Danke, gute Recherche.GG Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Es ist oft so, dass es zum Grundgesetz im StGB nähere Bestimmungen gibt.
Keine Ahnung, was französische Verfassung und Strafgesetze dazu sagen (blasphemie wird belohnt?),
aber das Merkel spricht ja von "gemeinsamen Werten", die geschützt werden müssen!?



					
						
					
						
					
					
					
						
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 Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

						
			