Syrische Armee wird mit Mörsern von türkischem Territorium aus beschossen.
(Quelle Russisch)
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'https://russian.rt.com/article/133418
User in diesem Thread gebannt : Kurti |
Syrische Armee wird mit Mörsern von türkischem Territorium aus beschossen.
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¡VIVA LA LIBERTAD, CARAJO!
Nein! Denn das Selbstverteidungsrecht gilt nur für Bedrohungen und Angriffe auf das eigene Land und nicht für Personen(kreise) zu deren Schutzmacht man sich erklärt hat. Da greift die Türkei nämlich in das Hoheitsrecht eines souveränen Staates ein und dann gilt das Selbstverteidigungsrecht tatsächlich - allerdings gegen die Türkei!




Hallo,
Putin verhängt weitreichende Sanktionen gegen Türkei
18.54 Uhr: Nachdem die Türkei einen russischen Jet über Syrien abgeschossen hat, zieht Präsident Wladimir Putin Konsequenzen aus dem Vorfall. Er unterzeichnete am Samstag eine Liste mit Wirtschaftssanktionen, die sich gegen die Türkei richten.
Mit einem Ukas verbietet oder begrenzt der russische Präsident vorübergehend die Einfuhr bestimmter türkischer Waren, wie der Kreml am Samstagabend mitteilte. Zudem müssen türkische Unternehmen bestimmte, von der Regierung festgelegte Aktivitäten in der Russischen Föderation einstellen. Russische Reiseanbieter dürfen überdies keinen Urlaub in der Türkei mehr anbieten. Fluggesellschaften müssen auf Charterflüge zwischen Russland und der Türkei verzichten.
Es ist verboten, sich an Russland zu vergreifen"
14.13 Uhr: Russland ruft alle Partner der Türkei und insbesondere die USA auf, künftige Handlungen der Regierung in Ankara zu beeinflussen. "Es ist verboten, sich an Russland zu vergreifen", so Kremlsprecher Dmitri Peskow in einem Interview, das die Agentur Interfax vorab in Auszügen veröffentlichte....
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Nur so gehts, anders ist dem sich selbst überschätzenden Operetten-Sultan nicht beizukommen
kd
Literaturnobelpreisträger Peter Handke:
"Ich kann das Wort Demokratie nicht mehr ausstehen"
(derstandard 16. April 2025)
Fünfzehn Türken (wie üblich) versuchen einen irischen Touristen zu verprügeln und.... .....scheitern.
Du redest totalen Unsinn, denn für den Selbstverteidigungsfall muss immer ein Angriff auf das eigene Staatsgebiet stattfinden!
[Links nur für registrierte Nutzer]Gesichert erscheint immerhin, dass der "Angriff" von außen auf das Gebiet eines Staates erfolgen muss; Bedrohungen, die auf dem vom Staat selbst beherrschten Gebiet entstehen, lösen das Selbstverteidigungsrecht nicht aus. Entsprechend verwarf der IGH jüngst die israelische Rechtfertigung für die Errichtung einer Mauer um die besetzten palästinensischen Gebiete
und auch
[Links nur für registrierte Nutzer]Die militärische Intervention zugunsten der Aufständischen verletzt das Gewaltverbot der UN-Charta und ist deshalb immer völkerrechtswidrig. Auch sonstige Unterstützung der Aufständischen stellt einen unzulässigen Eingriff in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates dar. Humanitäre Hilfe für die Opfer und technische sowie wirtschaftliche Hilfe dürfen geleistet werden, wenn letztere nicht dazu gedacht sind, den Ausgang des Bürgerkrieges zu beeinflussen. Eine weitere Ausnahme wird zunehmend für die militärische Hilfeleistung im Befreiungskampf eines Volkes gegen Fremdherrschaft anerkannt.
So, und jetzt gehe zur nächsten Parkuhr und quatsche die mit deinen schwachsinnigen Lügen voll!
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