
Zitat von
Schwabenpower
Lies mal die - geänderte - Präambel
Die Praeambel kann den Art 79 III GG nicht negieren. Diese Regelung gilt weiter und ist eindeutig:
...
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
...
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Es heisst "und" und nicht "bis".
Andere Grundgesetzartikel koennen geaendert und modifiziert werden, nicht aber die in Art 1 GG und Art 20 GG verankerten Grundsaetze.
Die Praeambel kann Art 1 GG und Art 20 GG somit nicht aushebeln.
Artikel 1 GG:
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Artikel 20 GG:
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