Der Seehofer hat nicht das Rückgrat, um für seine politischen Überzeugungen (sofern er überhaupt welche hat) ins Gefängnis zu gehen. Die Überwachung der Grenzen liegt in Bundeszuständigkeit und eine Landesregierung hat nicht das Recht, sogenannte Flüchtlinge in anderen Bundesländern abzuladen.




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