Strafanzeige gegen Merkel wegen Hochverrats etc.
Merkels Hochverrat
Publiziert am 16. Oktober 2015 von Alexander Heumann
Bundesanwaltschaft
Brauerstraße 30
76135 Karlsruhe
Vorab via Telefax 0721/ 8191 – 590
sowie an [Links nur für registrierte Nutzer]
Düsseldorf, 16.10.2015
Unser Zeichen: HS/S164/03
Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige
gegen: Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
wegen:
1. Verdacht des Hochverrats (§ 81 StGB);
2. Verdachts der Schleuserei von Ausländern (§96 AufenthaltsG)
Begründung:
Am 4. September 2015 öffnete die Bundesrepublik Deutschland auf Geheiß der Bundeskanzlerin ihre Grenzen zu Österreich, um in Ungarn festsitzende Flüchtlinge ins Land zu lassen. Seitdem ergießt sich ein ungehinderter Flüchtlingsstrom nach Deutschland. Seriöse Schätzungen gehen von 1 bis 1,5 Millionen Menschen aus, die allein dieses Jahr kommen werden. Dass der ungeordnete Flüchtlingszustrom öffentliche Sicherheit und Ordnung und inneren Frieden unseres Landes hochgradig gefährdet, wird immer offensichtlicher. Inzwischen spielen sich geradezu apokalyptische Szenarien ab, die binnen eines Jahres Deutschlands Ende herbeiführen können, eindringlich beschrieben in den beiden ´offenen Briefen´ des Ex-Generalmajors Gerd Schultze-Rhonhof an Angela Merkel: [Links nur für registrierte Nutzer]
Die Bundeskanzlerin hat, indem sie erst die Grenzöffnung herbeigeführt und dann trotz offenkundig eintretender Folgen – und vielfältiger öffentlicher ´Hilferufe´ und Forderungen von Landräten bis zu Ministerpräsidenten etc. – keine Gegenmaßnahmen ergriffen und sogar am 7. Oktober 2015 in der Fernsehsendung „Anne Will“ ihre Entscheidung bekräftigt hat, den Tatbestand erfüllt.
Hochverrat begeht,
„wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern.“
Der Tatbestand ist erfüllt, wenn eine Handlung unternommen wird, die einen der beschriebenen Handlungserfolge herbeiführen kann, wenn dieses durch Gewalt oder mit Drohung durch Gewalt geschieht und dabei Vorsatz im Spiel ist.
I. Dass der „Bestand der BRD“ „beeinträchtigt“ bzw. gefährdet ist (§ 81 Nr.1 StGB), wird mittlerweile öffentlich zugegeben, zum Beispiel vom bayrischen Justizminister Bausback, den die FAZ online am 13.10.2015 zitiert.
„Wenn der Bund nicht bald handelt, kann es dazu kommen, dass die Länder die ihnen zugewiesenen verfassungsrechtlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können. (…) „Staatlichkeit und daraus abgeleitete supranationale Organisationen setzen eine Begrenzung in territorialer und personeller Hinsicht voraus.“ Wer auf Dauer eine Entgrenzung zulasse, „gefährdet letztlich die Existenz unseres Staates und darüber hinaus der Europäischen Union“. [Links nur für registrierte Nutzer]
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Inhaltlich völlig korrekt. Bin gespannt auf die Begründung der Ablehnung.




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