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Die Türkei ist ja auch der Genfer Flüchtlingskonvention nur unter einem Vorbehalt beigetreten:
[Links nur für registrierte Nutzer]Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention nur mit regionalem Vorbehalt anerkannt, nämlich nur für Flüchtlinge, die aus dem Westen kommen. Flüchtlinge aus dem Nahen und Mittleren Osten haben daher, wenn sie in der Türkei sind, dort keinen Schutz im Sinn der GFK gefunden. Die Folge: Der UN-Flüchtlingskommissar muss die Flüchtlinge dort unter Obhut nehmen und ein Aufnahmeland suchen; das dauert freilich viel zu lang und funktioniert nur in viel zu wenigen Fällen.
Was sagen dazu die Hetztürken hierzuforum?
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Das Geschlecht kann man nicht bestimmen, das macht die Natur. Man kann das Geschlecht feststellen.
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Das Geschlecht kann man nicht bestimmen, das macht die Natur. Man kann das Geschlecht feststellen.
Nein, das hat nur Merkel unlegitimiert gesagt und bezog sich lediglich auf die schwachsinnige Aussage, daß es keine Obergrenze für Asyl gäbe. Hatte auch niemand behauptet.
Teilweise brechen die Invasoren tatsächlich kein Recht, sondern unsere Regierung tut das.
Einreise ohne Paß bleibt jedoch illegal. Paß fälschen sowieso.
Das ist falsch.
§ 23 AufenthaltsG Absatz 1
1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern.
Das trifft auf Flüchtlinge aus Syrien zu. Diese Aufenthaltserlaubnis gibt es in Form einer Duldung nach Ablauf des obligatorischen Asylverfahrens. Weder ist die Einreise illegal, noch ist es relevant ob der Flüchtling über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Weder machen sich die Flüchtlinge aus Syrien strafbar, noch Merkel als "Schleuserin. " Punkt. Bevor du jetzt wieder in dein für dich typisches, hilfloses Ad personam Gespamme verfällst, widerlege mich oder schweige.
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