Das Parlament wird immer leerer, ist aber immer voller Lehrer.....
Lehrer, Gewerkschaftsfunktionäre, Journalisten und Juristen gehören vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen.
Voraussetzung für einen Parlamentarier: Mindestens fünf Jahre eine Firma oder Firmenniederlassung erfolgreich geführt zu haben. Nachweis: Die Bilanzen des betreffenden Betriebes für diesen Zeitraum.





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