Du irrst Dich.
Es gibt diese Anweisung des Bundesinnenministers aus § 18 IV Nr. 2 AsylG nicht. Es gibt keine schriftliche Anordnung und somit keine Ausnahmeregelung des Bundesinnenministeriums.
Die Schutzrechte sind humanitaeres Recht, das Grenzen hat, die nicht durch vermeintlich humanitaere Verwaltungsmassnahmen ausgehebelt werden duerfen.
Die Rechtslage ist eindeutig. Keiner der "Fluechtlinge" reist legal in die BRD ein und keiner von denen haelt sich legal in Deutschland auf. Sie alle sind nach § 18 III AsylG zurueckzuschieben, wenn sie in raeumlichem und zeitlichen Zusammenhang der Einreise aufgegriffen worden sind.
Das sagt jedenfalls Herr Professor Schachtschneider im aktuellen Heft des Compact Magazins Nr. 12, 2015, auf Seite 19.
Genau dagegen hat die Merkel Junta vorsaetzlich verstossen und das Gesetz gebrochen und dadurch Deutschland einen Schaden in Milliardenhoehe verschafft.
Merkel gehoert normalerweise wegen Hochverrats sofort verhaftet.




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