Das Problem ist: Sobald das Wort "Asyl" dem Bundespolizisten entgegenschallt, ist vorbei mit "illegal". Dieser unbedeutend wirkende Nebensatz im Grundgesetz wird mittlerweile als Visumersatz gehandhabt und erlaubt die hinderungsfreie Einreise. Nach bürokratischer "Behandlung" natürlich. Wir sind ja schließlich in Deutschland.
Für mich ist das eine glasklare Beugung des Grundgesetzes, denn ich bin mir sicher, daß die Verfasser niemals eine solche Situation heraufbeschwören wollten. Damals 1948-49.
Aber es kommt ja noch besser:
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Es wird also sogar GRUNDGESETZWIDRIG gehandelt. Das ist der eigentliche Skandal.





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