sie sicher auch nicht haftbar zu machen sind.
    Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.

    Das Geschlecht kann man nicht bestimmen, das macht die Natur. Man kann das Geschlecht feststellen.

  4. #60904
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Wolfger von Leginfeld Beitrag anzeigen
    Wird schon wo stehen, da bin ich mir sicher. Die BRDeutschen sind da ja prinzipiell recht penibel...
    Nein, das hat nur Merkel unlegitimiert gesagt und bezog sich lediglich auf die schwachsinnige Aussage, daß es keine Obergrenze für Asyl gäbe. Hatte auch niemand behauptet.
    Teilweise brechen die Invasoren tatsächlich kein Recht, sondern unsere Regierung tut das.

    Einreise ohne Paß bleibt jedoch illegal. Paß fälschen sowieso.

  5. #60905
    Cudi
    Gast

    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Und wenn sie nicht durchgewunken werden, durchbrechen sie die Grenzen mit Gewalt, wofür sie sicher auch nicht haftbar zu machen sind.
    Ich bitte dich, mit welchen Waffen denn? Fakt ist, dass diese EU - Länder die Weiterreise fein säuberlich organisieren und sogar finanziell fördern.

  6. #60906
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von In Medias Res Beitrag anzeigen
    Lern lesen, es geht da nicht um die Einreise, sondern um Personen die schon Eingereist sind. Also nichts mit Legitimation zur Einreise.
    Nein, geht es nicht. Ich kann lesen, andere können das nicht.

  7. #60907
    GESPERRT
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Die Syrer reisen illegal in die BRD ein. Sie müssen im ersten EU-Land, das sie betreten, ihren Asylantrag stellen.
    Das ist falsch.


    § 23 AufenthaltsG Absatz 1

    1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.

    Das trifft auf Flüchtlinge aus Syrien zu. Diese Aufenthaltserlaubnis gibt es in Form einer Duldung nach Ablauf des obligatorischen Asylverfahrens. Weder ist die Einreise illegal, noch ist es relevant ob der Flüchtling über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Weder machen sich die Flüchtlinge aus Syrien strafbar, noch Merkel als "Schleuserin. " Punkt. Bevor du jetzt wieder in dein für dich typisches, hilfloses Ad personam Gespamme verfällst, widerlege mich oder schweige.

  8. #60908
    GESPERRT
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Das ist falsch.


    § 23 AufenthaltsG Absatz 1

    1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.

    Das trifft auf Flüchtlinge aus Syrien zu. Diese Aufenthaltserlaubnis gibt es in Form einer Duldung nach Ablauf des obligatorischen Asylverfahrens. Weder ist die Einreise illegal, noch ist es relevant ob der Flüchtling über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Weder machen sich die Flüchtlinge aus Syrien strafbar, noch Merkel als "Schleuserin. " Punkt. Bevor du jetzt wieder in dein für dich typisches, hilfloses Ad personam Gespamme verfällst, widerlege mich oder schweige.
    Und wie viel der über 1.000.000 Million angekommenen "Flüchtlinge" sind echte Syrer?


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  9. #60909
    GESPERRT
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    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Cudi Beitrag anzeigen
    Gegen welches Recht haben die Flüchtlinge verstoßen?
    Wieviel Milchgehalt darf die Kaffesahne haben? Aber forsicchht, wehr hachssst erfunnnden? Tja, da musst du noch viele Ziegen schlitzen.

  10. #60910
    Cudi
    Gast

    Standard AW: Sammelstrang: Asylbewerber

    Zitat Zitat von Nettaktivist Beitrag anzeigen
    Wieviel Milchgehalt darf die Kaffesahne haben? Aber forsicchht, wehr hachssst erfunnnden? Tja, da musst du noch viele Ziegen schlitzen.
    Schreibe ich so? Ich bin zwar ein Müllmann der die Berge von Unrat befreit hat, habe jedoch bis dato noch keine Ziege geschlitzt.

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