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Thema: Nahost

  1. #531
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    Standard AW: Nahost

    Angriffskriege sind grundsätzlich verboten. Diese Argumentation benutzen "Israelkritiker" immer wieder gerne, wenn es darum geht, Israel den pre-emptive-Strike vorzuwerfen. Jordanien hatte Israel zuerst angegriffen, im 6-Tage-Krieg, wissen die wenigsten. Israel kam, rein militärisch betrachtet, nur denen zuvor, die Israel angreifen wollten. Der eigentliche Casus Belli liegt aber wesentlich weiter vorne. Am 22. Mai 1967 wurde der Golf von Akaba für israelische Schiffe gesperrt. Durch diese Blockade war Eilat praktisch nutzlos. Aber wesentlich wichtiger war die Verletzung der Neutralitätspflicht des Seekrieges durch Ägypten. Des Weiteren wurden an der Nord und Westgrenze Israel massive Truppenverbände konzentriert. Jordanien war mit der VAR verbündet. Israel war also an drei Fronten bedroht. Ein weiteres Alarmsignal war die Forderung Ägyptens an die UNEF-Truppen, sich aus dem Gaza und dem Sinai zurückzuziehen. Nasser ließ sich von der Nationalversammlung mit Vollmachten ausstatten, die ihm militärische Maßnahmen ermöglichten. Nasser erklärte wörlich:" Unser grundlegendes Ziel ist die Zerstörung Israels." So konnte man also nicht allein aufgrund der Kriegsrhetorik sondern auch aufgrund der Vorbereitungshandlungen davon ausgehen, dass ein Krieg bevorstand. Artikel 51 kann nicht so ausgelegt werden, dass ein Staat sehenden Auges auf seinen Untergang wartet, weshalb auch Israel niemals wegen des "Führens eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von der UN gemaßregelt wurde. Was eigentlich gem. der heutigen Zusammensetzung der UN doch sehr verwundert. Daher anerkennt auch Franck bezüglich der territorialen Unversehrtheit und der politischen Unabhängigkeit gem. Artikel 2 Ziffer 4 SVN. Der pre-emptive-Strike Israels gegen seine Gegner war also die legitime Ausübung des Selbstverteidigungsrechts. Steht ein Staat wie Israel, erwiesenermaßen in seiner Existenz bedroht mit dem Rücken zur Wand ist das Abwarten des ersten Schusses durch seine Gegner überflüssig und kann nicht Verpflichtung des Völkerrechts sein. Deshalb gibt es für die überwiegende Anzahl der Völkerrechtler nicht den geringsten Zweifel an Israels Ausübung des Selbstverteidigungsrechtes(vgl. Gerson a.a.O. S. 17)
    Die Eroberungen Israels im 6-Tage-Krieg waren also in Einklang mit dem Völkerrecht und somit ist das Prinzip ex iniuria non oritur ius auf Israel nicht anwendbar. Die militärischen Aktionen Israels stehen einem möglichen Erwerb eines Title Holders über die Gebiete des Palästina-Mandates keinesfalls entgegen.
    Malanczuk, Israel, Status , Territory and Occupied territories, EPIL, Bd. II S. 1489
    Es wäre also wenig überzeugend, wenn sich der Aggressor gegenüber einem wehrhaften Opfer auf das Gewaltverbot Artikel 2(4) SVN beruft, wie es die arabischen Staaten gegenüber Israel tun. Wenn jeder Aggressor nur befürchten muss, dass er sich vom eroberten Gebiet zurückziehen muss, so würde das einen ständigen Anreiz schaffen, seine scheinbar unterlegenen Gegner ständig anzugreifen, weshalb ich auf den Fall Korea verweise, in dem die UN die Geländegewinne des Südens anerkannt und die Demarkationslinie Richtung Norden verschoben hat.
    Bindschedler-Robert, Korea, EPIL, Bd, III S. 87-89

  2. #532
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    Standard AW: Nahost

    Zitat Zitat von Freelancer Beitrag anzeigen
    In der Resolution 242 die du heranziehst wurde betont, dass Gebietserwerb durch Krieg im allgemeinen nicht zulässig wäre. Darüber hinaus spricht nicht einmal Israel von einem Verteidigungskrieg. Und in deiner "Quelle", wird auch das Zitat nicht vollständig zitiert:

    "Territorial change cannot properly take place as a result of the unlawful use of force.But to omit the word “unlawful” is to change the substantive content of the rule and to turn an important safeguard of legal principle into an aggressor’s charter. For if force can never be used to effect lawful territory change, then, if territory has once changed hands as a result of the unlawful use of force, the illegitimacy of the position thus established is sterilized by the prohibition upon the use of force to restore the lawful sovereign.

    Israel war nicht der Souverän der Westbank, sondern hat sich in den Grenzen des Teilungsplans proklamiert.* Die Passage trifft eher auf 1973 zu, als Ägypten und Syrien versuichten, ihr eigenes Territorium wieder zu erobern. Dazu hatten sie das Recht.
    Annektion von Land, also Landraub, ist nach 1945 generell durch die UN-Charta verboten.

    *Das ist bisher der größte Landraub durch Juden:

    Da Resolutionen der Vollversammlung nicht bindend sind:
    Die UN-Vollversammlung hatte lediglich einen unverbindlichen und völlig ungerechten Teilungsvorschlag gemacht.
    Anstatt sich mit den Palästinensern friedlich auf eine gerechte Teilung des Landes zu einigen,
    begingen die perversen Juden per Staatsgründung Landraub in großem Stil
    und starteten so den furchtbaren unendlichen Nahost-Konflikt!

    Geändert von tosh (07.09.2015 um 14:48 Uhr)
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  3. #533
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    Standard AW: Nahost

    Frankreich kündigt mögliche Luftangriffe gegen IS in Syrien an

    Im Kampf gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) will [Links nur für registrierte Nutzer] womöglich bald Luftangriffe in Syrien fliegen. Er habe Aufklärungsflüge über syrischem Gebiet ab Dienstag angeordnet, um dort "Angriffe gegen den IS" zu ermöglichen, sagte Frankreichs Staatschef François Hollande am Montag bei einer großen Pressekonferenz im Pariser Elysée-Palast....
    Einen Einsatz von Bodentruppen schloss Hollande aus.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Hintergrund und Absicht dürfte sein Syrien nach dem Irak militärisch platt zu machen!

    Flüge und Luftangriffe sind ein "casus belli" (Kriegsgrund)!


    Hat Russland schon die S300 / S400 an Syrien geliefert?
    Falls nicht sollte das schleunigst geschehen.

    Wehret den Anfängen!
    Um eine Bombardierung Syriens à la Libyen zu verhindern, sollte Russland umgehend eine Flugverbotszone für westliche Flieger über Syrien einrichten!

    In NO droht wie schon gepostet durch die mögliche Konfrontation der Großmächte mE eine Eskalation zu WKIII !

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  4. #534
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    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Annektion von Land, also Landraub, ist nach 1945 generell durch die UN-Charta verboten.
    Nein, die Annexion von Land ist nicht grundsätzlich verboten. Tosh fällt mal wieder nur durch grobe Unkenntnis auf. Der Erwerb von Land durch Angriffskriege ist verboten. Die Annexion ist nicht verboten, hängt von den Umständen ab.

  5. #535
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    Zitat Zitat von tosh Beitrag anzeigen
    Annektion von Land, also Landraub, ist nach 1945 generell durch die UN-Charta verboten.
    Die Völkerechtswidrig der Annektion Jerusalem und der Golanhöhen wurde ja auch vom Sicherheitsrat bestätigt und das nicht einmal von der USA vetoiert. Darüber hinaus gibt es ja auch das Rechtsgutachten des IGH dazu. Aber zionistische Rosinenpicker klauben sich immer ein paar Einzelmeinungen zusammen (Stone und Rostow sind z.B. bekennende Hardcore-Zionisten) und blähen die in einer Weise auf, als ob es überhaupt eine Konrtroverse zu diesem Thema geben würde. Wie gesagt, nicht einmal das oberste, israelische Gericht leugnet die Besatzung. Kriminiell wie es aber ist, leugnet es die de jure Anwendbarkeit der Genfer Konvention und zugesteht den Palästinenser nicht einmal die grundlegendsten Rechte unter Besatzung.

    Das ist bisher der größte Landraub durch Juden:
    Das ist doch nicht die erste Eroberung Kanaans.
    Da Resolutionen der Vollversammlung nicht bindend sind:
    Die UN-Vollversammlung hatte lediglich einen unverbindlichen und völlig ungerechten Teilungsvorschlag gemacht.
    Nur mit einer Stimme Ablehnung wurde vereitelt, dass die ganze Angelegenheit erst einmal vor dem internationalen Gerichtshof geklärt wird. Es war offensichtlich eine politische und keine juristisch einwandfreie Lösung.

    Mitte April 1947 wurde eine Sicherheitsratresolution erlassen, aus der indirekt hervorging, dass der Plan erst einmal auf Eis gelegt wurde und keine Staaten gegründet werden sollte, bis die Angelegenheit vor der UN-Generalversammlung noch mal erörtert wurde.
    Anstatt sich mit den Palästinensern friedlich auf eine gerechte Teilung des Landes zu einigen,
    Darauf hätten sich die Palästinenser aber nicht geeignet. Warum auch? Sie stellten mehr als 75% der Bevölkerung dar.

    Israel würde heute auch keine Teilung zulassen. Und wies bereits daraufhin, dass Ben Gurion der Meinung war, dass wenn eine Lösung als rechtens angesehen würde, er diese auch mit unrechten Mitteln umsetzen dürfte. Er schlug der UN-Komission 1947 vor, dass man Palästina unter jüdischer Führung mit UN-Supervision stellen sollte, bis die Juden in Palästina die Mehrheit darstellten. Der Teilungsplan wurde von den Juden nur vordergründig angenommen. Ziel war es, erst einmal für eine Situation zu sorgen, dass Juden wieder einwandern können und dann eine größere Armee aufzustellen, um sich den Rest auch noch einzuverleiben.
    begingen die perversen Juden per Staatsgründung Landraub in großem Stil
    Nicht "die perversen Juden", sondern "perverse Juden", wenn du darauf bestehen musst, den es gibt mehr antizionistische Juden als du denkst, die Menschsein über Judesein stellen. Und ein Herdenbewußtsein zu überwinden ist sicherlich nicht nur ein Problem unter Juden. Uns fallen nur oft die Versager auf.
    und starteten so den furchtbaren unendlichen Nahost-Konflikt!
    Der startete mit der Übernahme der Balfour-Deklaration in das Mandat und die Weigerung, die Bevölkerung den für sie geigneter Mandatar zu wählen. Die Palästinenser wollten nämlich die US und allermeisten Juden in Palästina waren zu dem Zeitpunkt antizionistisch.
    Alle Tyrannen sind Kinder, unfertige Menschen, denen man zuviel Macht gegeben hat.

  6. #536
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    Putin träumt vom pro-russischen Orient

    Das Endspiel in Syrien hat begonnen. Seit Wochen eskalieren die Kämpfe zwischen den Rebellenarmeen, weil ihre Kommandeure um die besten Ausgangspositionen für den Kollaps des Assad-Regimes rivalisieren. Gleichzeitig bringen sich nun auch dessen Waffenbrüder in Moskau und Teheran in Stellung. Der russische Präsident Wladimir Putin schickt ein eigenes Expeditionskorps.....
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    Die FR redet von einem russischen Expeditionskorps in Syrien,
    Radiomeldungen reden von "grünen Männchen" die aus der Ukraine nach Syrien verlegt würden...Offenbar tut sich da tatsächlich etwas.
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  7. #537
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    Standard AW: Nahost

    Zitat Zitat von skydive Beitrag anzeigen
    Davon abgesehen wäre ein Ausschluss des „defensive conquest“ aus rechtsoziologischen Gründen unlogisch und unvernünftig, denn der Agressor müsste nämlich höchstens damit rechnen, sich von erobertem Gebiet wieder zurückziehen zu müssen, den Verlust eigenen Gebietes hingegen müsste er nicht befürchten. Das würde den Anreiz Nachbarstaaten anzugreifen, um sich deren Gebiete einzuverleiben, erhöhen. hätte der Agressor doch sonst keine ernsthaften Sanktionen zu erwarten.
    Dafür gibt es sogar Präzedenzfälle:
    .....
    Also spricht einiges dafür, dass Israel infolge von „defensive conquest“ berechtigt ist, die im 6-Tage-Krieg eroberten Gebiete zu annektieren, wie es ja teilweise de facto schon gemacht wurde.*V-5
    Deine erwähnten Präzedenzfälle zeigen nicht auf, dass Israel dazu berechtigt wäre.
    Das Beispiel mit Deutschland ist auch eher lächerlich, weil unvergleichbar.

  8. #538
    Hasbaratrolls' nightmare Benutzerbild von Freelancer
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    Zitat Zitat von Towarish Beitrag anzeigen
    Deine erwähnten Präzedenzfälle zeigen nicht auf, dass Israel dazu berechtigt wäre.
    Ich kann wirklich nicht nachvollziehen, wie man nach all den Statements israelischer Führungspersönlichkeiten, die nahelegen, dass es kein Verteidigungskrieg war, noch behaupten kann, dass es einer war. Er war nicht einmal notwendig, weil die Ägypter aus israelischer Sicht noch 1 1/2 Jahre gebraucht hätten, um überhaupt die nötige Kriegsstärke zu entwickeln.

    Der Terrorist Begin hat als Premierminister selber zugegeben, dass 1967 (wie auch 1956) ein Angriffskrieg war, sogar in der Knesset:
    Our other wars were not without an alternative. In November 1956 we had a choice. The reason for going to war then was the need to destroy the fedayeen, who did not represent a danger to the existence of the state. ... In June 1967 we again had a choice. The Egyptian army concentrations in the Sinai approaches do not prove that Nasser was really about to attack us. We must be honest with ourselves. We decided to attack him.
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    Preemptive strike my ass.

    Darüber hinaus wird die Ansicht der Rechtmäßigkeit eines solchen auch von der UN nicht anerkannt:
    Some authors have claimed that when a presumed adversary first appears to be beginning confirmable preparations for a possible future attack, but has not yet actually attacked, that the attack has in fact 'already begun', however this opinion has not been upheld by the UN.
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    Auch die "Defensive Conquest"-Propagandaschleife hat keine Zukunft.
    Alle Tyrannen sind Kinder, unfertige Menschen, denen man zuviel Macht gegeben hat.

  9. #539
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    Artikel 2 Ziffer 4 SVN. Der pre-emptive-Strike Israels gegen seine Gegner war also die legitime Ausübung des Selbstverteidigungsrechts. Steht ein Staat wie Israel, erwiesenermaßen in seiner Existenz bedroht mit dem Rücken zur Wand ist das Abwarten des ersten Schusses durch seine Gegner überflüssig und kann nicht Verpflichtung des Völkerrechts sein. Deshalb gibt es für die überwiegende Anzahl der Völkerrechtler nicht den geringsten Zweifel an Israels Ausübung des Selbstverteidigungsrechtes(vgl. Gerson a.a.O. S. 17)
    Die Eroberungen Israels im 6-Tage-Krieg waren also in Einklang mit dem Völkerrecht und somit ist das Prinzip ex iniuria non oritur ius auf Israel nicht anwendbar. Die militärischen Aktionen Israels stehen einem möglichen Erwerb eines Title Holders über die Gebiete des Palästina-Mandates keinesfalls entgegen.

    Malanczuk, Israel, Status , Territory and Occupied territories, EPIL, Bd. II S. 1489
    Es wäre also wenig überzeugend, wenn sich der Aggressor gegenüber einem wehrhaften Opfer auf das Gewaltverbot Artikel 2(4) SVN beruft, wie es die arabischen Staaten gegenüber Israel tun. Wenn jeder Aggressor nur befürchten muss, dass er sich vom eroberten Gebiet zurückziehen muss, so würde das einen ständigen Anreiz schaffen, seine scheinbar unterlegenen Gegner ständig anzugreifen, weshalb ich auf den Fall Korea verweise, in dem die UN die Geländegewinne des Südens anerkannt und die Demarkationslinie Richtung Norden verschoben hat.
    Bindschedler-Robert, Korea, EPIL, Bd, III S. 87-89

    Israel wurde aus genau diesen Gründen niemals von der UN gerügt, einen verbotenen Angriffskrieg geführt zu haben. Konsens unter Völkerrechtlern ist natürlich, dass Israel das Recht hatte sich zu verteidigen und nicht etwa zu warten, bis Ägypten und Syrien sich geeinigt hätten, Israel anzugreifen. Israel muss nicht auf diesen Augenblick. An diesen Tatsachen ändern auch die Beiträge armer Würstchen nichts, deren einziger Lebensinhalt der Hass auf Juden ist.

  10. #540
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    P.S. Die Propagandaschleifen gegen Israel haben definitiv keine Zukunft.

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