Die Genfer Flüchtlingskonvention beinhaltet:
[Links nur für registrierte Nutzer][CatalogHelp]&nn=3314802Flüchtlinge sind Personen, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen können oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen wollen, oder die sich als Staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befinden, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und nicht zurückkehren können bzw. wollen. Diese Definition ist der Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951) entnommen, daher werden die Betroffenen auch als Konventionsflüchtlinge bezeichnet. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden „Asylbewerber“ und „Flüchtlinge“ oft synonym verwendet.
Also sind Flüchtlinge aus Syrien keine nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
[Links nur für registrierte Nutzer]- 0,9 Prozent der Antragsteller wurden als Asylberechtigte nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt, weil sie in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt werden.
- 36,7 Prozent der Schutzsuchenden wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugesprochen. Dieses UN-Abkommen vom 28. September 1951, das Verfolgung wegen der Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe definiert, haben Deutschland und die meisten EU-Staaten unterzeichnet.
- 0,7 Prozent der Asylbewerber erhielten „subsidiären Schutz“ (§ 4 des Asylverfahrensgesetzes), weil ihnen in der Heimat Folter, Todesstrafe oder Gefahr für Leib und Leben drohen. Auch Krieg- und Bürgerkriegsflüchtlinge fallen darunter.
- In 0,8 Prozent der Fälle wurde ein Abschiebungsverbot erteilt. Diese Verbote gelten etwa für bestimmte Staaten oder dort, wo dem Flüchtling Schaden drohen könnte.
Die Syrier fallen unter die 0,7% weil sie (nicht ganz eindeutig, weil die meißten ais der sicheren Türkei kommen) als Kriegsflüchtlinge gelten. Warum heißt es dann, die dürfen alle hier bleiben? Immerhin machen die doch fast ein Viertel aller Flüchtlinge aus. Oder dürfen die ohne gesetzliche Grundlage hier bleiben?



Mit Zitat antworten



