das sicher auch! Genauso wie ja z.B. eine Diebstahlsversicherung bei Einbrüchen auch darauf bestehen kann, dass, wenn die Versicherung weiterlaufen soll, eine zusätzlicher Einbruchsschutz für das Hauses oder die Wohnung installiert wird.
Plus dem, was ich im Post darüber auch noch als zusätzliche Antwort nachtrug: Dass so eine Situation natürlich auch nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig selbst erst herbeigeführt werden darf, wie das bzgl. der aktuellen nämlich durchaus der Fall ist.





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