Der EUGH hat gerade bestätigt, dass es rechtens ist, wenn abgelehnte Asylanten wieder einreisen, sie zu inhaftieren. Italien hatte wegen einem Albaner angefragt, ob das rechtens sei.
Bei uns hätte der Albaner sicher Sozialleistungen und ein schönes Zimmer bekommen....
Wiedereinreise nach Abschiebung kann Straftat sein
Abgeschobene Asylbewerber können nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bei ihrer Wiedereinreise zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das sei kein Widerspruch zur Rückführungsrichtlinie der EU, urteilte der EuGH (AZ: C-290/14).
Die Richtlinie hindere einen EU-Mitgliedstaat nicht grundsätzlich daran, in einer nationalen Regelung die erneute, illegale Einreise als Straftat einzustufen. Dabei müssten aber die Grundrechte gewahrt bleiben sowie die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention.
Konkret ging es um einen Albaner, den Italien abgeschoben hatte. Er erhielt ein dreijähriges Wiedereinreise-Verbot. Nachdem er in dieser Zeit erneut nach Italien eingereist war, beantragte die Staatsanwaltschaft Florenz, ihn zu acht Monaten Haft zu verurteilen. Das italienische Gericht ließ nun vom EuGH prüfen, ob dies mit der EU-Richtlinie vereinbar ist, die die Standards für Abschiebungen festlegt. Nach italienischem Recht sind für unerlaubte Wiedereinreise bis zu vier Jahren Haft möglich.
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