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Kommt drauf an, wen "das Volk" ranließe.Nach dem Regime change kräht kein Hahn mehr nach dem
GG. Dann gibt sich das Volk eine neue Verfassung.
Eventuell erneut (teils ungewußt) Leute aus den alten Strukturen - alte Schwänze in neuen Gewändern.
Zum anderen ist fraglich, wann es überhaupt zu einem Sturz der derzeitigen Regierung kommt, zumal viele Bürger (BRD-"West") weiterhin den etablierten Medien viel mehr vertrauen als "zweifelhaften Quellen".
Früher: Fakten
Heute: Fuck them!
Also, mit einer Zweidrittelmehrheit läßt sich der Asylrechtsparagraph rausschmeißen.
13. Grundgesetzänderungen
Übersicht
Bei Grundgesetzänderungen sind bestimmte formale und inhaltliche Voraussetzungen zu erfüllen (vgl. Art. 79 GG). Formal ist eine Grundgesetzänderung nur durch ein Gesetz möglich, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt (ausgenommen bestimmte völkerrechtliche Verträge). Ein solches Gesetz zur Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages und des Bundesrates verabschiedet werden. Grundgesetzänderungen, "durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in Artikel 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden" (Art. 79 Abs. 3 GG), sind unzulässig. Das Verfahren bei Grundgesetzänderungen entspricht dem üblichen Gesetzgebungsverfahren.
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Ausgenommen sind grundsätzlich nur
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
und
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Richtig! Wirklich JEDER der sich gegen die Invasion stellt, sollte froh sein. Das sehe ich auch so. Wer ist es denn, der die ganzen Invasoren beklatscht - nicht der gut integrierte Ausländer sondern der dumme Gutmensch und die Antifa, also meistens doch das eigene Volk. So zumindest habe ich das mitbekommen und sehe das auch immer wieder.
Auf dem RECHTEN Weg!
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