User in diesem Thread gebannt : heizer, Ingeborg, tosh, Schlummifix, irgendeiner, Hanseat, funkelstern and hic |
Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Landkreise und Großstadtbezirke im Konfliktfall mit Lokalreferendum legal aus lokal unerwünschten Gesetzen ausoptieren können.
Das hätte diesen Effekt: Zentralistische Effizienz und Einigkeit - Dezentralistische Freiheit und Innovation
Nein, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Manipulation von Visadaten sind eindeutig STRAFbewehrt. Somit Straftaten. Sie werden mit Freiheitsstrafen geahndet. Ordnungswidrigkeiten kennen wir aus der Straßenverkehrsordnung oder aus Verletzungen von Ordnungsvorschriften wie den Meldevorschriften.
Im Abschnitt "Geltungsbereich". Verstümmelungen oder Schächten sind definitiv nicht durch geltendes Recht und Gesetze geschützt. §4 Tierschutzgesetz verbietet das Schächten ausdrücklich. § 226 a StGB verbietet Genitalverstümmelung. Die Anwendung der Scharia ist auf wenige Einzelfälle im Erbrecht sowie Scheidungsrecht beschränkt gewesen. Aber ausdrücklich NICHT durch irgendwelche Gesetze im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgedeckt. Dies waren Einzelentscheidungen von Richtern vor Ort. Würde eine der Klageparteien auf buchstabengetreue Einhaltung deutscher Rechtsvorschriften bestehen, hätte der Richter keine Wahl als diese anzuwenden.
Die bestehenden Gesetze müssen eingehalten werden. Dann wäre morgen Schluss mit Flüchtlingsströmen.
Fortsetzung:
»Verwaltungsrichter - Diktatur«?
Hier gibt es Verwaltungsrichter, denen es tatsächlich gelungen ist, einen Weg zu finden, wie man mittels entsprechender Grundgesetzauslegung das Volk als Souverän ausschalten und Deutschland zum Einwanderungsland machen kann!
In unsererr repräsentativen Demokratie soll sich der Volkswille durch die vom Volk gewählten Vertreter in Gesetzen niederschlagen.
Die gewählten Politiker sind zwar unabhängig und an Weisungen nicht gebunden - wenn sie jedoch zu schlecht und erkennbar gegen den Willen der Mehrheit regieren, werden sie nicht mehr gewählt. So hat das Volk zwar keinen unmittelbaren, aber einen gewissen mittelbaren Einfluß. Wenn es jedoch gelingt, die Politiker (als Gesetzgeber) in wichtigen Schicksalsfragen zu entmachten, entmachtet man damit zugleich auch das Volk. Dieses in einem demokratischen Rechtsstaat fast undenkbare Kunststück ist unseren findigen Verwaltungsrichtern gelungen. Eine in der Tat weltweit einzigartige Leistung!
Man könnte den Eindruck gewinnen, daß die beteiligten Richter noch nie etwas von der in unserem Grundgesetz vorgesehenen Dreiteilung der Gewalten (in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung) gehört haben. Ist kein Gesetz vor einer weltfremden Auslegung durch Juristen sicher, die genau das Gegenteil, des Gesetzgeberwillens aus ihm herauslesen?
Mit der Möglichkeit, daß Richter den Gesetzgeber entmachten könnten, haben die Väter des Grundgesetzes nicht gerechnet, da sie in historischen Dimensionen dachten und da in der Vergangenheit die Rechtsprechung an den beiden deutschen Katastrophen dieses Jahrhunderts weitgehend unschuldig war.
Deshalb ist unser Grundgesetz gegen eine Okkupation politischer Macht durch die Verwaltungsrechtsprechung nicht genügend abgesichert.
Die Väter des Grundgesetzes haben leider die deutsche Mentalität nicht ausreichend berücksichtigt. In Deutschland darf man einzelnen Menschen unter keinen Umständen unbeschränkte Machtbefugnisse einräumen - auch nicht den Juristen!
Die Achillesferse unserer Verfassung, die sich bestimmte Verwaltungsrichter zunutze machen, ist der Art. 1 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Menschenwürde garantiert. Dieser Grundgesetzartikel darf gemäß Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes im Gegensatz zum Asylgrundrecht vom Gesetzgeber in seinen Grundsätzen keinesfalls nicht berührt werden.
Die im Grundgesetz garantierte »Menschenwürde« wird in der Juristensprache als ein »unbestimmter Rechtsbegriff« bezeichnet, der von den Richtern nach Belieben ausgelegt werden kann.
Dies sei an einem Beispiel erläutert.
Nehmen wir einmal an, die Richter des Bundesverwaltungsgerichts entschließen sich, im Rahmen einer immer massiver werdenden Antiwehrdienstpropaganda diesen Dienst als Vorbereitung von künftigen Tötungshandlungen zu betrachten, die (da jeder das Recht auf Leben hat) ohne Zweifel die Menschenwürde des Kriegsgegners verletzen dürften. Sie könnten auch erklären, die Menschenwürde des Soldaten, dem die Tötung seiner Feinde befohlen werden könnte, würde möglicherweise in Zukunft ebenso verletzt werden. Wenn man dann noch den alten Rechtsgrundsatz der Notwehr zum reinen Individualrecht reduziert, könnte man in rechtlich einwandfreier Weise die Bundeswehr zu einer Institution erklären, die zukünftige Menschenrechtsverletzungen plane und daher gegen die Verfassung verstoße.
Man halte solche theoretischen Überlegungen nicht für absurd. Solche Entscheidungen wären durchaus denkbar. Es kommt allein darauf an, welche Juristen man zu Richtern der entsprechenden Gerichte ernennt. Wer dies nicht glaubt, wird seine Ansicht vermutlich ändern, wenn er erfährt, was einige Verwaltungsrichter bereits aus dem Grundsatz der Unverletzbarkeit der Menschenwürde in Art. 1 unserer Verfassung gemacht haben.
Nahezu 40 Jahre nach Inkrafttreten unserer Verfassung kamen fünf Richter des Bundesverwaltungsgerichts (möglicherweise auch nur eine Mehrheit von drei Richtern in dem fünfköpfigen Senat) auf die Idee, daß die deutschen Behörden einen Ausländer nicht in seine Heimat abschieben dürfen, wenn diesem dort eine menschenunwürdige Behandlung drohe. Unsere Verfassung sei auch insoweit anwendbar, als sie verbiete, jemanden »sehenden Auges« in ein solches Land abzuschieben. Im Ergebnis wird den deutschen Behörden also vorgeworfen, sie würden sich indirekt mitschuldig an den dem Ausländer in seiner Heimat möglicherweise widerfahrenden Menschenrechtsverletzungen machen. Diese Überlegung ist an sich nicht unlogisch. Nicht nur wegen ihrer unhaltbaren Ergebnisse, sondern vor allem im Hinblick auf das Gewaltenteilungsprinzip ist sie jedoch juristisch falsch, da es in keiner Demokratie dieser Welt im Machtbereich der Richter liegt, darüber zu entscheiden, ob ein Land zu einem Einwanderungsland wird. Die Auslegung des Art. 1 Grundgesetz durch das Bundesverwaltungsgericht macht die Bundesrepublik jedoch im Ergebnis unvermeidbar zum Einwanderungsland. Sie nimmt der Verwaltung und dem Gesetzgeber wegen des bereits erwähnten Verbots, den Art. 1 Grundgesetz in seinem Wesensgehalt zu ändern, jede Souveränität über die Einwanderungsfrage.
Kein Staat der Welt kann ohne diese Souveränität existieren! Wenn die Rechtsprechung in der für uns lebenswichtigen Einwanderungsfrage die staatliche Souveränität in der Weise unterhöhlt, daß sie aus dem Grundgesetz unmittelbar einen vom Ausländer einklagbaren und vom Gesetzgeber nicht abänderbaren humanitären Bleiberechtsanspruch (der im Ergebnis ein Einwanderungsanspruch ist) ableitet, so spricht sie das Todesurteil über diesen Staat und über diese Demokratie. Sie spricht jedoch auch das Todesurteil über die deutsche Bevölkerung, die durch eine unabwendbare Masseneinwanderung von Hunger- und Armutsflüchtlingen zugrunde gerichtet würde.
Möglicherweise war den beteiligten Richtern gar nicht klar; welche katastrophalen Folgen ihre Entscheidung für unseren Staat haben muß.
Auch die meisten Politiker haben offenbar noch keine Ahnung, in welcher Weise sie von den Berliner Richtern des Bundesverwaltungsgerichts in einer lebenswichtigen staatspolitischen Frage entmachtet worden sind.
Auch jene Beschwichtiger, die meinen, daß alles schon nicht so heiß gegessen werde, wie es gekocht wird, seien gewarnt. Die Neigung vieler deutscher Intellektueller zum Exzeß findet in dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein hervorragendes Betätigungsfeld. Sie werden ihre Chance nützen! Warum sollen wir auch vor einer dritten Katastrophe in diesem Jahrhundert verschont bleiben?
Die Entscheidungen, die bereits von unteren Verwaltungsgerichtsinstanzen aufgrund des vorstehenden Grundsatzurteils gefällt wurden, werden alle Chaoten unserer Nation zu wahren Begeisterungsstürmen hinreißen. Verheißen sie doch den alsbaldigen Untergang dieser ihnen so verhaßten Republik.
Da offenbar auch heute noch am deutschen Wesen die Welt genesen muß, legen manche Verwaltungsrichter hinsichtlich der an die Menschenwürde zu stellenden Anforderungen die Maßstäbe unseres Staates an. Länder, die ihren Bürgern nichts Vergleichbares bieten können, verstoßen nach Ansicht dieser Richter selbstverständlich gegen die Menschenwürde. Man verlangt von diesen Ländern Unmögliches und verschafft so deren Bürgern ein Einwanderungsrecht in der Bundesrepublik.
Diese Einwanderung läuft nach einem sehr einfachen Schema ab. Der Einwanderer öffnet mit dem Zauberwort »Asyl« die Tore der Bundesrepublik. Wenn sein rechtsmißbräuchlicher Asylantrag abgelehnt wird, beruft er sich auf die menschenunwürdigen Zustände in seiner Heimat und erhält damit ein »humanitäres Bleiberecht«.
Da meist keine Aussicht auf Besserung der Zustände in der Heimat besteht, kommt eine Abschiebung auch später nicht mehr in Betracht. Im Ergebnis gibt die Rechtsprechung unserer Verwaltungsrichter allen Bewohnern aus Hunger- und Katastrophenländern über den Art. 1 ein Einwanderungsrecht in die Bundesrepublik und der Gesetzgeber hat wegen des bereits erwähnten Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes auch mit Zweidrittel-Mehrheit keine Möglichkeit, dies abzustellen.
Dabei steht diese Rechtsprechung erst am Anfang. Es wäre doch gelacht, wenn es den deutschen Juristen nicht gelänge, diese Rechtsprechung nicht noch vollends ins Absurde zu steigern.
Warum sollte man z. B. erst den Umweg über das Zauberwort »Asyl« wählen, um die Bundesrepublik betreten zu können. Man könnte die Öffnung der Tore doch ebensogut gleich mit dem neuen Zauberwort »Menschenwürde« erzwingen, da der Ausländer, wenn er zurückgewiesen würde, genötigt wäre, in die menschenunwürdigen Verhältnisse seiner Heimat zurückzukehren.
Die deutschen Grenzbeamten würden den Ausländer also auch »sehenden Auges« in diese »schrecklichen« Zustände zurückstoßen und damit indirekt an dessen »schlimmem« Schicksal mitschuldig werden.
Wird fortgesetzt.
…. und die Deutschen machen sich Sorgen um ihre deutschen Kinder vor der Invasion der fremden, gut ausgerüsteten Better und vermutlichen Asylschwindlern aus dem Balkan, aus dem Maghreb und aus Bagdad.
Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!
Ich bin immer wieder belustigt, wie manche sich hier die USA und die Lebensverhältnisse dort darstellen wollen. Komisch nur eins: Warum ist die USA immer noch Einwanderungsziel Nr.1 weltweit? Ich kann Dir nur mal einen Besuch ins nördliche Zentral-Philadelphia empfehlen. Du würdest Dich wie zuhause fühlen. Polnische Metzgereien, polnische Bäcker, polnische Reisebüros und - natürlich - mächtige katholische Kirchen. Übrigens ein gutes Viertel. Sauber, ordentlich. Einzige Möglichkeit, eine gute Wurst zu bekommen.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Weil der Großteil der Menschheit aus Idioten besteht.
Das kann schon sein, ich sitze in meinem sauberen Wohnzimmer mit meiner Krakauer Wurst vor CNN und Fox News, während über mir bereits das gesamte Haus abbrennt. Wenn du dich hierzulande abseits von Neukölln und anderen Problemvierteln aufhälst, zb. im Allgäu, kannst du auch schnell das Gefühl bekommen, das ganz Deutschland so aussieht.
Ich möchte keine Verschwörungstheorien aufstellen, Fakt ist aber dass vorwiegend deutsche Politiker durch immense Dummheit bei der Problematik auffallen.
Jedes Kaff wird vollgestopft mit Betrügern, Sozialabgreifern und Traumatisierten.
Die echten Flüchtlinge schaffen es gar nicht bis hier her.
Nun, diese Politiker reduzieren sich in der Regel auf die Grünen. In meiner Nähe ist ein Auffanglager. Dort mussten bereits Zelte aufgestellt werden und das Rote Kreuz ist vor Ort. Bis jetzt noch kein einziges Problem. Die Freiwillige Feuerwehr hat auch Zelte auf ihrem Areal aufgestellt und hilft so gut sie können. Die meisten Flüchtlinge im Aufnahmelager kommen aus Syrien.
Die haben einen tatsächlichen Fluchtgrund, denn die kommen aus der Ecke in der IS gerne köpft. Da wäre ich - wenn unbewaffnet - auch auf der FLucht.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 3 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 3)
Nutzer die den Thread gelesen haben : 170Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.